Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b EStG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b EStG

    Hallo,

    in meiner Einkommensteuererklärung weise ich darauf hin, dass später noch eine Feststellungserklärung für eine Eigentümergemeinschaft folgt. In den letzten Jahren (Erklärungen 2012-2014) habe ich das immer in Zeile 91 des Hauptformulars unter "Gesellschaften / Gemeinschaften ... i. s. d. § 2b EStG" gemacht. Leider finde ich dieses Feld nirgends mehr. Den § 2b gab es zwar schon 2012 nicht mehr, aber das Feld war auch letztes Jahr noch da.

    Eine andere Möglichkeit hatte ich nicht gefunden und das FA hat das immer so akzeptiert. 2011, als ich noch Papier eingereicht habe, habe ich einfach die ersten 3 Zeilen einer Anlage V mit den Angaben zur Eigentümergemeinschaft ausgefüllt (damals hatte ich noch die Hilfe eines Steuerberaters und der hat das so empfohlen). Das geht online nicht.

    Schon vorab danke für die Antwort(en)

    #2
    AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

    Zeile 91 Hauptvordruck? Ne, ich guck jetzt lieber nicht nach.

    Anlage V nach Zeile 24.

    Kommentar


      #3
      AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

      Anlage V, Zeile 25, unter Umständen auch Zeile 29 wäre, wie von @L. E. Fant schon angerissen, sicher eine gute Wahl!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

        Vielen Dank für eure Antworten. Leider komme ich so nicht weiter. Die Infos, die ich an das FA übermitteln möchte, sind: Name der Eigentümergemeinschaft, an der ich beteiligt bin, Steuernummer und Finanzamt, bei dem die Feststellungserklärung abgegeben wird (wobei die Daten aus den vorherigen Erklärungen bekannt sind). Für diese Angaben finde ich in den von euch genannten Zeilen bzw. generell in Anlage V keinen Platz. Details zu den Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft erhält nur das dafür zuständige Finanzamt. Das übermittelt meinen aus der Eigentümergemeinschaft resultierenden Gewinn an mein Finanzamt. Es geht also nur darum, dass das FA vorab Bescheid weiß, dass mit meinen Daten noch kein endgültiger Bescheid erstellt werden kann.

        Sofern nicht noch jemand eine andere Lösung findet, werde ich einfach per Post in einem Begleitschreiben (muss eh Unterlagen schicken) darauf hinweisen, dass ich keine Möglichkeit mehr finde, diese Daten online einzutragen. Morgen beim FA anrufen, wäre noch eine Möglichkeit, aber ich bin ab morgen einige Tage weg und will heute alles fertig bekommen.

        Kommentar


          #5
          AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

          Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass die sichtbare Feldbreite die Anzahl der verfügbaren Zeichen bestimmt. Das ist nicht der Fall!

          Ich habe folgenden Eintrag getestet, der problemlos in das Erläuterungsfeld geschrieben werden kann und auch ungekürzt an das Finanzamt übermittelt wird:

          Erbengemeinschaft Hxxxxx-Rxxx, Finanzamt Neumarkt i.d.OPf., StNr. 235/260/0XXXX
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

            Also ich habe gerade in das Textfeld in Zeile 25 eine ganze Menge Text eingegeben, hat problemlos geklappt. Willst Du das Finanzamt ernsthaft darauf hinweisen dass es die Daten aus der Feststellung noch nicht erhalten hat? Dein Bescheid kann nach dem Feststellungsbescheid problemlos geändert werden.

            Kommentar


              #7
              AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

              Noch mal danke, ihr habt meinen Fehler erkannt (Zeichenzahl). Zur Frage von L. E. Fant: Eigentlich dachte ich, dass ich verpflichtet bin, darauf hinzuweisen. Und ansonsten macht es ja - wenn man erst mal weiß wo - nur eine Minute Arbeit. Wobei mich wundert, dass das FA sich immer die Mühe macht, einen vorläufigen und nach Erhalt der zusätzlichen Daten einen endgültigen Bescheid zu erstellen. Mir würde der endgültige Bescheid völlig ausreichen.

              Kommentar


                #8
                AW: Suche das Feld zur Eintragung von Gesellschaften / Gemeinschaften i. S. d. § 2b E

                Wobei mich wundert, dass das FA sich immer die Mühe macht, einen vorläufigen und nach Erhalt der zusätzlichen Daten einen endgültigen Bescheid zu erstellen. Mir würde der endgültige Bescheid völlig ausreichen.
                Würden die Finanzämter alle Erklärungen, bei denen die endgültigen Zahlen in Teilbereichen fehlen, liegen lassen, würde das die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen massiv erhöhen. Das wäre nicht gut für die Statistik.
                Die Bearbeitungszeiten sind bekanntlich ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der Landesfinanzverwaltungen und werden auch immer wieder für bundesweite Vergleiche herangezogen.

                Man könnte es auch anders machen. Ich reiche z. B. meine Feststellungserklärung für eine Erbengemeinschaft, die ich vertrete, so früh ein, dass alle Beteiligten in der Regel Mitte Mai die endgültigen Zahlen in Händen haben.
                Der Feststellungsbescheid für 2015 datiert vom 12.05.2016. Bei normalen Vermietungseinkünften ist das auch kein Problem, denn da kenne ich den Überschuss am 11. Januar des Folgejahres und kann die Steuererklärung vorbereiten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X