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Ankündigung der Vollstreckung - Fehler bei Lohnsteuerübermittlung

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    Ankündigung der Vollstreckung - Fehler bei Lohnsteuerübermittlung

    Hallo,

    2015 hatte ich mit meiner Firma kein Einkommen und versuchte im Februar meine Lohnsteuererklärung (Nullmeldung) über Elster zu übermitteln. Anscheinend ist dies gescheitert.

    Im April wurde deswegen mein Einkommen vom Finanzamt geschätzt und es folgte Anfang Mai eine Mahnung in vierstelliger Höhe. Prompt fragte ich nach worin das Problem liegt und übermittelte meine Lohnsteuererklärung erneut. Diesmal funktionierte alles.

    Eine Woche später liegt eine Ankündigung der Vollstreckung im Briefkasten und ich weiß nun nicht mehr weiter. Dieses Geld habe ich wirklich nicht und ein Einkommen wurde nicht erzielt.
    Zuletzt geändert von brauer; 01.06.2016, 13:15. Grund: Titel geändert

    #2
    AW: Ankündigung der Vollstreckung - Fehler bei Lohnsteuerübermittlung

    2015 kann i. d. R. noch nicht geschätzt worden sein, da muss es um 2014 gehen.

    Wenn du die Erklärung übermittelt hast, wird die Schätzung berichtigt.

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      #3
      AW: Ankündigung der Vollstreckung - Fehler bei Lohnsteuerübermittlung

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      2015 kann i. d. R. noch nicht geschätzt worden sein, da muss es um 2014 gehen.

      Wenn du die Erklärung übermittelt hast, wird die Schätzung berichtigt.
      Danke für die etwas beruhigende Antwort schon mal! Die Lohnsteueranmeldung für 2014 wurde Anfang 2015 erledigt und nachweislich übermittelt. Es geht bei der Vollstreckungsankündigung um den "Entrichtungszeitraum 2015".

      Soll ich also das Finanzamt höflich anschreiben und darauf hinweisen, dass die Lohnsteueranmeldung für 2015 vor einer Woche übermittelt worden ist und ich leider keine Antwort auf meinen Hinweis erhielt?

      Kommentar


        #4
        Aw: .......................................

        Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht. Also was meinst Du ? Lohnsteueranmeldung ? Einkommensteuererklärung ? Bitte auf das Ding draufschauen, was da wörtlich steht !

        Wenn es die Einkommensteuererklärung ist, was ich vermute:

        Hast Du das Ding MIT Authentifizierung übermittelt oder ohne ?

        Falls "ohne", hast Du das Ding ausgedruckt, unterschrieben und mit Schneckenpost eingereicht ? Falls nein, dann hast Du die Hinweise beim Erstellen überlesen und bis heute noch keine wirksame Erklärung eingereicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Aw: .......................................

          Eine Lohnsteueranmeldung (das macht man für seine Arbeitnehmer) kann natürlich für 2015 geschätzt worden sein.

          Kommentar


            #6
            Aw: .......................................

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Eine Lohnsteueranmeldung (das macht man für seine Arbeitnehmer) kann natürlich für 2015 geschätzt worden sein.
            Genau, es handelt sich um die LStA. Ich habe jedoch keine Arbeitnehmer, nur als zusätzlicher Hinweis.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht. Also was meinst Du ? Lohnsteueranmeldung ? Einkommensteuererklärung ? Bitte auf das Ding draufschauen, was da wörtlich steht !

            Wenn es die Einkommensteuererklärung ist, was ich vermute:

            Hast Du das Ding MIT Authentifizierung übermittelt oder ohne ?

            Falls "ohne", hast Du das Ding ausgedruckt, unterschrieben und mit Schneckenpost eingereicht ? Falls nein, dann hast Du die Hinweise beim Erstellen überlesen und bis heute noch keine wirksame Erklärung eingereicht.
            Ich habe beim fehlgeschlagenen (Februar) und beim erfolgreichen Versuch (Mai) das Elster-Online Portal verwendet. Es handelt sich um die LStA - Lohnsteuer-Anmeldung.

            Kommentar


              #7
              Aw: .......................................

              dann hat sich deine Anmeldung mit der Ankündigung der Vollstreckung überschnitten oder es ist sonst was schiefgegangen. Ruf im FA an.

              Kommentar


                #8
                Aw: .......................................

                Zitat von qwertzu1 Beitrag anzeigen
                Genau, es handelt sich um die LStA. Ich habe jedoch keine Arbeitnehmer, nur als zusätzlicher Hinweis.
                Ohne Arbeitnehmer ist auch keine Lohnsteueranmeldung notwendig. Das sollte mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

                Kommentar


                  #9
                  Aw: .......................................

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  dann hat sich deine Anmeldung mit der Ankündigung der Vollstreckung überschnitten oder es ist sonst was schiefgegangen. Ruf im FA an.
                  Da im Schreiben kein Ansprechpartner genannt wird, habe ich eine E-Mail mit eine Bitte sich zu melden an das Finanzamt geschickt. Ebenso habe ich meine noch unbeantwortete Nachricht vor einer Woche erwähnt.
                  Da die Anmeldung umgehend nach der Mahnung erfolgt ist, habe ich nun nichts schlimmeres zu befürchten?

                  Kommentar


                    #10
                    Aw: .......................................

                    Zitat von qwertzu1 Beitrag anzeigen
                    Da im Schreiben kein Ansprechpartner genannt wird, habe ich eine E-Mail mit eine Bitte sich zu melden an das Finanzamt geschickt. Ebenso habe ich meine noch unbeantwortete Nachricht vor einer Woche erwähnt.
                    Da die Anmeldung umgehend nach der Mahnung erfolgt ist, habe ich nun nichts schlimmeres zu befürchten?
                    Woher sollen wir das wissen.
                    Das hier ist ein Elster-Forum und nicht dein Finanzamt!

                    Ruf bei deinem Finanzamt an und kläre das ab.

                    Wir hier können nur vermuten.

                    Im schlimmsten Fall wird dein Konto gepfändet.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ankündigung der Vollstreckung - Fehler bei Lohnsteuerübermittlung

                      Hallo,

                      ich würde an deiner Stelle anrufen oder noch besser persönlich vorbeischauen.
                      Auch wenn kein Ansprechpartner genannt ist, wirst du bei einem entsprechenden Anruf bei der Zentrale deines Finanzamtes nach Nennung von Identifikationsmerkmalen zu einem Mitarbeiter durchgestellt.
                      Da kannst du auch alle deine Fragen los warden und bekommst auch verbindliche Auskunft.

                      VG
                      bluedive

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                        #12
                        AW: Ankündigung der Vollstreckung - Fehler bei Lohnsteuerübermittlung

                        Zitat von bluedive Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        ..............
                        Da kannst du auch alle deine Fragen los warden und bekommst auch verbindliche Auskunft.

                        VG
                        bluedive

                        Hallo bluedive,

                        verbindliche Auskünfte erteilt das Finanzamt nur auf schriftlichem Weg und vorher muss schriftlich angefragt werden.

                        Tschüß

                        P.S. ...nur dass sich nichts falsches festsetzt ->was eine verbindliche Auskunft ist.

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