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Berufsbegleitendes Studium - Erstausbildung

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    Berufsbegleitendes Studium - Erstausbildung

    Hallo zusammen,

    für meine erste Steuererklärung hab ich folgende Frage:

    Ich mache ein berufsbegleitendes Studium jeden zweiten Samstag. Dieses ist meine Erstausbildung und passend zu meinem Beruf, wird aber nicht vom Arbeitgeber finanziert.
    - Theoretisch könnte ich doch nun die Kosten dieses Studiums sowie die Fahrtkosten zu Vorlesungen und Lerngruppen in der Steuererklärung geltend machen oder?
    - Wo trage ich diese Kosten ein? Unter Zeile 43 im Mantelbogen (Aufwendungen der eigenen Berufsausbildung) oder nur in der Anlage N?
    - Wie berechnen sich die Fahrtkosten? Einfache Fahrt x 30ct?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Beste Grüße
    Mevixx

    #2
    AW: Berufsbegleitendes Studium - Erstausbildung

    Wenn du in einem Ausbildungsdienstverhältnis angestellt bist, gehört das Studium zur Fortbildung, wenn es zu deiner beruflichen Ausbildung passt, also zu den Werbungskosten!

    Anlage N ist richtig und für die Fahrtkosten darfst du dann die tatsächlichen Kilometer ansetzen, wenn du wirklich mit dem Auto fährst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Berufsbegleitendes Studium - Erstausbildung

      Super, danke für die schnelle Antwort!
      In habe keinen Ausbildungsdienstvertrag und habe auch vorher keine Ausbildung gemacht. Ich bin ganz normal angestellt und mache das berufsbegleitende Studium für mich selbst. Heisst also, ich trage diese Kosten als Fortbildung in Anlage N ein?
      Was gehört dann in den Mantelbogen unter 8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung?

      Danke und beste Grüße
      Mevixx
      Zuletzt geändert von Mevixx; 24.04.2016, 17:55.

      Kommentar


        #4
        AW: Berufsbegleitendes Studium - Erstausbildung

        Zitat von Mevixx Beitrag anzeigen
        8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
        Ach, Du bist mit ElsterOnline unterwegs? Warum fragst Du dann unter ElsterFormular?

        Kommentar


          #5
          AW: Berufsbegleitendes Studium - Erstausbildung

          Im Hauptvordruck, wie der Mantelbogen jetzt heißt, können Ausbildungskosten in einem noch nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben erklärt werden.

          Ein nebenberufliches berufsbegleitendes Studium ist bei einem Arbeitnehmer immer Fortbildung!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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