Ich fülle gerade die Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb in Anlage FE 1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für eine GbR aus. Für die GbR waren für 2015 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden. Bi der Steuererklärung für 2014 zeigte sich aber dann, dass der Gewinn unterhalb des Gewerbesteuer-Freibetrags lag. Daraufhin gab es in 2015 eine Erstattung für 2014, die Vorauszahlungen für 2015 wurden auf 0 € reduziert und die bereits geleisteten Vorauszahkungen wurden ebenfalls wieder erstattet. Wenn man das alles summiert, bleibt in 2015 nur die Erstattung aus 2014 übrig (es wurde nur Gewerbesteuer aus 2014 erstattet, aber für 2015 keine gezahlt), d. h. der Gesamtbetrag der in 2015 geflossenen Gewerbesteuer ist negativ.
In Anlage FE 1 habe ich diesen Betrag nun bei den Einkünften der Gesellschaft unter Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeile 21 im Feld "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt" mit negativem Vorzeichen eingetragen, das das Formular auch akzeptiert. Wenn ich den Betrag aber dann im nächsten Schritt auf die Feststellungsbeteiligten aufteilen möchte, werden dort im entsprechenden Feld keine negativen Beträge akzeptiert. Ist das ein Problem im Formular? Oder mache ich da grundsätzlich etwas falsch?
Gruß, Andreas
In Anlage FE 1 habe ich diesen Betrag nun bei den Einkünften der Gesellschaft unter Einkunftsart: Gewerbebetrieb in Zeile 21 im Feld "Für 2015 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag laut Zeile 20 entfällt" mit negativem Vorzeichen eingetragen, das das Formular auch akzeptiert. Wenn ich den Betrag aber dann im nächsten Schritt auf die Feststellungsbeteiligten aufteilen möchte, werden dort im entsprechenden Feld keine negativen Beträge akzeptiert. Ist das ein Problem im Formular? Oder mache ich da grundsätzlich etwas falsch?
Gruß, Andreas
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