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Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

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    Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

    Hallo,

    ich wurde vom Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung für 2013 abzugeben.
    2013 war ich Bestandteil einer Erbengemeinschaft, die ein Haus geerbt hat welches anschließend an eine einzelne Person der Erbengemeinschaft übertragen wurde. Bisher hat sich ein Notar/Anwalt/Steuerberater um alle diesbezüglichen Angelegenheiten gekümmert.

    Nun stellen sich mir zwei Fragen, die hoffentlich noch nicht in die Steuerberatung fallen:
    1. Wo finde ich die "Analge FE 1"? Unter Anlagen hinzufügen ist sie nicht aufgeführt.

    2. Wenn selbst von dem Notar/Anwalt/Steuerberater, der von der Erbengemeinschaft beauftragt wurde sich um alle Angelegenheiten dieser Erbsache zu kümmern keine eindeutige Auskunft zu erhalten ist, ob ich die Anlage FE 1 (oder sogar V?) abgeben muss oder nicht, an wen kann man sich da wenden? Ich habe auch vor einigen Tagen ohne Absender und an eine falsche Adresse eine "Feststellung 2013" bekommen. Und niemand weiß wo das herkommt, was das ist oder was das für mich bedeutet. Aber ich vermute es könnte damit zusammenhängen? Vielleicht ists sogar der Grund, warum das FA jetzt die Steuererklärung einfordert?
    Leider ist das alles ein riesen Chaos in dem alle beteiligten Personen widersprüchliche oder garkeine Informationen herausgeben. Also konkret meine Frage an euch erfahrene Menschen in diesem Forum: Wen kann man bei soetwas fragen? Wer könnte potentiell Schreiben, die mit "Festellung 2013" überschrieben sind, verschicken? Können die von irgendeinem Finanzamt kommen? Telefonisch hat man mich beim Finanzamt leider nur abgewimmelt. Und wenn ich einen weiteren Steuerberater einschalte möchte der dafür 400€ haben (die momentan schwer aufzubringen sind) und sagt gleich, dass er bei der Informationslage auch nichts tun könne.


    Viele Grüße
    user1024

    PS: Es ist auch absolut unmöglich, nach "Feststellung" zu googlen. Es ist zum in den Tisch beißen! Warum kann soetwas nicht einen etwas eindeutigeren Namen haben

    #2
    AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

    Hallo,

    Zitat:Es ist auch absolut unmöglich, nach "Feststellung" zu googlen. Es ist zum in den Tisch beißen! Warum kann soetwas nicht einen etwas eindeutigeren Namen haben
    Eingabe Feststellung anklicken Feststellungserklärung
    Ergebnis:
    siehe hier:

    Ungefähr 26.600 Ergebnisse

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

      Hallo,

      handelt es sich bei einer "Festellung 2013" denn um eine "Feststellungserklärung"?
      Zitat von http://www.steuerberaten.de/tag/fest...ngserklaerung/ :
      "Zur Abgabe sind auch Grundstücks- und andere Gesellschaften verpflichtet, wenn sie Einkommen erzielen."
      Was bedeutet hier "Zur Abgabe"? Ich habe diesen Zettel auf dubiosen Wege erhalten, nicht Abgegeben. Muss ich ihn irgendwo abgeben?

      Weiter heißt es "Dieses Einkommen wird unabhängig von der eigenen Einkommensteuererklärung festgestellt." Ich entnehme dem, dass ich es in meine Steuererklärung nicht aufnehmen muss? Wozu gibt es dann die Anlagen FE 1 und V?

      Grüße
      user1024

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        #4
        AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

        Hallo,

        findest du alles im Internet.
        Offensichtlich hast du keine Lust dort zu suchen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

          "Internet" als Ortsangabe ist jetzt etwas ungenau.
          Nach Lust geht es hier nicht. Ich habe bereits mehrere Tage damit zugebracht, im Internet dazu zu recherchieren, habe auch dutzende von Steuerrechtlich relevanten Festtellungsvorgängen finden können, aber keine für mich auch nur irgendwie verwertbaren Informationen, was für eine Art von Feststellung das ist die ich dort bekommen habe und wie ich darauf zu reagieren habe.
          In dem Schreiben selst steht leider keine Handlungsaufforderung oder Frage drin.
          Ich habe auch bereits alle mir bekannten und als Absender in Frage kommenen Personen durchtelefoniert bzw. angeschrieben - keiner weiß etwas.
          Das FA hier (Berlin) verweist mich ohne jede weitere Auskunft an Bremen, weil das geerbte Haus dort steht, Bremen kann mir nichts sagen, weil ich ja in Berlin wohne.

          Ich möchte doch nur wissen
          A) Wie muss ich auf eine Feststellung reagiern?
          B) Wie aktiviere in in ElterOnline das Formular FE 1? Es ist in meiner Auswahlliste nicht enthalten.


          Um das Problem etwas klarer zu zeigen habe ich hier einen Screenshot meine Auswahlmöglichkeiten hochgeladen: http://s32.postimg.org/il7iuenut/anlagen.png
          Ich kann keine Anlage FE 1 entdecken. :-(
          Zuletzt geändert von user1024; 21.05.2016, 16:15.

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            #6
            AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

            Hallo,

            5.Treffer auf Google (soviel zu deiner Suche)

            https://www.steuern.de/erbengemeinschaft-steuer.html
            zur Info

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

              Zitat von user1024 Beitrag anzeigen
              1. Wo finde ich die "Analge FE 1"? Unter Anlagen hinzufügen ist sie nicht aufgeführt(
              Warum nicht? Hast Du vielleicht statt der Feststellungserklärung eine Einkommensteuererklärung geöffnet?

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                #8
                AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

                Ich verstehe nicht, wie man die Feststellungserklärung samt Anlagen nicht finden kann!
                Angehängte Dateien
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Erbengemeinschaft und Anlage FE 1 für 2013

                  Danke! Jetzt fällt langsam der Groschen!

                  Wie ich eingangs schrieb sitze ich an meiner Steuererklärung. Suche ich nach Steuererklärung und Mieteinnahmen während des Erbeinigungsverfahren dann lese ich überall nur, ich müsse die Anlage FE1 ausfüllen. Ich habe ja nicht geahnt, dass das die Anlage zu einem ganz anderen Vorgang/Grundformular/oderwieimmerdasdannheißt ist!!

                  Alsooo.... offensichtlich muss ich mich in der Steuererklärung nicht um FB /FE 1 kümmern, sondern nur um V.
                  Nach der Lektüre Ihres Links weiß ich jetzt auch endlich, dass FE nur einmal von allen Erben zusammen eingereicht werden muss. Wenn das ein ganz anderes Formular/Vorgang ist, ergibt das auch langsam viel mehr Sinn, als es das vorher tat.
                  Scheinbar hat das der beauftragte Notar/Steuerberater das dann auch tatsächlich getan wie geheißen und weiß es jetzt nur nicht mehr. Dann ist diese "Feststellung 2013" wohl auch nur das Ergebnis der Tatsache, dass jemand FE1 eingereicht hat und nicht, wie ursprünglich angenommen (und den Miterben behauptet) die Aufforderung/Information was ich in FE1 anzugeben hätte.

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