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Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

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    Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

    Tja, wie es der Titel schon sagt; bei der Steuerberechnung bekomme ich ich immer die Meldung "Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht."!!!
    Nur habe ich diese Angabe definitiv getätigt.

    Ich habe auch schon alle Kinder gelöscht und neu eingegeben, trotzdem ändert sich nichts.
    Hat jemand einen Tip?

    Danke!

    #2
    AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

    Zitat von FrankDo Beitrag anzeigen
    Nur habe ich diese Angabe definitiv getätigt.
    Dann erzähl mal

    Wie sind die tatsächlichen Verhältnisse? Und was hast Du für Kindschaftsverhältnis für

    - Steuerpflichtiger,
    - Ehegatte bzw. etc. und
    - andere Personen

    angegeben?

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      #3
      AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

      Ich der leibliche Vater, werde aber auf Grund von Scheidung einzeln veranlagt.

      Andere Angaben habe ich nicht gemacht.

      Was mich wundert, dass es nur für ein Kind ist, für die beiden anderen scheint alles in Ordnung zu sein.
      Die Angaben bei allen Kindern sind gleich.
      Daher wundert mich die Aussage, dass nur für ein Kind die Angaben nicht vorhanden sein sollen.

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        #4
        AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

        Ich der leibliche Vater, werde aber auf Grund von Scheidung einzeln veranlagt.
        Und du hast die Daten der leiblichen Mutter der Kinder für alle 3 Kinder jeweils in Zeile 11 eingetragen und dort auch jeweils leibliches Kind angekreuzt?

        So muss das nämlich erfolgen, da Kinder nun mal 2 Elternteile haben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Und du hast die Daten der leiblichen Mutter der Kinder für alle 3 Kinder jeweils in Zeile 11 eingetragen und dort auch jeweils leibliches Kind angekreuzt?

          So muss das nämlich erfolgen, da Kinder nun mal 2 Elternteile haben!

          Habe ich jetzt mal gemacht. Folgende Meldung:

          "Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
          des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

          Ich finde da aber keinen Fehler!!!

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            #6
            AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

            Wenn die Mutter zum Unterhalt der Kinder beiträgt, darfst du beim Kindergeldanspruch nur das halbe Kindergeld eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn die Mutter zum Unterhalt der Kinder beiträgt, darfst du beim Kindergeldanspruch nur das halbe Kindergeld eintragen.
              Danke, hat funktioniert.

              Eine Frage habe ich jetzt aber noch; kann es sein, dass mir jetzt die vollen Kinderfreibeträge angerechnet werden?
              3.576 € pro Kind finde ich relativ hoch.

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                #8
                AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

                Nein, das ist der halbe, der volle Kinderfreibetrag beträgt 7.152 €.

                Das erscheint ggf. deswegen so hoch, weil Du vermutest, dass Du hierdurch eine Riesenerstattung bekommst. Das stimmt so in der Regel nicht, denn das Kindergeld wird ja gegengerechnet, allerdings an anderer Stelle in der Berechnung.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Nein, das ist der halbe, der volle Kinderfreibetrag beträgt 7.152 €.

                  Das erscheint ggf. deswegen so hoch, weil Du vermutest, dass Du hierdurch eine Riesenerstattung bekommst. Das stimmt so in der Regel nicht, denn das Kindergeld wird ja gegengerechnet, allerdings an anderer Stelle in der Berechnung.
                  Danke!

                  Naja, zumindest sieht die berechnete Erstattung relativ gut aus!;-)

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                    #10
                    AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

                    Ich habe eine ähnliche Fehlermeldung:
                    "Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig."
                    Es handelt sich um das 1. von drei (volljährigen, sich in Ausbildung befindlichen) Kindern, bei den beiden anderen wurde nichts bemängelt.
                    In Zeile 10 habe ich mich und meine Ehefrau (=> gemeinsame Steuererklärung) angekreuzt. Sonderbar ist, dass das Kreuz im Feld meiner Frau GELB untermalt ist.
                    Was tun?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Angeblich fehlt Angabe zum Kindschaftsverhältnis

                      In Zeile 10 habe ich mich und meine Ehefrau (=> gemeinsame Steuererklärung) angekreuzt. Sonderbar ist, dass das Kreuz im Feld meiner Frau GELB untermalt ist. Was tun?

                      Ferndiagnosen sind immer etwas schwierig. Bist du wirklich im ElsterOnline-Portal unterwegs oder verwendest du ElsterFormular?

                      Ankreuzen bzw. Gelbmarkierungen kenne ich vom Portal her nämlich nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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