Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

    Ich habe im Forum das Drama im letzten Jahr hinsichtlich Verfügbarkeit von KöSt 1 B für ElsterOnline verfolgt. Ist zu erwarten, dass die neue Version für 2015 rechtzeitig bis 31.05.2016 erscheint?

    #2
    AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

    Hallo,
    hier kann man erfahren, wann was möglich ist:
    https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

      Fristverlängerung beantragen oder kommerzielle Steuersoftware anschaffen oder einen Steuerberater beauftragen.

      Immerhin gibt es diese 3 Möglichkeiten!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Fristverlängerung beantragen
        und nicht gewährt bekommen - Abgabe auf Papier wird ebenfalls abgelehnt (eigene Erfahrung) ...

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        oder kommerzielle Steuersoftware anschaffen
        ist leider nicht kostenlos - so wie es ein vor 31.05. des Folgejahres funktionierendes KSt-Modul von ElsterOnline ist oder besser wäre

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        oder einen Steuerberater beauftragen.
        Ist auch nicht kostenlos!

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Immerhin gibt es diese 3 Möglichkeiten!
        Schöne Alternativen zu ElsterOnline. Wozu wird dann überhaupt am kostenlosen ElsterOnline gebastelt, wenn man es als Nicht-Steuerberater praktisch nicht nutzen kann, ohne Sanktionen seitens des Finanzamtes befürchten zu müssen, wenn man kein Geld für StB oder kommerz. Software ausgeben will.

        Woran liegt es denn, daß es bisher in keinem Folgejahr vor dem 31.05. möglich war, die KSt-Erklärung mit ElsterOnline einzureichen? Also daß die KSt-Erklärung quasi immer zu spät per EO angeboten wurde? Warum?
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

        Kommentar


          #5
          AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

          Woher sollen wir Anwender das wissen?
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Woher sollen wir Anwender das wissen?
            Die Anwender tun das nicht wissen sollen. Aber hier lesen auch Elster-Verantwortliche mit ("Entwickler") und die dürften es wissen...

            Ansonsten: Ich wollte - wieder einmal - meinen Frust ablassen. Aber es brachte nichts und wird wohl nichts bringen. Schade.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

            Kommentar


              #7
              AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

              Und warum muss immer alles kostenlos sein??

              Kommentar


                #8
                AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                Es muss nicht immer alles kostenlos sein, aber:

                Die Finanzverwaltung bzw. die Politik bestimmt, dass die Steuererklärungen von bestimmten Gruppen nur noch elektronisch eingereicht werden dürfen.
                Dann soll die Finanzverwaltung/Politik auch die Möglichkeiten schaffen, dass man dieser Verpflichtung ohne zusätzliche Kosten nachkommen kann.
                Die Papiervordrucke konnte/kann man schließlich auch kostenlos beziehen.

                Ist aber natürlich auch eine Möglichkeit die Wirtschaft anzukurbeln bzw. die Bürger abzuzocken.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Dann soll die Finanzverwaltung/Politik auch die Möglichkeiten schaffen, dass man dieser Verpflichtung ohne zusätzliche Kosten nachkommen kann.
                  Warum ? Wer eine GmbH gründet, produziert bewusst bestimmte Kosten. Und die gehören auch dazu. I.ü. ist die BFH-Rechtsprechung und die die Abgabenordnung in diesem Punkt eindeutig.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Warum ? Wer eine GmbH gründet, produziert bewußt bestimmte Kosten. Und die gehören auch dazu. I.ü. ist die BFH-Rechtsprechung und die die Abgabenordnung in diesem Punkt eindeutig.
                    In Bezug auf die Steuererklärungspflicht war dem GmbH-Gründer klar, daß er dieser nachkommen wird. Auf Papier vom Finanzamt. Und eigenem - für die Bilanz z. B., Steuerberater wird nicht gebraucht.

                    Später - Überraschung - das Finanzamt will's nur noch elektronisch gemacht bekommen. Bietet dafür kostenlose Programme zum elektronischen Einreichen. Ha ha, aber nicht für die Bilanz. Also nächste Überraschung - Bilanz elektronisch einreichen gibt's nicht zum Nulltarif.

                    Na wenigstens kostenlose Software für das Einreichen der Steuererklärung KSt. Aber huhu - wieder Überraschung - diese Software wird nicht rechtzeitig freigegeben, um die Steuererklärung fristgemäß einreichen zu können. Beantrage man mal eine Fristverlängerung ...

                    Überraschung - die Fristverlängerung wird abgelehnt!

                    Wat nu?

                    Alles Umstände, die bei GmbH-Gründung bekannt waren?

                    Also Vorsicht mit der Bemerkung, daß man bei GmbH-Gründung bewußt bestimmte Kosten produziert, soweit dies auf die Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung bezogen wird.



                    Lösung: KSt in ElsterOnline einfach rechtzeitig vor dem 31.05. des Folgejahres freigeben und die Diskussion wird sich erledigt haben. Oder rechtzeitig in ElsterFormular einfügen - aber nein, nein, das wäre zuviel verlangt.
                    Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 31.05.2016, 08:32.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald

                    Kommentar


                      #11
                      AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                      Ich stimme Dir völlig zu, dass es ein Unding ist, dass die Finanzverwaltung das nicht rechtzeitig gebacken bekommt. Ich bin auch der Meinung, dass sich der Bearbeiter -in der Regel- nicht so anstellen sollte mit dem Fristverlängerungsantrag. Aber wir kennen hier den ganzen Vorgang und die Hintergründe nicht.

                      ABER: Die von Dir genannte Überraschungen sind möglicherweise gar keine, da Du und ich gar nicht wissen, wann das Teil gegründet wurde. Fakt ist aber, dass das Finanzamt hier überhaupt nichts zur Verfügung stellen müsste, dann wäre es wirtschaftlich das Gleiche. Ich verweise noch einmal auf die klare BFH-Rechtsprechung.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                        @Picard777

                        Welche BFH Rechtsprechung meinst du, kannst du mal das Aktenzeichen nennen?
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kommentar


                          #13
                          AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                          V B 102/15
                          1 K 2204/13
                          7 K 3192/15
                          I B 133/14
                          XI R 33/09 (insbesondere dieses)
                          V B 158/14
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: KöSt 1 B für 2015 in ElsterOnline

                            Danke, da hab ich mal wieder was zum lesen.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X