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Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

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    Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

    Hallo,
    2015 habe ich u.a 1600 Euro Kirchensteuer gezahlt (Vorauszahlungen). 2016 habe ich diese (zu Unrecht eingezogenen Vorauszahlungen vollständig zurück erhalten natürlich auch die 1600 Euro Kirchensteuer) .

    Nun das Problem:
    Nach dem Absetzen der Kirchensteuer verringert sich mein Einkommen 2015 um 1600 Euro und 2016 erhöht sich mein Einkommen um 1600 Euro.
    Da ich 2015 sehr kleines Einkommen hatte, bringt das Garnichts, aber 2016 zahle ich dann ca. 600-700 Euro Steuern alleine auf die Kirchensteuer !

    Deshalb die Frage, aber bitte an jemand der sich wirklich auskennt, muss man die Kirchensteuer absetzen ?

    MfG
    Zuletzt geändert von kalanga; 27.04.2016, 22:31. Grund: Möchte den Beitrag löschen

    #2
    AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

    ... 2016 habe ich diese (zu Unrecht eingezogenen Vorauszahlungen vollständig zurück erhalten natürlich auch die 1600 Euro Kirchensteuer).
    Wenn die Rückzahlung erst 2016 erfolgt ist, gehört das in die Steuererklärung für 2016 und nicht für 2015!
    Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

      Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert und § 10 Absatz 4b Satz 3 EStG sagt ausdrücklich, dass Erstattungsüberhänge (z.B. hier bei der KiSt) dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen sind.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert und § 10 Absatz 4b Satz 3 EStG sagt ausdrücklich, dass Erstattungsüberhänge (z.B. hier bei der KiSt) dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen sind.
        Nach meinen Recherchen hat das Steuerrecht folgendes geregelt:
        a) Man kann die Kirchensteuer absetzen. Es gibt aber keinen Absetzplicht, genauso wenig wie man z.B. Spenden an das DRK absetzen muss (kann! muss aber nicht). Übrigens gilt eigentlich für alle Vorsorgeaufwendung (man kann! MUSS sie aber NICHT absetzen)
        b) Bei bestimmten Religionen übernimmt das Finanzamt Einzug- und ggf. die Rückzahlung der Kirchensteuerbeträge. Dass automatische Einziehen der Kirchensteuer ist gesetzlich geregelt und dem kann auch nicht widersprochen werden.
        c) Das impliziert keineswegs, dass es eine Absetzplicht der Kirchensteuer gibt!!!
        d) Wie immer im Computerleben, bildet kein Programm die genaue Wirklichkeit ab. So geht z.B. ELSTER davon aus, dass jeder Kirchensteuerpflichtige die Kirchensteuer absetzen muss. Meiner Ansicht nach fehlt aber ein Felder in dem der Steuerpflichtige wählen will ob er die Kirchensteuer auch absetzen will.
        Um das nochmals zu erläutern, eine anderes Beispiel: Z.B. ist auch klar geregelt wie und in welcher Höhe man Fahrtkosten absetzen kann. D.h. aber keineswegs, dass man die Fahrtkosten absetzen muss.
        Deshalb die Frage, würden Sie mir in den Punkten a) bis d) zustimmen?
        Gerne würde ich die Frage auch von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerfachmann beantwortet sehen!

        MfG

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          #5
          AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

          Zitat von kalanga Beitrag anzeigen
          Nach meinen Recherchen hat das Steuerrecht folgendes geregelt:
          a) Man kann die Kirchensteuer absetzen. Es gibt aber keinen Absetzplicht, genauso wenig wie man z.B. Spenden an das DRK absetzen muss (kann! muss aber nicht). Übrigens gilt eigentlich für alle Vorsorgeaufwendung (man kann! MUSS sie aber NICHT absetzen)
          b) Bei bestimmten Religionen übernimmt das Finanzamt Einzug- und ggf. die Rückzahlung der Kirchensteuerbeträge. Dass automatische Einziehen der Kirchensteuer ist gesetzlich geregelt und dem kann auch nicht widersprochen werden.
          c) Das impliziert keineswegs, dass es eine Absetzplicht der Kirchensteuer gibt!!!
          d) Wie immer im Computerleben, bildet kein Programm die genaue Wirklichkeit ab. So geht z.B. ELSTER davon aus, dass jeder Kirchensteuerpflichtige die Kirchensteuer absetzen muss. Meiner Ansicht nach fehlt aber ein Felder in dem der Steuerpflichtige wählen will ob er die Kirchensteuer auch absetzen will.
          Um das nochmals zu erläutern, eine anderes Beispiel: Z.B. ist auch klar geregelt wie und in welcher Höhe man Fahrtkosten absetzen kann. D.h. aber keineswegs, dass man die Fahrtkosten absetzen muss.
          Deshalb die Frage, würden Sie mir in den Punkten a) bis d) zustimmen?
          Gerne würde ich die Frage auch von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerfachmann beantwortet sehen!

          MfG
          Das ELSTER Anwender Forum ist kein Steuerberater-Forum. Steuerberatung dürfen wir hier nicht anbieten.

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            #6
            AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

            Ob du die Kirchensteuer absetzt oder nicht. Im Folgejahr ist die Kirchensteuer trotzdem hinzuzurechnen.
            Den im Folgejahr gibt's einen Erstattungsüberhang.
            Stichwort : Abschnittsbesteuerung.

            Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert und § 10 Absatz 4b Satz 3 EStG sagt ausdrücklich, dass Erstattungsüberhänge (z.B. hier bei der KiSt) dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen sind.
            Desweiteren wird das Finanzamt deine gezahlte Kirchensteuer automatisch als Sonderausgabe ansetzen.
            Denn das Finanzamt ist verpflichtet auch zu deinem Gunsten Änderungen an deiner Steuererklärung vorzunehmen.

