Hallo liebe Community,
erstmal eine kleine Einleitung.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und fahre auch mit dem Auto zur Arbeit.
Meine Tätigkeit verlangt in unregelmäßigen Abstränden auch das Wahrnehmen von Dienstreisen, welche vom Arbeitgeber komplett übernommen weren.
Diese trete ich meist von zuhause an und beende diese auch am Wohnort.
Des Weiteren habe ich die möglichkeit angesammelte Überstunden in freie Tage "umzuwandeln" ohne das dafür die Beanspruchung meines Jahresurlaubs nötig wäre.
Zu meiner Frage:
In Zeilennummer 35 steht "aufgesucht an Tagen".
Bedeutet dies, dass nur die Anzahl der Tage dort eingetragen werden muss, an denen ich tatsächlich in der Dienststätte war und nicht auf Dienstreisen, bzw. mir freie Tage (kein Urlaub) genommen habe?
Nach meinem Gefühl muss ich genau diesen Wert eintragen, jedoch verstehe ich nicht dann das "Zusammenspiel" mit Zeilennummer 31 "Urlaubs- und Krankheitstage".
Weswegen muss im Steuerjahr genommener Urlaub und der krankheitsbedingte Ausfall auch eingetragen werden, wo man ja eh nur für die Werbungskosten die Tage ausschlaggebend sind an denen man die Dienststätte aufgesucht hat?
Vielen Dank im Voraus!!!
VG bluedive
erstmal eine kleine Einleitung.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und fahre auch mit dem Auto zur Arbeit.
Meine Tätigkeit verlangt in unregelmäßigen Abstränden auch das Wahrnehmen von Dienstreisen, welche vom Arbeitgeber komplett übernommen weren.
Diese trete ich meist von zuhause an und beende diese auch am Wohnort.
Des Weiteren habe ich die möglichkeit angesammelte Überstunden in freie Tage "umzuwandeln" ohne das dafür die Beanspruchung meines Jahresurlaubs nötig wäre.
Zu meiner Frage:
In Zeilennummer 35 steht "aufgesucht an Tagen".
Bedeutet dies, dass nur die Anzahl der Tage dort eingetragen werden muss, an denen ich tatsächlich in der Dienststätte war und nicht auf Dienstreisen, bzw. mir freie Tage (kein Urlaub) genommen habe?
Nach meinem Gefühl muss ich genau diesen Wert eintragen, jedoch verstehe ich nicht dann das "Zusammenspiel" mit Zeilennummer 31 "Urlaubs- und Krankheitstage".
Weswegen muss im Steuerjahr genommener Urlaub und der krankheitsbedingte Ausfall auch eingetragen werden, wo man ja eh nur für die Werbungskosten die Tage ausschlaggebend sind an denen man die Dienststätte aufgesucht hat?
Vielen Dank im Voraus!!!
VG bluedive
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