Hallo,
weiß jemand, ob in meinem Fall eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung nötig ist?
- ich habe 2015 auf einem geimeinschaftlichen Konto mit meiner Frau 1 Cent Kapitalerträge erzielt
- darauf wurde keine Kapitalertragsteuer und keine Kirchensteuer einbehalten
- ich bin kirchensteuerpflichtig, meine Frau nicht
- bin mit meiner Frau zusammenveranlagt und sie hatte auf ihrem eigenen Konto weitere Kapitalerträge
Der Hilfetext von Elsteronline lautet: "...Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind im Formular Anlage KAP dennoch erforderlich wenn... keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind..."
...ich muss die Anlage also ausfüllen. Allerdings kann ich in Zeile 6 kein Häkchen setzen. Denn es heißt dort "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde." Kapitalertragssteuer wurde ja bei mir nicht einbehalten.
In Zeile 7 gebe ich dann also meine Kapitalerträge (abgerundet) mit 0 an. Leider spuckt die Software bei der Prüfung des Formulars einen Fehler aus:
"Es wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)."
...ich verstehe den Hinweis so, dass ich das Häkchen in Zeile 6 zur Kirchensteuerpflicht setzen soll. Soll ich das Häkchen einfach trotzdem setzen, obwohl auf meine Kapitalerträge keine Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?
Ich weiß es ist lächerlich wegen einem Cent Kapitalerträge. Zumal ich glaube ich noch den Nachweiß über die Kapitalerträge per Post an das Finanzamt schicken muss. Das Porto ist 70 mal höher als der betreffende Betrag.
Und noch eine Kleinigkeit: Geht es in meiner Anlage Kap ausschließlich um meine Kapitalerträge? Eigentlich handelt es sich ja um ein gemeinschaftliches Konto, auf dem 1 Cent Zinsen gutgeschrieben wurden.
vg jogu
weiß jemand, ob in meinem Fall eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung nötig ist?
- ich habe 2015 auf einem geimeinschaftlichen Konto mit meiner Frau 1 Cent Kapitalerträge erzielt
- darauf wurde keine Kapitalertragsteuer und keine Kirchensteuer einbehalten
- ich bin kirchensteuerpflichtig, meine Frau nicht
- bin mit meiner Frau zusammenveranlagt und sie hatte auf ihrem eigenen Konto weitere Kapitalerträge
Der Hilfetext von Elsteronline lautet: "...Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind im Formular Anlage KAP dennoch erforderlich wenn... keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind..."
...ich muss die Anlage also ausfüllen. Allerdings kann ich in Zeile 6 kein Häkchen setzen. Denn es heißt dort "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde." Kapitalertragssteuer wurde ja bei mir nicht einbehalten.
In Zeile 7 gebe ich dann also meine Kapitalerträge (abgerundet) mit 0 an. Leider spuckt die Software bei der Prüfung des Formulars einen Fehler aus:
"Es wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)."
...ich verstehe den Hinweis so, dass ich das Häkchen in Zeile 6 zur Kirchensteuerpflicht setzen soll. Soll ich das Häkchen einfach trotzdem setzen, obwohl auf meine Kapitalerträge keine Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?
Ich weiß es ist lächerlich wegen einem Cent Kapitalerträge. Zumal ich glaube ich noch den Nachweiß über die Kapitalerträge per Post an das Finanzamt schicken muss. Das Porto ist 70 mal höher als der betreffende Betrag.
Und noch eine Kleinigkeit: Geht es in meiner Anlage Kap ausschließlich um meine Kapitalerträge? Eigentlich handelt es sich ja um ein gemeinschaftliches Konto, auf dem 1 Cent Zinsen gutgeschrieben wurden.
vg jogu
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