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Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

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    Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

    Hallo Ihr Lieben,
    ich bin Mitunternehmerin einer Gesellschaft mit drei Personen. Wir dritteln die Betriebsausgaben, Betriebseinnahmen anteilig je nach Bearbeitung der Aufträge.
    Nun ist mir nicht ganz klar, wie ich das in der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung eintragen.
    Vllt kann mir jemand weiterhelfen? Soll ich prozentual mit Hilfe der EÜR ausrechen, wie viel Einnahmen jede Person gemacht hat und eintragen oder übersehe ich da etwas?
    Wo trage ich denn die Betriebsausgaben für jeden Einzelnen ein?

    Danke und viele Grüße
    DieNeue

    #2
    AW: Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

    Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
    Hallo Ihr Lieben,
    ich bin Mitunternehmerin einer Gesellschaft mit drei Personen. Wir dritteln die Betriebsausgaben, Betriebseinnahmen anteilig je nach Bearbeitung der Aufträge.
    Nun ist mir nicht ganz klar, wie ich das in der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung eintragen.
    Vllt kann mir jemand weiterhelfen? Soll ich prozentual mit Hilfe der EÜR ausrechen, wie viel Einnahmen jede Person gemacht hat und eintragen oder übersehe ich da etwas?
    Wo trage ich denn die Betriebsausgaben für jeden Einzelnen ein?

    Danke und viele Grüße
    DieNeue
    Vielleicht hilft http://www.ofd.niedersachsen.de/port...80&_psmand=110
    und dann die Anleitung zur ESt 1B 2015 - da steht auch, was in der FE 1 einzutragen ist.
    In Zeile 5 ist der Gewinn der Gesellschaft einzutragen. Die Aufteilung erfolgt dann nach dem Schlüssel, der in der
    Erklärung (ESt 1B) angegeben wurde.
    Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
    Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
    Save often and early!

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      #3
      AW: Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

      Hallo DonLiquid, danke für die Antwort.
      Dass nach dem Schlüssel verteilt wird hatte ich verstanden. Ich weiß nur nicht, wie ich den Schlüssel errechne. Da jeder einen anderen Gewinn auf Grundlage des bearbeiteten Auftragsvolumens haben wird und nicht genau 33 Prozent oder 25/25/50 Prozent, ist das für mich nicht ganz eindeutig.
      Angenommen, die GBR hat 15.000 € Gewinn, FB 1 hat davon 2.333 erzielt, FB 2 6.049, 23 und FB 3 6617,73 €.
      Rechne ich dann selbst die Prozente aus und schreibe sie in die EST 1b?

      Also
      FB 1 15,55 %
      FB 2 40,33 %
      FB 3 44,12 %
      und das muss ich dann in einen Bruch umrechnen, um das in das Formular einzutragen?

      Danke und viele Grüße

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        #4
        AW: Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

        Hallo,
        ich bin ja kein Steuerberater, aber ist es nicht so, dass die GbR gemeinsam Einkünfte erzielt?
        Dafür müsste im Gesellschaftsvertrag ein Verteilungsschlüssel vereinbart sein, sonst gilt
        wohl das Beteiligungsverhältnis.
        Einkünfte, die einzelne Gesellschafter allein erzielen, sind dann in Sondergewinnermittlungen
        darzustellen. diese Gewinne sind auch eine Zeile tiefer (Einkünfte, die nach Quote verteilt
        werden) einzutragen.
        Gewinn GbR 9.000
        Gewinn A 2.500
        Gewinn B 1.000
        Gewinn C 2.500

        sind 15.000 und werden dann zugeordnet:
        A 5.500
        B 4.000
        C 5.500

        Dann gibt aber 4 Gewinnermittlungen.

        Eintragungen in Anlage FE 1:
        Seite 1, Zeile 5: 9.000
        Seite 1, Zeile 6: 6.000
        Seite 2, Zeile 5: 3.000
        Seite 2, Zeile 6: 2.500
        Seite 3, Beteiligter B, Zeile 5: 3.000
        Seite 3, Beteiligter B, Zeile 6: 1.000
        Seite 3, Beteiligter C, Zeile 5, Spalte 2: 3.000
        Seite 3, Beteiligter C, Zeile 6, Spalte 2: 2.500

        unbedingt darauf achten, dass A,B und C immer die gleiche Beteiligtennummer haben, sonst
        werden die Sondereinnahmen/ -ausgaben falsch zugeordnet.

        Hilft das?
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

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          #5
          AW: Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

          Ja, das hilft mir weiter. Ich schaue es mir mal genauer an. Danke!
          In unserem Gesellschaftsvertrag steht die Gewinnverteilung drin. Eben, dass jeder nach Auftragsbearbeitung Einkünfte erzielt.
          Die Gesellschaft hat lediglich die Mehrwertsteuer als Einnahme.
          So zumindest dachte ich.

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            #6
            AW: Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

            Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
            Ja, das hilft mir weiter. Ich schaue es mir mal genauer an. Danke!
            In unserem Gesellschaftsvertrag steht die Gewinnverteilung drin. Eben, dass jeder nach Auftragsbearbeitung Einkünfte erzielt.
            Die Gesellschaft hat lediglich die Mehrwertsteuer als Einnahme.
            So zumindest dachte ich.
            Dann müsste die Gesellschaft aber auch die gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe haben oder?

            Und der Rest sind dann Sonderbetriebseinnahmen.
            Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
            Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
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              #7
              AW: Wo Gewinn und Betriebsausgaben in FE1?

              Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
              Ja, das hilft mir weiter. Ich schaue es mir mal genauer an. Danke!
              In unserem Gesellschaftsvertrag steht die Gewinnverteilung drin. Eben, dass jeder nach Auftragsbearbeitung Einkünfte erzielt.
              Die Gesellschaft hat lediglich die Mehrwertsteuer als Einnahme.
              So zumindest dachte ich.
              Mir sind das zu viele Denkfehler. Ich rate zu einem Steuerberater!
              Worauf berechnet ihr Mehrwertsteuer - auf Mehrwertsteuer?
              Ihr habt weder Lieferungen und sonstige Leistungen?
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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