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Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Guten Tag zusammen,

    ich bin gerade dabei mit Elsteronline die Einkommenssteuer 2015 zu erklären.

    Dabei habe ich ein Problem mit den "Steuerfreien Verpflegungszuschüssen bei Auswärtstätigkeiten".

    Hier wurden meiner Frau von Ihrem Arbeitgeber ca. 200€ gewährt, die auch in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 auftauchen.

    Leider hat Sie in 2015 keinerlei Belege während Ihrer Dienstreisen gesammelt, so dass wir hier wohl oder übel damit leben müssen, dass wir den Betrag nachbesteuern müssen.

    Allerdings finde ich keine Möglichkeit das so bei Elsteronline einzutragen.

    Ich habe versucht die ca. 200€ in der Anlage N - Seite (?) 16 in Zeile 57 einzutragen.

    Allerdings scheint dieser Eintrag keinerlei Einfluss auf die spätere Steuerberechnung zu haben, er scheint nicht berücksichtigt zu werden.

    Wenn ich 2000€ oder sogar 20000€ dort eintrage, ändert sich die Steuerberechnung nicht.

    Muss ich noch irgendwelche "Alibi"-Eintragungen in den Zeilen 52-56 machen, um den Betrag berücksichtigt zu sehen - ich habe ja keine Kosten, die ich den zu den Zuschüssen gegenrechnen kann?

    Ich bedanke mich ganz herzlich für möglichen Support im Voraus.

    Beste Grüße,

    Johannes

    #2
    AW: Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Zeile 57 ist schon mal grundsätzlich richtig. Was spricht dagegen, die Auswärtstätigkeiten anzugeben?

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      #3
      AW: Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

      Leider hat Sie in 2015 keinerlei Belege während Ihrer Dienstreisen gesammelt, ...
      Aber sie hat doch die Dienstreisen bei ihrem Arbeitgeber abgerechnet, sonst hätte sie ja keine steuerfreien Verpflegungszuschüsse bekommen.

      Anhand dieser Abrechnungen, die im Lohnkonto aufgezeichnet wurden, kann man doch auch die Reisetage korrekt rekonstruieren.

      Belege muss man ohnehin nicht vorlegen, die Auswärtstätigkeit muss nur richtig erklärt werden. Der Saldo sollte 0 sein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

        Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

        Ich habe nun versucht, die Dienstreisen zusammen mit meiner Frau zu rekonstruieren.

        Allerdings ändert sich weiterhin nichts an der Steuerberechnung, auch wenn ich die verschiedenen Abwesenheitstage korrekt erfasse.

        Kann es sein, dass das mit dem 1000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag zusammenhängt? Vielleicht würden die Reisen ja erst die Steuer beeinflussen, wenn dadurch die 1000€ übertroffen werden?

        Gibt es diesen Zusammenhang oder ist das nur eine verzweifelte Erklärung eines genervten Steuererklärers ;-)?

        Viele Grüße,

        Johannes

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          #5
          AW: Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

          Ich habe das jetzt mal nachgestellt.

          Die Vorausberechnung im EOP ist diesbezüglich offenbar fehlerhaft.

          Das ändert aber nichts daran, dass ihr gut beraten seit, die Tage mit Anspruch auf Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand richtig zu erfassen, um eine Nachbesteuerung zu vermeiden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

            Hallo Charlie24,

            vielen Dank für Deine Mühen. Ich werde die verschiedenen Reisen nun detailliert eingeben, wenn ich mehr Infos vom Arbeitgeber meiner Frau erhalte. Wir haken da noch einmal nach, da wir bislang nur den kompletten Betrag in der Abrechnung sehen können.

            Schönes Wochenende,

            Johannes

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              #7
              AW: Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich habe das jetzt mal nachgestellt.

              Die Vorausberechnung im EOP ist diesbezüglich offenbar fehlerhaft.

              Das ändert aber nichts daran, dass ihr gut beraten seit, die Tage mit Anspruch auf Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand richtig zu erfassen, um eine Nachbesteuerung zu vermeiden.
              Die Berechnung ist nicht fehlerhaft.
              Die Elster-Berechnung geht davon aus, dass du den Arbeitslohn dann in Zeile 20 der Anlage N einträgst.
              Mfg

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