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EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

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    EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

    Guten Tag,

    vielleicht kann mir jemand ein Tipp geben ob ich als Selbstständiger die beiden Versicherungen in der Rubrik "Betriebsausgaben - Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)" eintragen kann?

    Danke im voraus!
    Viele Grüße

    #2
    AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

    Eintragen kann man natürlich viel. Geht es denn um Versicherungen für Deine Arbeitnehmer? Denn die eigene gehört ja natürlich nicht zu den Betriebsausgaben.

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      #3
      AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

      Selbstständige, mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit, tragen die eigene Krankenversicherung und freiwillige Arbeitslosenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

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        #4
        AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

        Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
        Selbstständige, mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit, tragen die eigene Krankenversicherung und freiwillige Arbeitslosenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
        Danke für die schnelle Antwort, ich finde aber leider in der Rubrik "Einnahmenüberschussrechnung" in den Formularseiten 1-7 keine Anlage mit dem Namen "Vorsorgeaufwand", wo kann diese sein?


        Viele Grüße

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          #5
          AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

          die Anlage Vorsorgeaufwand gehört zur Einkommensteuererklärung, nicht zur EÜR.

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            #6
            AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            die Anlage Vorsorgeaufwand gehört zur Einkommensteuererklärung, nicht zur EÜR.
            Oh nein, die habe ich schon gesendet, ist es möglich bei ElsterOnlinePortal die Anlage nachzureichen?

            Gruß

            Kommentar


              #7
              AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

              Das Formular " Vorsorgeaufwendungen" ist eine Anlage, welche zum Hauptvordruck (Mantelbogen) gehört.

              https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

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                #8
                AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                Oh nein, die habe ich schon gesendet, ist es möglich bei ElsterOnlinePortal die Anlage nachzureichen?
                Es ist etwas umständlich, aber es ist möglich, die Erklärung neu zu übermitteln. Eine einzelne Anlage kannst du nicht online nachreichen!

                Du musst zunächst über Formulare eine neue Erklärung starten. Nach Eingabe der Steuernummer wird dir angeboten, die Formulardaten aus der bereits übermittelten Erklärung zu übernehmen.

                Da machst du, speicherst die neue Aufgabe, fügst dann die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu und füllst sie aus.

                Wenn das Senden erst in diesen Tagen erfolgt ist, kannst du die berichtigte Erklärung kommentarlos übermitteln.

                Liegt die Übermittlung länger als eine Woche zurück, solltest du bei deinem Finanzamt anrufen und das weitere Vorgehen abklären. Sollte nämlich mit der Bearbeitung schon begonnen sein, sind die Bearbeiter nicht unbedingt auf eine Neuübermittlung versessen, sondern bevorzugen vielleicht eine Ergänzung mittels Papierformular.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                  Danke für die Hilfe!
                  Ich frage nochmal lieber zur Sicherheit. Das absetzen des Arbeitszimmers wird aber in der EÜR eingetragen, oder?

                  Gruß
                  ElsterForumNutzer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                    Das absetzen des Arbeitszimmers wird aber in der EÜR eingetragen, oder?
                    Sicher, dafür gibt es dort extra die Zeile 55!

                    Ich wundere mich ein wenig, wie du die Einkommensteuererklärung schon übermitteln konntest, obwohl du anscheinend noch an der EÜR arbeitest.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Sicher, dafür gibt es dort extra die Zeile 55!

                      Ich wundere mich ein wenig, wie du die Einkommensteuererklärung schon übermitteln konntest, obwohl du anscheinend noch an der EÜR arbeitest.
                      okay, danke.
                      Ja das geht ich kann die Formulare getrennt von einander übermitteln, das ist wohl kein Problem. Oder sollte es ein Problem sein und ich mache da was falsch?

                      Viele Grüße

                      Kommentar


                        #12
                        AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                        wenn du den Gewinn, den du in der EÜR ermittelst nicht kennst, kannst du ihn eigentlich auch nicht in die Anlage G der Einkommensteuererklärung eintragen und diese übermitteln.

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                          #13
                          AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                          aber wenn ich doch im ElsterPortal auf Formulare Klicke dann habe ich zwei verschieden Formulare die ich getrenn versenden kann:

                          Einkommensteuer
                          Hier finden Sie die Formulare für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (einschließlich der Anlage 34a).

                          Einnahmenüberschussrechnung
                          Hier finden Sie die Formulare für die Abgabe der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR).


                          Gruß

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                            #14
                            AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                            Ja das geht ich kann die Formulare getrennt von einander übermitteln, das ist wohl kein Problem. Oder sollte es ein Problem sein und ich mache da was falsch?
                            Das Ergebnis der EÜR musst du doch in deine Einkommensteuererklärung übernehmen, entweder in die Anlage G bei gewerblicher oder in die die Anlage S bei freiberuflicher Tätigkeit.

                            Solange du den Gewinn via EÜR nicht abschließend ermittelt hast, kannst du deine Anlage G oder S doch auch nicht korrekt ausfüllen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: EÜR - gesetzliche Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Das Ergebnis der EÜR musst du doch in deine Einkommensteuererklärung übernehmen, entweder in die Anlage G bei gewerblicher oder in die die Anlage S bei freiberuflicher Tätigkeit.

                              Solange du den Gewinn via EÜR nicht abschließend ermittelt hast, kannst du deine Anlage G oder S doch auch nicht korrekt ausfüllen!

                              okay dann habe ich da wohl was falsch verstanden, ich dachte wenn ich doch im ElsterPortal auf Formulare Klicke dann habe ich zwei verschieden Formulare die ich getrennt versenden kann:

                              Einkommensteuer
                              Hier finden Sie die Formulare für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (einschließlich der Anlage 34a).

                              Einnahmenüberschussrechnung
                              Hier finden Sie die Formulare für die Abgabe der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR).


                              aber dem ist wohl nicht so, danke für die Hilfe!


                              Viele Grüße

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