Hallo. Soweit ich sehe, läßt sich ein häusliches Arbeitszimmer in einer Mietwohnung in der Anlage AVEÜR nicht angeben (dort ist vom Buchwert, und also wohl von Besitz, nicht von Miete die Rede). Ist das häusliche Arbeitszimmer (eines Selbständigen) also garnicht, oder anderswo, und wenn ja, wo, gesondert aufzuführen?
Danke
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