Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

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  • Kaltenbrunner
    Neuer Benutzer
    • 23.10.2014
    • 24

    #1

    Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

    Hallo

    ElsterOnline, Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8 erlaubt nur die Werte:

    Beide Ehegatten …
    Ehefrau …
    Stpfl. Ehemann …

    Ich bin ledig und arbeite als Selbständiger allein. Keiner der drei angegebenen Werte trifft auf mich zu. Was tun?

    Vielen Dank

    K.
  • 2x4
    Neuer Benutzer
    • 22.03.2016
    • 3

    #2
    AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

    Hallo

    Du wählst als einziger Steuerpflichtiger das Feld "Stpfl./Ehemann/Lebenspartner(in)A"

    Gruß
    2x4

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

      Hallo,

      Zitat: Ich bin ledig und arbeite als Selbständiger allein. Keiner der drei angegebenen Werte trifft auf mich zu. Was tun?

      Warum willst du die Anlage EÜR ausfüllen, wenn du kein Steuerpflichtiger bist ?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • Kaltenbrunner
        Neuer Benutzer
        • 23.10.2014
        • 24

        #4
        AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

        Hallo, vielen Dank.

        Damit ist meine Frage praktisch gesehen ja beantwortet. Vermutlich versteckt der Ledige sich im „Stpfl.“ Das ist natürlich Formularseits äußerst schlecht gemacht. Gibt es da eine Rückmeldungsmöglichkeit, um die Verfasser auf solche Mängel hinzuweisen? (Schließlich wollen wir doch, daß Steuerformular selbsterklärend sind, nicht?)

        Nochmal Danke, Grüße

        K.

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo Figul

        Die erste Antwort ging an 2x4 –*Warum bin ich als Selbständiger nicht steuerpflichtig? (Wäre schön … )

        Gruß

        K.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

          Zitat von Kaltenbrunner Beitrag anzeigen
          Das ist natürlich Formularseits äußerst schlecht gemacht
          Ich finde die kurze Zeile ist hier schon ziemlich vollgepfropft. Natürlich, man kann alles bis zur vollständigen Unverständlichkeit erklären.

          Analog zur Einkommensteuererklärung und den seit Jahrzehnten verwendeten Papierformularen trägt sich der alleinstehende Steuerpflichtige eben als Steuerpflichtiger ein.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

            Schließlich wollen wir doch, daß Steuerformular selbsterklärend sind, ...
            Ob das wirklich gewollt ist? Ich glaube, das ist ein Traum und wird auch einer bleiben!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Elster-Tester
              Neuer Benutzer
              • 09.04.2013
              • 2511

              #7
              AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

              Die vielen Steuerberater und Rechtsanwälte, die im Bundestag sitzen, haben zumindest kein Interesse daran
              Mfg

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              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                AW: Betriebsinhaber (Einnahmenüberschussrechnung, Allg. Angaben, Z. 8)

                Hallo,

                wenn jemand schreibt ->Ich bin ledig und arbeite als Selbständiger allein. Keiner der drei angegebenen Werte trifft auf mich zu. Was tun? und erkennt sich nicht als Steuerpflichtiger was soll man dann noch erläutern....
                Beim Papier ausfüllen wurde bestimmt ohne nachzudenken in den Zeilen als Steuerpflichtiger eingetragen und gut, warum das jetzt in elektronischer Form nicht mehr machbar ist -> erschließt sich mir nicht.

                Tschüß

                Kommentar

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