Habe erstmalig meine Steuererklärung online über EOP abgegeben und schon per Brief die Mitteilung erhalten , dass der Steuerbescheid erstellt ist . Warum erhalte ich ihn nicht online ?
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Steuerbescheid online ?
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AW: Steuerbescheid online ?
Zitat von eisbeck Beitrag anzeigenHabe erstmalig meine Steuererklärung online über EOP abgegeben und schon per Brief die Mitteilung erhalten , dass der Steuerbescheid erstellt ist . Warum erhalte ich ihn nicht online ?
Absenden der Steuererklärung.
Zweite Möglichkeit: Der Papierbescheid wird erst in ein paar Tagen übersandt, dann dauert es auch noch mit der
Übermittlung der Bescheiddaten per Elster.
Wichtig: Rechtlich verbindlich ist derzeit ohnehin nur der Paierbescheid.Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
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AW: Steuerbescheid online ?
Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigenZweite Möglichkeit: Der Papierbescheid wird erst in ein paar Tagen übersandt, dann dauert es auch noch mit der
Übermittlung der Bescheiddaten per Elster.
Wichtig: Rechtlich verbindlich ist derzeit ohnehin nur der Paierbescheid.
Ich tippe auf NICHT beantragt.
Mit der Rechtsgültigkeit hast Du natürlich Recht.Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Steuerbescheid online ?
Zitat von stiller Beitrag anzeigenUnsinn, denn die Daten kann man ab Datum des Postrversands abrufen - mir ist bisher kein Fall bekannt, wo der Papierbescheid schneller war, als der Abruf.
Ich tippe auf NICHT beantragt.
Mit der Rechtsgültigkeit hast Du natürlich Recht.
Natürlich ist der Papierbescheid nicht schneller als die Datenrückübermittlung,
aber das habe ich auch nicht geschrieben!
Ich habe gemeint, was Du besser beschrieben hast, nämlich dass Datenübermittlung
und Papierversand gleichzeitig erfolgen und die Daten z.B. noch nicht abrufbar sind,
wenn der Finanzbeamte meines Vertrauens mir sagt, der Bescheid wird in den nächsten
Tagen kommen oder, wahrscheinlicher ich Belege mit einem Anschreiben zurückbekomme,
in dem steht dass der Bescheid bald kommt.Zuletzt geändert von DonLiquid; 07.04.2016, 20:41.Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
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AW: Steuerbescheid online ?
Zitat von eisbeck Beitrag anzeigenHabe erstmalig meine Steuererklärung online über EOP abgegeben und schon per Brief die Mitteilung erhalten , dass der Steuerbescheid erstellt ist . Warum erhalte ich ihn nicht online ?
Ich verschiebe den thread nicht, aber das Unterforum: Allgemein und Projekt war wirklich ungünstig gewählt.
Besser:
https://www.elster.de/anwenderforum/...rOnline-PortalGruss (S)stiller
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AW: Steuerbescheid online ?
Hallo,
ich finde das Kästchen nicht, wo ich das Häkchen setzen muss, um den Steuerbescheid online zu erhalten.
Ich habe unten im Formular zwei Kästchen, "Steuerberechnung" und in rot "Absenden".
Ich schätze, wenn ich auf Absenden klicke, gibt es kein Häkchen mehr .... ?
Ist mir im letzten Jahr so passiert ..!!??
Danke für eine Antwort !!
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AW: Steuerbescheid online ?
Meines Wissens gilt die Antwort von stiller noch, die ja auch nicht gerade alt ist:
Zitat von stiller Beitrag anzeigenIm EOP gibt es diese Funktion noch nicht
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AW: Steuerbescheid online ?
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenMeines Wissens gilt die Antwort von stiller noch, die ja auch nicht gerade alt ist:
Sehr geehrte/r ElsterOnline-Nutzer/in,
für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Datenart: "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)", Veranlagungszeitraum: "4-stellige Jahreszahl", Transferticket: "19-stellige Nummer") zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über den Dienst "Bescheiddatenanzeige und -vergleich" einsehen oder auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
HINWEIS:
Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.
Ich konnte über den vorgeschlagenen Weg die Bescheiddaten sowohl als Postfachnachricht generieren lassen wie auch als direkten Download abholen.
Das heisst, den "Vergleich für Einkommensteuerbescheid" wie auch den "Einkommensteuerbescheid" selbst.
1 Tag später erhielt ich dann auch gleich den schriftlichen Bescheid per Post.
(Anm.: Zwischen Übermittlung der EST-Erklärung und Erhalt des Online-EST-Bescheides lagen 7,5 Wochen.)
Ich muss dazusagen, dass ich ausnahmsweise den EOP-Login mittels JAVA-JRE vorgenommen hatte, also nicht mittels JavaScript. Ich denke aber nicht, dass das eine Rolle gespielt hat.
GrußZuletzt geändert von ErnstK62; 01.06.2016, 18:51.
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AW: Steuerbescheid online ?
Das ist ja mal interessant!
Den Bereich
Zitat von ErnstK62 Beitrag anzeigen"Bescheiddatenanzeige und -vergleich"
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AW: Steuerbescheid online ?
Die Bescheiddatenabholung für die Einkommensteuer steht im EOP seit dem Portalrelease 35 vom 30.03.2016 zur Verfügung:
- Natürlich nur für Abgaben, die über das EOP gemacht wurden!
- Der Hinweis auf die Bescheiddaten erfolgt per E-Mail und die Abholung kann direkt beim Login auf einer Zwischenseite vor der Anzeige der Privaten Startseite gestartet werden.
- Der Bescheid und der Vergleich werden als PDF im Postfach abgelegt. Von dort aus kann man sie dann auf den eigenen Rechner downloaden. Unter Dienste stehen die Bescheiddaten ebenfalls eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
http://blog.elster.de/wordpress/?cat=3
Es gibt also deutliche Unterschiede zu dem Verfahren bei ElsterFormular, wo die Bescheiddaten in der Erklärung selbst gespeichert werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Steuerbescheid online ?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Hinweis auf die Bescheiddaten erfolgt per E-Mail
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AW: Steuerbescheid online ?
Wann wurde die Erklärung im EOP abgesandt? War das möglicherweise noch vor dem 30.03.16? Es wäre denkbar, dass die Bescheiddatenabholung nur für EST-Erklärungen funktioniert, die im Portalrelease 35 eingereicht wurden. Ist jetzt aber nur mal eine Vermutung. Ich hatte meine Erklärung im EOP am 06.04.16 eingereicht und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich für die Möglichkeit zur Bescheiddatenabholung keinerlei 'Häkchen' oder 'Schalter' betätigen musste. Ich meine, dass dies im Release 35 automatisch voreingestellt ist.
Schaue ich im EOP im 'privaten Bereich' unter "Konto verwalten" - "Meine Einstellungen", so gibt es
a) unter dem Kapitel "Benachrichtigungen per E-Mail" die Option (Häkchen) "E-Mail-Benachrichtigung für Postfachnachrichten bezüglich Bescheiddaten"
b) unter dem Kapitel "Einstellungen der Oberfläche" die Option (Häkchen) "Beim Login automatisch auf neue Bescheiddaten prüfen."
Beide Optionen sind bei mir aktiviert.Zuletzt geändert von ErnstK62; 01.06.2016, 22:10.
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AW: Steuerbescheid online ?
Nun habe ich es verschoben, nach EOP.Gruss (S)stiller
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