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Anlage V funktioniert nicht

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    Anlage V funktioniert nicht

    Hallo,

    bei Anlage V habe ich folgende Probleme, obwohl ich nur 5 Beträge einzusetzen habe. Die Probleme:

    1. Warum muss ich die Wohnfläche mit einer Genauigkeit von 10x10 cm angeben? Woher soll man diesen Wert erfahren? Oder reicht es irgendwelche Zahlen nach dem Komma einzugeben, z.B. 100,01 oder 100,02 qm wenn 100 qm bekannt sind?
    2. Warum wird bei den Werbungskosten die AfA nicht berücksichtigt?
    3. Warum wird bei den Gesamteinnahmen die Mieteinnahme ohne Umlagen doppelt gerechnet?

    Leider gibt es dazu kein Hilfeangebot. Aber wer mit helfen kann, dem wäre ich dankbar.

    Kann man eigentlich die online-Anlage-V weglassen und diese als Papier einreichen?

    Gruß klingholz

    #2
    AW: Anlage V funktioniert nicht

    Du postest unter ElsterFormular, obwohl du offensichtlich derzeit nicht damit arbeitest.

    ElsterFormular wäre wahrscheinlich die einfachere Lösung für dich, da werden nämlich nur ganze Quadratmeter abgefragt.

    Wenn du Hilfe zum ElsterOnline-Portal benötigst, solltest du zunächst bestätigen, dass du dort unterwegs bist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V funktioniert nicht

      Entschuldigung, ich benutze seit Jahren das ElsterOnline-Portal und bin immer damit zurecht gekommen. Also bin ich im Forum in die falsche Sparte gerutscht.
      Gruß klingholz

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        #4
        Probleme mit Anlage V

        Hallo,

        bei Anlage V habe ich folgende Probleme, obwohl ich nur 5 Beträge einzusetzen habe. Die Probleme:

        1. Warum muss ich die Wohnfläche mit einer Genauigkeit von 10x10 cm angeben? Woher soll man diesen Wert erfahren? Oder reicht es irgendwelche Zahlen nach dem Komma einzugeben, z.B. 100,01 oder 100,02 qm wenn 100 qm bekannt sind?
        2. Warum wird bei den Werbungskosten die AfA nicht berücksichtigt?
        3. Warum wird bei den Gesamteinnahmen die Mieteinnahme ohne Umlagen doppelt gerechnet?

        Leider gibt es dazu kein Hilfeangebot. Aber wer mit helfen kann, dem wäre ich dankbar.

        Kann man eigentlich die online-Anlage-V weglassen und diese als Papier einreichen?

        Gruß klingholz

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          #5
          AW: Anlage V funktioniert nicht

          1. Warum muss ich die Wohnfläche mit einer Genauigkeit von 10x10 cm angeben? Woher soll man diesen Wert erfahren?
          2. Warum wird bei den Werbungskosten die AfA nicht berücksichtigt?
          3. Warum wird bei den Gesamteinnahmen die Mieteinnahme ohne Umlagen doppelt gerechnet?
          Zu 1: Die Werte werden in Zeile 8 doch auch nur in vollen m² verlangt, nur in Zeile 10 sind 2 Nachkommastellen erforderlich. Warum trägst du nicht 100,00 ein, wenn du keine exakte Wohnflächenberechnung hast?

          Zu 2: Welche der vielen Zeilen 33 hast du ausgefüllt? Die unterste Abzugsfähige Werbungskosten (Euro) muss immer ausgefüllt werden!
          Anschließend muss die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten (Euro) auch noch berechnet werden, automatisch geht das nicht.

          Zu 3: Das ist ohne genauere Informationen zu deinen konkreten Einträgen nicht herauszufinden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Probleme mit Anlage V

            Doppelpostings sind immer problematisch, auch wenn du jetzt im richtigen Unterforum angekommen bist.

            Zu 1: Die Werte werden in Zeile 8 doch auch nur in vollen m² verlangt, nur in Zeile 10 sind 2 Nachkommastellen erforderlich. Warum trägst du nicht 100,00 ein, wenn du keine exakte Wohnflächenberechnung hast?

            Zu 2: Welche der vielen Zeilen 33 hast du ausgefüllt? Die unterste Abzugsfähige Werbungskosten (Euro) muss immer ausgefüllt werden!
            Anschließend muss die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten (Euro) auch noch berechnet werden, automatisch geht das nicht.

            Zu 3: Das ist ohne genauere Informationen zu deinen konkreten Einträgen nicht herauszufinden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Probleme mit Anlage V

              Zitat von klingholz Beitrag anzeigen
              1. Warum muss ich die Wohnfläche mit einer Genauigkeit von 10x10 cm angeben?
              Wenn ich dort ein Komma eingebe und die Zeile 8 verlasse bekomm ich sofort die Fehlermeldung: Das Feld Gesamtwohnfläche darf nur einen ganzzahligen Wert enthalten.

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                #8
                AW: Probleme mit Anlage V

                Wenn ich dort ein Komma eingebe und die Zeile 8 verlasse bekomm ich sofort die Fehlermeldung: Das Feld Gesamtwohnfläche darf nur einen ganzzahligen Wert enthalten.
                Ich nehme an, dass er Zeile 10 meint. So richtig konsequent sind die Formatierungsregeln im ElsterOnline-Portal bisher leider nicht.

                Normalerweise existiert für jede Wohnung eine Wohnflächenberechnung mit genauen Werten, aber seit Abschaffung des steuerbegünstigten Wohnungsbaus braucht man die in der Praxis nicht mehr so oft.

                Wie die Wohnfläche für Wohnungen, die ab 2004 gebaut wurden, zu ermitteln ist, steht hier:

                https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

                Davor galt die 2. Berechnungsverordnung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Probleme mit Anlage V

                  Hallo,

                  das mit der Wohnfläche war ironisch gemeint. Welche Wohnung kann man so genau ausmessen, dass ein Fehler kleiner als ein Bierdeckel auftritt.

                  Mein eigentliches Anliegen war aber das Ausfüllen der Anlage V. Falls sich eine hilfreiche Seele findet und mir hilft: Wenn ich das papierne Formular ausfülle, dann kommen in die folgenden Zeilen Beträge: 12, 14, 33, 46, 49, abgesehen von den Wohnungsdaten.

                  Mich stört, dass das Ausfüllen aller Anlagen außer V in einer halben Stunde erledigt ist und Anlage V mich Stunden beschäftigen kann.

                  Viele Grüße
                  klingholz

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                    #10
                    AW: Probleme mit Anlage V

                    Wenn ich das papierne Formular ausfülle, dann kommen in die folgenden Zeilen Beträge: 12, 14, 33, 46, 49, abgesehen von den Wohnungsdaten.

                    Das ist doch im Online-Formular nicht anders. Ich habe das jetzt mal nachvollzogen und konnte innerhalb von 15 Minuten eine fehlerfreie Anlage V erzeugen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Probleme mit Anlage V

                      Hallo Charlie24,

                      das ist nett von Dir. Im Moment habe ich ein anderes Problem - die Familie kommt zum Pfingstbesuch. Ich melde micht wieder.

                      Dank und Gruß
                      klingholz

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                        #12
                        AW: Probleme mit Anlage V

                        Hallo Charlie24,

                        nachdem ich die Angaben in Anlage V wie von Dir empfohlen per Hand addiert und eingetragten habe, wird die Anlage als fehlerfrei gemeldet.

                        Herzlichen Dank und Gruß
                        klingholz

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