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gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

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    gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

    Hallo ihr lieben,

    Ich bin neu hier und muss zum ersten mal für meine GbR mit 2 Gesellschaftern eine Gesonderte und Einheitliche Festellung der Einkünfte abgeben.
    Jetzt habe ich da ein problem...

    Wo muss ich was eintragen?
    Und muss ich als Beteiligte uns beide eintragen?
    Muss ich dort irgendwo meine Einnahmen und Ausgaben oder mein Gewinn/Verlust eintragen?
    und wenn ja wie verteile ich das dann auf die Gesellschafter?


    ich hoffe ihr könnt mir Helfen... Mir raucht der kopf

    #2
    AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

    Unter Elsterformular geht das gar nicht, da diese Erklärung dort nicht vorgesehen ist. Du musst da über das Elsteronlineportal gehen. Da ich nicht weiß, ob Du da schon registriert bist, gib mal bitte eine Rückmeldung. Falls ja, wird das zum Thema des Unterforums "Elsteronlineportal" und ich würde den Thread dahin verschieben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

      Hallo

      ja ich bin im Elsteronline Portal angemeldet.

      Dort hab ich auch soweit alles schon ausgefüllt, bis auf die Gesonderte und Einheitliche Festelleung der Einkünfte.

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        #4
        AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

        Schau mal hier:
        https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
        da ist auch eine Anleitung dabei.
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

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          #5
          AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

          Zitat von DK-Stickers Beitrag anzeigen
          Hallo ihr lieben,

          Und muss ich als Beteiligte uns beide eintragen?
          Muss ich dort irgendwo meine Einnahmen und Ausgaben oder mein Gewinn/Verlust eintragen?
          und wenn ja wie verteile ich das dann auf die Gesellschafter?
          Ja, Du musst euch beide eintragen.
          Den Gewinn/Verlust (der Gewinnermittlung) verteilst Du lt. Gesellschaftsvertrag, den wir nicht kennen. Standart 50/50, aber vielleicht habt ihr ja auch 10/90 oder was anderes vereinbart.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
          Schau mal hier:
          https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
          da ist auch eine Anleitung dabei.
          Bei mir funktioniert der Link nicht.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

            @Stiller:
            Hm... bei mir schon, sogar, wenn ich ihn in
            Deinem Zitat anklicke...
            Bin ratlos....
            Gruß
            DonLiquid

            @DK-Stickers
            Kannst Du den Link aufrufen?

            - - - Aktualisiert - - -

            Vielleicht ist dieser besser??
            http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37667&article_id=139580&_ps mand=110
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              #7
              AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

              Hier mein Ergebnis:
              Angehängte Dateien
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                #8
                AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Hier mein Ergebnis:
                Jau, das hilft nicht wirklich - keine Ahnung warum das bei Dir so reagiert.
                Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
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                  #9
                  AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                  Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
                  Jau, das hilft nicht wirklich - keine Ahnung warum das bei Dir so reagiert.
                  Bist Du da irgendwie angemeldet?
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                    Jau, das hilft nicht wirklich - keine Ahnung warum das bei Dir so reagiert.
                    Das Problem ist bekannt. Da bei Aufruf des Formularmanagements immer geprüft wird, ob der Browser die Funktionen unterstützt, kommt man nie direkt zu einem Formular.

                    Sobald man dann ein Formular ausgewählt hat, beginnt eine Sitzung, die, soweit erinnerlich, nach 60 Minuten Inaktivität automatisch beendet wird.

                    Die Verlinkung bezieht sich deshalb immer auf eine laufende Sitzung. Sobald die abgelaufen ist, funktioniert naturgemäß auch der Link nicht mehr.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das Problem ist bekannt. Da bei Aufruf des Formularmanagements immer geprüft wird, ob der Browser die Funktionen unterstützt, kommt man nie direkt zu einem Formular.

                      Sobald man dann ein Formular ausgewählt hat, beginnt eine Sitzung, die, soweit erinnerlich, nach 60 Minuten Inaktivität automatisch beendet wird.

                      Die Verlinkung bezieht sich deshalb immer auf eine laufende Sitzung. Sobald die abgelaufen ist, funktioniert naturgemäß auch der Link nicht mehr.
                      https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...AF2738F20D4DFF

                      Klappt wunderbar..
                      Zuletzt geändert von stiller; 07.04.2016, 21:49. Grund: Wunder-Bar
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                        Und wie, Sitzung wegen zu langer Inaktivität beendet. Manchmal hat charlie schon recht.

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                          #13
                          AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                          Und wie, Sitzung wegen zu langer Inaktivität beendet. Manchmal hat charlie schon recht.

                          Dann hilft wohl nur, selbst die Seite vom BMF aufzurufen und über Service>Formulare>Feststellung>2015 selbst aufzurufen.
                          Das Problem liegt offensichtlich beim BMF. Nach Aufruf wird man nach 45 Minuten rausgeschmissen, wenn man nicht aktiv war.
                          Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
                          Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
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                            #14
                            AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                            www.formulare-bfinv.de
                            Angehängte Dateien
                            Gruss (S)stiller
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                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                              danke ihr lieben....

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