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Abbruch-Hinweise Lohnersatzleistungen und Anlage Kind

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    Abbruch-Hinweise Lohnersatzleistungen und Anlage Kind

    Hallo,

    wer kann mir sagen, was es mit den Abbruch-Hinweisen auf sich hat?
    Ich habe für 2015 das erste Mal die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung gemacht und die Überprüfung ergab keine Fehler. Es kann jedoch keine Steuerberechnung durchgeführt werden, wegen zweier Abbruch-Hinweise. Das irritiert mich und ich weiß nicht genau, was ich da jetzt machen muss. Theoretisch könnte ich die Steuerklärung so abschicken, aber ich möchte es besser machen und eine Steuerberechnung wäre schon toll.

    Die Abbruch-Hinweise lauten:
    "Sie haben für sich oder/und Ihren Ehegatten Einkommens- bzw. Lohn- / Entgeltersatzleistungen im Hauptvordruck und in der Anlage N mit identischen Werten erklärt, bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

    Ich habe letztes Jahr Elterngeld bekommen, dass ich im Hauptvordruck unter Punkt 17 - Einkommensersatzleistungen Zeile 91 eingetragen habe. Mein Mann war letztes Jahr einen Monat arbeitslos, das habe ich in Anlage N unter Punkt 8 - Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen eingetragen. Im nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich das hätte auch im Hauptvordruck eintragen können (oder müssen?). Wo ist bei diesen beiden der Unterschied? Warum wird an zwei Stellen nach Lohnersatzleistungen gefragt? Wo soll das Arbeitlosengeld am besten eintragen werden - im Hauptvordruck (wie mein Elterngeld) oder in Anlage N? Aber identische Werte, im Sinne von gleicher Geldbetrag oder doppelt eingetragen, ist da nix.

    Bei Anlage Kind steht in Zeile 6, dass ich 2256 € Kindergeld bekommen habe. Kindschaftsverhältnis ist bei beiden leiblisches Kind und besteht das ganze Jahr, also vom 01.01. bis 31.12. Stimmt doch so oder nicht?

    Bin auf Antworten gespannt und für eure Hilfe sehr dankbar.

    MfG Bellamona

    #2
    AW: Abbruch-Hinweise Lohnersatzleistungen und Anlage Kind

    Das Kindergeld stimmt für 2015, da kann ich dir auf Anhieb nicht sagen, wo der Fehler liegen könnte. Außer in den Zeilen 6 (Geburtsdatum u. Kindergeldanspruch), 8 (Wohnort im Inland) und 10 (leibliches Kind + Datum) kann man bei einem minderjährigen Kind eigentlich keine Fehler machen.

    Lohnersatzleistungen, die nicht vom Arbeitgeber unter Nr. 15 auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurden, sind ab 2015 ausschließlich in Zeile 91 des Hauptvordrucks zu erklären.

    Es sind auf Seite 17 eigene Zeilen sowohl für Ehemann wie Ehefrau vorhanden, wo man über Weitere Daten hinzufügen auch mehrere Lohnersatzleistungen problemlos darstellen kann!

    ... das habe ich in Anlage N unter Punkt 8 - Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen eingetragen
    Hier kommen nur Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen laut Nummer 15 der Lohnsteuerbescheinigung rein. Das steht doch auch dort!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweise Lohnersatzleistungen und Anlage Kind

      Hallo Charlie,

      Danke für deine Hilfe und den Hinweis. Manchmal muss man einfach mehrmals hinsehen.
      Habe nun bei beiden den Fehler gefunden.

      Das mit den Lohnersatzleistungen merke ich mir für die Zukunft.

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