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Beamter/kein Riestervertrag

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    Beamter/kein Riestervertrag

    Hallo,

    eine Frage zur Anlage AV.
    Ich bin Beamter und habe kein Riestervertrag. Das Formular verlangt aber danach.
    Meine Frau hat einen Vertrag und ist dadurch unmittelbar begünstigt.
    Ich als Ehegatte bin dadurch automatisch mittelbar begünstigt.

    Beim Berechnen der Steuer erhalte ich folgende Fehlermeldung:

    Eine mittelbare Altersvorsorgezulagebegünstigung setzt die unmittelbare Begünstigung des anderen
    Ehegatten voraus.

    Ich bin doch aber gar nicht begünstigt?

    Gruß
    Timo

    #2
    AW: Beamter/kein Riestervertrag

    Meine Frau hat einen Vertrag und ist dadurch unmittelbar begünstigt.
    Der Vertrag ist nicht die Grundlage einer unmittelbaren Begünstigung!

    Deine Frau muss im Jahr 2015 Einnahmen gemäß den Zeilen 11 bis 19 der Anlage AV gehabt haben, um unmittelbar begünstigt zu sein.

    Wenn du selbst keinen Riestervertrag hast, darfst du für dich auch nichts ausfüllen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Beamter/kein Riestervertrag

      Hallo Charlie

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du selbst keinen Riestervertrag hast, darfst du für dich auch nichts ausfüllen!
      Meine Angaben nimmt das Formular auch erst garnicht.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Deine Frau muss im Jahr 2015 Einnahmen gemäß den Zeilen 11 bis 19 der Anlage AV gehabt haben, um unmittelbar begünstigt zu sein.
      Hat sie aber nicht.

      D.h. ich brauche die Anlage AV garnicht auszufüllen?

      Kommentar


        #4
        AW: Beamter/kein Riestervertrag

        D.h. ich brauche die Anlage AV gar nicht auszufüllen?
        So ist es! Erläuterungen zur unterschiedlichen Behandlung beim Sonderausgabenabzug findest du hier:

        https://www.haufe.de/finance/finance...HI7251196.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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