KFZ-Haftpflichtversicherung - keine Auswirkung auf Berechnung

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  • FTR
    Neuer Benutzer
    • 10.11.2011
    • 4

    #1

    KFZ-Haftpflichtversicherung - keine Auswirkung auf Berechnung

    Guten Abend Leute,

    habe mich gerade seit einigen Stunden mit folgenden Problem beschäftigt:

    Habe in der Anlage Vorsorgeaufwand unter der Nr. 50 (Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen/übrige Versicherungen) die KFZ-Haftpflichtversicherung angegeben. Trotz der Angabe gab es im keinerlei Auswirkungen auf die voraussichtliche Berechnung. Habe auch mal spaßeshalber den Betrag auf 4000 Euro gesetzt und keine Position auf der vorläufigen Berechnung verändert sich. Es müsste ja eigentlich unter "Summe der Beiträger nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" laufen. Die Position bleibt aber ebenfalls gleich.

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Wäre sehr dankbar.

    LG
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: KFZ-Haftpflichtversicherung - keine Auswirkung auf Berechnung

    Da hast Du den Höchstbetrag an abzugsfähigen Versicherungsbeiträgen schon erreicht.

    Kommentar

    • FTR
      Neuer Benutzer
      • 10.11.2011
      • 4

      #3
      AW: KFZ-Haftpflichtversicherung - keine Auswirkung auf Berechnung

      Danke für die Antwort.
      Weißt Du, wie hoch der ist?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        AW: KFZ-Haftpflichtversicherung - keine Auswirkung auf Berechnung

        Die Höchstbeträge liegen normalerweise (z. B. bei Arbeitnehmern) bei 1.900,00 € bzw. 3.800,00 € bei Zusammenveranlagung.

        Wenn deine Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflegeversicherung diese Beträge erreichen oder höher sind, wirken sich Beiträge zu anderen Versicherungen in der Regel steuerlich nicht mehr aus.

        Ausnahmen kann es bei nicht mehr rentenversicherungspflichtigen Personen geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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