Meine betriebliche Altersvorsorge (Lebensversicherung) wurde ausgezahlt und ich muss jetzt 10 Jahre lang monatlich Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge darauf zahlen. Wo kann ich diese Beiträge in der Lohnsteuererklärung geltend machen?
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Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
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AW: Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
Zitat von riedli Beitrag anzeigenMeine betriebliche Altersvorsorge (Lebensversicherung) wurde ausgezahlt und ich muss jetzt 10 Jahre lang monatlich Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge darauf zahlen. Wo kann ich diese Beiträge in der Lohnsteuererklärung geltend machen?
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
Oder bist Du im falschen Unterforum?Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Wenn du noch verraten würdest, mit welcher Anwendung bzw. Software du deine Steuererklärung machst, könnte jemand deinen Beitrag ins richtige Unterforum verschieben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
Zitat von riedli Beitrag anzeigennutze für die Lohnsteuererklärung Elster online.
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Steuerabzug bei ausbezahlter Lebensversicherung
Guten Tag zusammen,
sitze an der Steuererklärung 2015 und hänge am letzten Punkte. Versuche es deshalb hier im Forum. Eine Lebensversicherung, Start 2004, wurde 2015 gekündigt uns ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag wurde um Steuern entsprechend gemindert. Diesen Steuerabzug würde ich gerne über die Steuererklärung wieder einholen. Was muss ich denn wo eintragen? Kann mir hier jemand helfen? Danke vorab.
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AW: Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
Der Auszahlungsbetrag wurde um Steuern entsprechend gemindert. Diesen Steuerabzug würde ich gerne über die Steuererklärung wieder einholen. Was muss ich denn wo eintragen?
Sich mit einem Beitrag einfach an ein ganz anderes Thema dran zu hängen, ist nicht sinnvoll!
Kapitalerträge sind in der Anlage KAP zu erklären. Wie sich das steuerlich auswirkt, ist eine andere Sache.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
Zitat von riedli Beitrag anzeigenMeine betriebliche Altersvorsorge (Lebensversicherung) wurde ausgezahlt und ich muss jetzt 10 Jahre lang monatlich Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge darauf zahlen. Wo kann ich diese Beiträge in der Lohnsteuererklärung geltend machen?
(elsterformular 18.0.2)Zuletzt geändert von Brunetty; 26.01.2017, 12:05.
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AW: Kranken/Pflegeversicherung für ausgezahlte Lebensversicherung
Hallo Brunetty,
was hältst du denn von der Anlage Vorsorgeaufwand ?
Wenn du dir den Beitrag auch mal durchgelesen hast gab es bereits am 24.04.2016 um 18:23 Uhr eine Antwort darauf, ohne das hier steuerlich zu würdigen.
Tschüß
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