Hallo,
2015 habe ich u.a 1600 Euro Kirchensteuer gezahlt (Vorauszahlungen). 2016 habe ich diese (zu Unrecht eingezogenen Vorauszahlungen vollständig zurück erhalten natürlich auch die 1600 Euro Kirchensteuer) .
Nun das Problem:
Nach dem Absetzen der Kirchensteuer verringert sich mein Einkommen 2015 um 1600 Euro und 2016 erhöht sich mein Einkommen um 1600 Euro.
Da ich 2015 sehr kleines Einkommen hatte, bringt das Garnichts, aber 2016 zahle ich dann ca. 600-700 Euro Steuern alleine auf die Kirchensteuer !
Deshalb die Frage, aber bitte an jemand der sich wirklich auskennt, muss man die Kirchensteuer absetzen ?
MfG
2015 habe ich u.a 1600 Euro Kirchensteuer gezahlt (Vorauszahlungen). 2016 habe ich diese (zu Unrecht eingezogenen Vorauszahlungen vollständig zurück erhalten natürlich auch die 1600 Euro Kirchensteuer) .
Nun das Problem:
Nach dem Absetzen der Kirchensteuer verringert sich mein Einkommen 2015 um 1600 Euro und 2016 erhöht sich mein Einkommen um 1600 Euro.
Da ich 2015 sehr kleines Einkommen hatte, bringt das Garnichts, aber 2016 zahle ich dann ca. 600-700 Euro Steuern alleine auf die Kirchensteuer !
Deshalb die Frage, aber bitte an jemand der sich wirklich auskennt, muss man die Kirchensteuer absetzen ?
MfG
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