Guten Tag liebe Community,
da ich nun meine erste Steuererklärung (bin aktuell Auszubildender) abgeben möchte, habe ich noch eine Frage bezüglich der Absetzbarkeit eines Wegeunfalles.
Im vergangenen Jahr hatte ich auf dem Betriebsgelände vor Arbeitsbegin einen Verkehrsunfall ( Dies habe ich auch von meinem Ausbildungsbetrieb schriftlich bestätigt)
Die Abwicklung des Unfalles lief über einen Anwalt und 50% meines Schadens wurden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Wiederbeschaffungswert = 4500€, Restwert = 1350€, Kleiderschaden =600€. (Diies wurde durch einen Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt)
Ich habe somit einen Wertverlust meines Fahrzeugs von 3150€ wiederfahren, von dem 50% die gegnerische Versicherung bezahlt hat.
Die Frage die ich mir nun Stelle ist "Kann ich den übrigen Wertverlust, der alleine von mir getragen wird steuerlich absetzen?".
Geht dies auch wenn ich das Fahrzeug anschließend für die 1350€ verkauft habe ?
Wenn dies möglich ist, sind dies dann Werbungskosten oder Sonderausgaben ?
Wird zwischen den enstandenen Schaden an der Kleidung und dem des Fahrzeugsunterschieden ?
Eine Hilfe eurerseits wäre sehr nett, da ich leider noch sehr unerfahren in diesem Gebiet bin.
Mfg Christian
da ich nun meine erste Steuererklärung (bin aktuell Auszubildender) abgeben möchte, habe ich noch eine Frage bezüglich der Absetzbarkeit eines Wegeunfalles.
Im vergangenen Jahr hatte ich auf dem Betriebsgelände vor Arbeitsbegin einen Verkehrsunfall ( Dies habe ich auch von meinem Ausbildungsbetrieb schriftlich bestätigt)
Die Abwicklung des Unfalles lief über einen Anwalt und 50% meines Schadens wurden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Wiederbeschaffungswert = 4500€, Restwert = 1350€, Kleiderschaden =600€. (Diies wurde durch einen Gutachter der gegnerischen Versicherung festgestellt)
Ich habe somit einen Wertverlust meines Fahrzeugs von 3150€ wiederfahren, von dem 50% die gegnerische Versicherung bezahlt hat.
Die Frage die ich mir nun Stelle ist "Kann ich den übrigen Wertverlust, der alleine von mir getragen wird steuerlich absetzen?".
Geht dies auch wenn ich das Fahrzeug anschließend für die 1350€ verkauft habe ?
Wenn dies möglich ist, sind dies dann Werbungskosten oder Sonderausgaben ?
Wird zwischen den enstandenen Schaden an der Kleidung und dem des Fahrzeugsunterschieden ?
Eine Hilfe eurerseits wäre sehr nett, da ich leider noch sehr unerfahren in diesem Gebiet bin.
Mfg Christian
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