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Einkommensteuer zu hoch

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    Einkommensteuer zu hoch

    Hallo,

    der Betrag (Einkommensteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag), den mir ELSTER errechnet, ist astronomisch hoch, und da muss also ein Fehler sein (habe es mit letztem Jahr verglichen), aber die Fehlersuche gestaltet sich schwierig.

    Meine Vermutung: Ich habe den Betrag über die Einkünfte/Gewinn auch bei "Einkünfte laut gesonderter Feststellung" eingetragen, und deshalb wurde der Gewinn (von Elster) verdoppelt. Das lässt sich so aus der "Berechnung" ableiten.

    Wenn ich "Einkünfte laut gesonderter Feststellung" aber einfach lösche, meckert das System.

    Wie schaffe ich es, meinen Gewinn nur einmal zur Anrechnung zu bringen?

    Es bedankt sich: die blutige Anfängerin

    #2
    AW: Einkommensteuer zu hoch

    Zitat von Frau Grünling Beitrag anzeigen
    Wenn ich "Einkünfte laut gesonderter Feststellung" aber einfach lösche, meckert das System
    Wie lautet denn die Meckermel ... äh ... Fehlermeldung? Was ist denn in der Anlage alles ausgefüllt?

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      #3
      AW: Einkommensteuer zu hoch

      Die Fehlermeldung lautet:

      Gewinn lt. gesonderter Feststellung angegeben, ohne Angabe von Finanzamt und Steuernummer (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A).

      Also muss ich nur die Angabe Finanzamt und Steuernummer weglassen?

      In der Anlage habe ich nur Punkt 4 und 5 ausgefüllt.

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        #4
        AW: Einkommensteuer zu hoch

        Ich hab gerade nicht die Möglichkeit, in ElsterOnline reinzugucken. Den Formularen nach geht es Dir scheinbar um die Anlage S. Bei Anlage S und auch bei Anlage G müssen zumindest in ElsterFormular ja zwei Angaben in Zeile 5 gemacht werden. In Anlage S geht's dort z. B. um den Gewinn der von einem anderen Finanzamt festgestellt wird. Wenn eine Feststellung nicht erfolgt dann wüsste ich gar nicht, welche Steuernummer ich mir für die Zeile ausdenken könnte. Aber die tatsächlichen Verhältnisse kenne ich nicht, die solltest Du kennen.

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          #5
          AW: Einkommensteuer zu hoch

          Es handelt sich um Anlage S. Ich habe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die ich bei 4 und 5 (dort inklusive Angabe des Finanzamts und der Steuernummer) angegeben habe. Bei der Berechnung wird aber die Summe aus beiden Feldern errechnet, sodass mein Gewinn plötzlich doppelt so hoch ist und demnach auch die vorausberechnete Steuer.

          Ich kriege es aber nicht halbiert (was ja für die Berechnung die korrekte Angabe des Gewinns wäre), indem ich die Eintragungen (in 5) weglasse.

          Oder anders gefragt: Wieso sind bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und Einkünfte laut gesonderter Feststellung einerseits dasselbe und andererseits nicht ...?

          Beste Grüße

          Ochs vor dem Berg

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            #6
            AW: Einkommensteuer zu hoch

            Hallo Frau Grünling,

            bist du also freiberuflich allein tätig und freiberuflich noch in einer GbR ?
            Oder warum trägst du den Gewinn zweimal ein ?

            Wenn Zeile 5 nicht passt, darf natürlich nicht nur der Gewinn sondern auch der Rest Finanzamt und Steuernummer nicht ausgefüllt sein.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einkommensteuer zu hoch

              Ich verstehs zwar jetzt immer noch nicht, warum Du scheinbar unsinnigerweise beide Zeilen ausfüllst, und warum Du es auf der anderen Seite nicht schaffst, einen der beiden Einträge wieder zu entfernen. Eine Idee die mir jetzt noch so kam und wohl auch gut zur Fehlermeldung passen würde: hast Du vielleicht in Zeile 5 einen Gewinn in Höhe von Null angegeben, obwohl gar keine gesonderte Feststellung zu machen ist?

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                #8
                AW: Einkommensteuer zu hoch

                Hallo!

                ich bin One-Woman-Show also Freiberuflerin und nicht noch in einer GbR (also darauf bezieht sich 5!).

                Damit ist mein Problem aber eben leider nicht gelöst, denn ich hatte ja schon versucht, Punkt 5 komplett leer zu lassen.

                Wenn ich das tue, erhalte ich bei der Berechnung eine Fehlermeldung, die da lautet: Gewinn lt. gesonderter Feststellung angegeben, ohne Angabe von Finanzamt und Steuernummer (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A).

                - - - Aktualisiert - - -

                Liebe(r) L.E. Fant,

                ich trage in 4 und 5 unsinnigerweise ein, weil mir Elster nicht erlaubt 5 wegzulassen. Dann lasse ich einfach mal 4 weg, wobei ich holzgoe so verstanden hatte, dass 5 etwas mit GbR zu tun haben könnte. Ich bin Einzelunternehmerin (freiberuflich).

                Vielen Dank für eure Geduld.

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                  #9
                  AW: Einkommensteuer zu hoch

                  Hallo Frau Grünling ,

                  ich habe im EOP gerade mal eine Anlage S angelegt und die läuft auch durch nur mit Eintragung in Zeile 4.
                  Hast du etwa nach Zeile 5 die Spalte Berechnung ausgefüllt ? Dann müsstest du den Eintrag dort löschen.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Einkommensteuer zu hoch

                    Der Gewinn gehört dann in Zeile 5, wenn die Gewinnfeststellung nicht durch das für deine Einkommensteuererklärung zuständige Finanzamt erfolgt, sondern durch ein anderes Finanzamt.

                    Er gehört aber in jedem Fall nur einmal eingetragen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Einkommensteuer zu hoch

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hast du etwa nach Zeile 5 die Spalte Berechnung ausgefüllt ? Dann müsstest du den Eintrag dort löschen.
                      Ich denk fast dass das der springende Punkt ist. Ansonsten steht ja nicht so viel in der Anlage S, als dass man sie nicht einfach mal löschen und wieder neu anlegen könnte.

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