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Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

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    Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

    Hallo,

    weiß jemand, ob in meinem Fall eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung nötig ist?

    - ich habe 2015 auf einem geimeinschaftlichen Konto mit meiner Frau 1 Cent Kapitalerträge erzielt
    - darauf wurde keine Kapitalertragsteuer und keine Kirchensteuer einbehalten
    - ich bin kirchensteuerpflichtig, meine Frau nicht
    - bin mit meiner Frau zusammenveranlagt und sie hatte auf ihrem eigenen Konto weitere Kapitalerträge

    Der Hilfetext von Elsteronline lautet: "...Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind im Formular Anlage KAP dennoch erforderlich wenn... keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind..."

    ...ich muss die Anlage also ausfüllen. Allerdings kann ich in Zeile 6 kein Häkchen setzen. Denn es heißt dort "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde." Kapitalertragssteuer wurde ja bei mir nicht einbehalten.

    In Zeile 7 gebe ich dann also meine Kapitalerträge (abgerundet) mit 0 an. Leider spuckt die Software bei der Prüfung des Formulars einen Fehler aus:

    "Es wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)."

    ...ich verstehe den Hinweis so, dass ich das Häkchen in Zeile 6 zur Kirchensteuerpflicht setzen soll. Soll ich das Häkchen einfach trotzdem setzen, obwohl auf meine Kapitalerträge keine Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?

    Ich weiß es ist lächerlich wegen einem Cent Kapitalerträge. Zumal ich glaube ich noch den Nachweiß über die Kapitalerträge per Post an das Finanzamt schicken muss. Das Porto ist 70 mal höher als der betreffende Betrag.

    Und noch eine Kleinigkeit: Geht es in meiner Anlage Kap ausschließlich um meine Kapitalerträge? Eigentlich handelt es sich ja um ein gemeinschaftliches Konto, auf dem 1 Cent Zinsen gutgeschrieben wurden.

    vg jogu

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

    die Einkünfte der Ehegatten sind getrennt zu ermitteln.

    Wg. 1 Ct. brauchst du aber wirklich keine Anlage KAP abgeben.

    Es sei denn, für die Kapitalerträge deiner Frau ist dies nötig oder sinnvoll. Dann musst du auch eine abgeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wg. 1 Ct. brauchst du aber wirklich keine Anlage KAP abgeben.
      Ok, ich lass es mal drauf ankommen.

      die Einkünfte der Ehegatten sind getrennt zu ermitteln.
      D.h. bei einem Gemeinschaftskonto würde jeder genau die Hälfte der Kapitalerträge in seiner Anlage KAP eintragen?

      Es sei denn, für die Kapitalerträge deiner Frau ist dies nötig oder sinnvoll. Dann musst du auch eine abgeben.
      Müssen bei Zusammenveranlagung also immer beide oder keiner die Anlage abgeben? Hatten für 2014 nur eine abgegeben, da nur ich kirchensteuerpflichtig bin. Und es kamen keine Beschwerden. Bevor die Frage aufkommt, warum ich es nicht so wie letzes Jahr mache - Damals hatten wir 3 Euro Kapitalerträge und es wurde auch Kapitalertragssteuer einbehalten. Das Problem mit der Dokumentenprüfung gab es also nicht. ...egal, ich lasse die Anlage dieses Jahr weg und gut is.

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

        Müssen bei Zusammenveranlagung also immer beide oder keiner die Anlage abgeben? Hatten für 2014 nur eine abgegeben, da nur ich kirchensteuerpflichtig bin.
        Das war schon so in Ordnung! Wenn nur ein Ehegatte etwas nacherklären muss, muss auch nur dessen Anlage KAP beigefügt werden.

        Nur bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen bei Zusammenveranlagung beide Ehegatten zwingend die Anlage KAP einreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

          Danke auch an dich Charlie24!

          Habe erst vor 20 Minuten die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Zusammenfassende Meldung und Einnahmenüberschussrechnung abgegeben und hatte bis dahin keine freie Minute gefunden, hier im Forum nochmal vorbei zu schauen.

          ...nächstes Jahr fange ich früher an ;-)

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung - Anlage KAP nötig?

            Die Kapitalertragsteuer auf einen Cent beträgt 0,25 Cent?
            Unwahrscheinlich
            Das Finanzamt rundet in dem Fall eh auf 0 Cent ab

            Mal die Abgeltungswirkung der Abgeltungsteuer außer Acht gelassen.
            Mfg

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