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EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

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    EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    ich bin Einzelunternehmer und mache EÜR.

    Ich überweise mir ein monatliches "Gehalt" auf mein Privatkonto, und deklariere es als "Privatentnahme".
    Ausserdem habe ich laut EÜR einen Gewinn gemacht.


    Wie ermittele ich jetzt mein Einkommen für die Einkommenssteuererklärung?

    Aus meiner Sicht sind das zunächst die Privatentnahmen. Die entsprechen in etwa dem was ich als Angestellter meinen Lohn nennen würde und darauf zahlt man Lohnsteuer.

    Wie ist es aber mit dem errechneten Gewinn aus der EÜR?
    Wenn ich den ebenfalls zum Einkommen dazurechne, müsste ich ggf. 2 mal Einkommenssteuer darauf zahlen. Nämlich jetzt und dann wenn ich den Gewinn auf mein Privatkonto überweise und ihn als Privatentnahme deklariere.

    Wie gehts richtig?
    Zuletzt geändert von Orfitinho; 28.04.2016, 11:32.

    #2
    AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

    Bitte nicht EÜR und Bilanz verwechseln. Geldentnahmen spielen in der EÜR keine Rolle. Der Gewinn = Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben.

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      #3
      AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Bitte nicht EÜR und Bilanz verwechseln. Geldentnahmen spielen in der EÜR keine Rolle. Der Gewinn = Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben.
      Es geht mir auch nicht um die EÜR, sondern um die Einkommenssteuer. Wie versteuere ich Entnahmen und Gewinn in der Einkommenssteuer?

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        #4
        AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

        Hallo Orfitinho,

        du fügst deiner Einkommensteuererklärung die Anlage G falls gewerblich oder Anlage S falls freiberuflich hinzu und trägst dort in der entsprechenden Zeile deinen Gewinn ein.

        Tschüß

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          #5
          AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

          Wie versteuere ich Entnahmen und Gewinn in der Einkommenssteuer?
          Die Privatentnahmen dürfen deinen Gewinn nicht schmälern, sie haben deshalb in deiner Einkommensteuererklärung gar nichts zu suchen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

            Wäre ja noch schöner, wenn Du über die Privatentnahme Deine Einkünftehöhe steuern könntest.

            Nochmal zusammenfassend:

            Der Gewinn in der Anlage EÜR bleibt gleich, egal ob Du nun Nichts, 1.000 € oder 100.000 € entnimmst oder einlegst. Dieser Gewinn wird in der Anlage G eingetragen. Privatentnahmen oder -einlagen haben in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen und werden daher dort auch nicht abgefragt, will heißen, es gibt auch keine Eintragungsmöglichkeit.

            Du versteuerst Deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb. Du kannst nicht ein Gehalt an Dich selbst zahlen, zumindest nicht steuerlich wirksam.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

              Danke, jetzt ist es klar.

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                #8
                AW: EÜR Gewinn und Privatentnahmen in Einkommenssteuererklärung

                Ich würde ein Existenzgründerseminar oder einen Steuerberater empfehlen.
                Hier fehlt das absolute steuerliche Grundwissen.
                Mfg

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