            Und wie bereits erwähnt wurde :
            In Deutschland gibt's ein Steuerberatungsgesetz.
            Wenn du einen Steuerberater kontaktieren möchtest, kannst du das gerne tun.

            In diesem Forum geht es allerdings rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).
            Mit Elster hat deine Frage nichts mehr zu tun.
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

              In § 10 EStG steht nach seinem Wortlaut in Absatz 1 Satz 1, was Sonderausgaben SIND. Die Berücksichtigung erfolgt also nicht "auf Antrag", daher auch keine Auswahlmöglichkeit. I.ü. stimme ich Elster-Tester vollkommen zu, d.h. insbesondere wenn Du es nicht ansetzt, bekommst Du die Erstattung im Folgejahr trotzdem hinzugerechnet, d.h. Du schneidest Dir ins eigene Fleisch, wenn Du nur die Steuererhöhung haben "willst" und auf die Steuerminderung verzichten "möchtest".
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

                Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                Ob du die Kirchensteuer absetzt oder nicht. Im Folgejahr ist die Kirchensteuer trotzdem hinzuzurechnen.
                In diesem Forum geht es allerdings rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).
                Mit Elster hat deine Frage nichts mehr zu tun.
                OK, danke für die Rückantworten. Sorry, möchte mich auch kurz entschuldigen, dass ich hier wohl im falschen Forum bin.
                Sollte es aber tatsächlich zutreffen, dass z.B. Katholiken eine Pflicht besteht die Kirchensteuer abzusetzen, dann wäre die Neuregelung des § 10 Absatz 4b Satz 3 EStG für bestimmte Personengruppen der Super Gau.
                Das Paradoxe ist, schon das Absetzen von 0 Euro Kirchensteuer kann zu einer gravierenden Mehrbelastung durch die Einkommensteuer im folge Jahr kommen. (Dies hätte würde eigentlich im Widerspruch zu zahlreichen Steuergrundsätzen stehen, wer Kirchensteuer absetzt wird behandelt wie jemand der Spenden absetzt, Personen andere Religionen würden deutlich weniger Steuern bezahlen, wer überhaupt keine Kirchensteuer zahlt zahlt auch noch weniger Einkommensteuern, und und und)
                [das Finanzamt muss nur die Steuervorauszahlungen entsprechend festsetzen z.B: 2014: 20000 Euro/ 1600 Euro KiSt. müssen natürlich 2015 von Fi-Amt zurückgezahlt werden also -20000 Euro/-1600 Euro KiSt. Sieht eigentlich wie ein Nullsummenspiel aus. Aber falsch gedacht, 2014 hatte der Steuerpflichtige nur kleine Einnahmen also das Absetzen der KiSt. ist bedeutungslos. 2015 ein wirtschaftlich gutes Jahr, die 1600 Euro KiSt. kommen eben mal noch darauf. Siehe da ruckzuck zahlt man 500 Euro EinSt, 27,5 Euro Soli und noch 40 Euro KiSt. zusätzlich. OK die 40 Euro KiSt werden ja dann wieder „zwangsabgesetzt“ …]
                [Ist wohl wie beim Urknall wenn man das große Nichts in Materie und Antimaterie aufteilt, dann kommt der Urknall (§ 10 Absatz 4b Satz 3 EStG) und ein komplettes Universum (EinSt, Soli, KiSt) entsteht, aus dem NICHTS, ein Trost zumindest steht jetzt auch Wolfgangs schwarze NULL, zumindest bis ein schwarzes Loch kommt und frisst wieder alles auf]
                Im Ernst: Ich hoffe nur das baldmöglichst Gerichtsverfahren eingeleitet werden das § 10 Absatz 4b Satz 3 EStG in der jetzigen Form kippen. Ich denke Gründe dafür gibt’s genug. Mir fehlt leider der juristische Background.
                Nochmals sorry für das falsche Forum, ich werden im Internet weitersuchen ob es ein geeignetes Forum gibt das sich eben mit solchen „Steuer-Anomalien“ beschätigt.

                MfG

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                  #9
                  AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

                  Wieder mal ein Versuch die Mitglieder bestimmter Vereinigungen als benachteiligt darzustellen? Hier gibts ja genug Postings die sich drüber beschweren dass sich ihre Werbungskosten nicht auswirken, weil sie zu wenig verdienen. Du machst das gleiche Spiel mit der Kirchensteuer. Wer aber keine Steuern zahlt der zahlt auch keine Kirchensteuer. Und, ja, es ist natürlich ein Unding, dass man die Mitgliedsbeiträge für bestimmte Organisationen von der Steuer absetzen darf. Da bist Du aber in einem Softwareforum an der falschen Adresse!

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                    #10
                    AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

                    @kalanga: Hast Du Dir mal § 37 Abs. 3 EStG angeschaut ?

                    Wenn das Finanzamt für 2014 so hohe Vorauszahlungen festsetzt, z.B. weil bei der Vor-Veranlagung hohe Einkünfte anfielen, bist Du schon selber Schuld, wenn Du dann beim Finanzamt nicht beantragst die Vorauszahlungen herabzusetzen mit der durch Belege untermauerten Begründung, dass diese viel zu hoch sind. Und schon fällt Dein Beispiel in sich zusammen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Muss man die Kirchensteuer absetzen ?

                      Im Übrigen gibt es einen sehr einfachen Weg dieses Problem für die Zukunft zu vermeiden:

                      Treten Sie aus der Kirche aus!
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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