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@holzgoe: Deine letzte Antwort solltest Du dringend überdenken!!!
Umgang mit elektronischen Zertifikaten
Für den sicheren Umgang mit Zertifikatsdatei, Sicherheitsstick oder Signaturkarte für Authentifizierung und der jeweils dazugehörigen PIN ist der Anwender selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie deshalb folgende wichtige Hinweise bezüglich der Weitergabe oder Aufbewahrung der PSE:
1.Wählen Sie eine sichere PIN. Eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben erhöht die Sicherheit. Bitte beachten Sie, dass zwischen Groß- bzw. Kleinschreibung unterschieden wird.
2.Gehen Sie mit Ihrer PIN vorsichtig um. Geben Sie diese nicht an Dritte weiter.
3.Notieren Sie sich Ihre PIN sowie Ihre Antwort auf die Sicherheitsabfrage und bewahren Sie beide Informationen an einem sicheren Ort auf.
Die PIN ist nur Ihnen bekannt und kann bei Verlust nicht erneuert werden.
4.Geben Sie niemals Ihr elektronisches Zertifikat an Dritte weiter. Ausnahmen werden im Folgenden beschrieben.
...
Weitergabe von Zertifikaten
Sie können Dritte mit der Übermittlung Ihrer Daten beauftragen. Sie sollten aber nie Ihre persönlichen Zertifikate an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer eine andere Person mit der Übermittlung Ihrer Steuerdaten beauftragen. Für eine Datenübermittlung durch beauftragte Dritte werden daher abhängig davon, ob Sie im Besitz eines persönlichen Zertifikates oder im Besitz von Organisationszertifikaten sind, folgende Handlungsmöglichkeiten empfohlen:
1.Geben Sie Ihr persönliches Zertifikat nie an Dritte weiter. Bei einer Übermittlung durch Dritte sollte sich immer der eigentliche Datenübermittler selbst registrieren. Hat sich der Datenlieferant bei ElsterOnline registriert, kann er Steuererklärungen in Ihrem Auftrag übermitteln.
Auch wenn hier Anwender anderen Anwendern helfen, sollte diese Hilfe immer im Rahmen bleiben. Einen Tip wie den obigen, würde ich nicht einmal per PN geben, geschweige denn öffentlich für alle zum Nachlesen!
du hast völlig recht, die Hilfe sollte im gesetzlichen Rahmen bleiben, ähnlich wie wir auf Fragen zur Steuerberatung reagieren.
Ich werden den Beitrag entfernen.
Es war vielleicht etwas blauäugig vom mir, davon auszugehen, dass die Existenz des Formulars Für "beschränkt steuerpflichtige" auch die Möglichkeit beinhaltet, die Erklärung mit Wonsitz im Ausland online abgeben zu können. Da ich weiß, dass es viele Grenzgänger gibt, die zur Arbeit nach Deutschland fahren, ihren ständigen Wohsitz aber im Ausland haben, dachte ich halt dass das auch in Deutschland geht. In Nachbarländern ist das nämlich kein Problem.
Mir ging es einfach nur darum, die leidige Steuererkärung schnell und umweltfreundlich online zu erledigen. Dass das solche Probleme verursachen könnte habe ich nicht gedacht. Wenn ich dann noch die Antwort auf die Frage von "gogo" im Thread "Belege" lese, dann frage ich mich in welchem Jahrhundert die Finanzverwaltung in Deutschland lebt. Ich muss z.B. auch Belege beifügen. Wenn ich die aber mit der Post einreichen muss, und nicht einscannen und anhängen kann, kann ich auch gleich alles ausdrucken, und dem gelben Kasten anvertrauen.
Wohgemerkt, das ist keine Kritik am Forum, aber Ihr habt vielleicht eher die Möglichkeit etwas zu ändern, und die Finanzverwaltung ins 21. Jahrhundert zu beamen.
Niemand hat zu gogo gesagt, dass er die Belege nicht einscannen und mailen dürfe. Er hat nur selbst gesagt, dass er sie dann eintüten WÜRDE.
Es gibt ein paar Belege, die im Original einzureichen sind. Das sind z.B. Steuerbescheinigungen der Banken oder Zuwendungsbestätigungen von gemeinnützigen Organisationen. DIESE müssten dann per Schneckenpost eingereicht werden. In der Praxis insbesondere bei Kleinbeträgen stellt sich das Finanzamt da aber häufig NICHT auf die Hinterbeine. Bei allen anderen Belegen reicht jedes andere Medium wie Fax, Mail, Schneckenpost, Briefeinwurf etc.
Natürlich ist für die Zukunft geplant Belege auch über das Elsteronlineportal einreichen zu können. Außerdem ist geplant das Prinzip "Belegeinreichen" in das Prinzip "Belegvorhalten" umzuwandeln, d.h. Belege nur auf Anforderung einreichen zu müssen. Ebenfalls laufen Projekte, die Zuwendungsbestätigungen von der gemeinnützigen Organisation elektronisch übermitteln zu lassen. Aber letztlich sind wir in Deutschland noch nicht -ganz- so weit, aber es kommt.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
... und die Finanzverwaltung ins 21. Jahrhundert zu beamen
Man sollte den Einfluss dieses Forums nicht überschätzen, aber es wurden ja im letzten Dezember umfangreiche Änderungen des Steuerrechts auf den Weg gebracht, die inzwischen zumindest im Bundestag verabschiedet sind
und u. a. auch weitere Modernisierungen beim Thema Belege und deren Vorlage beinhalten.
Die Änderungen sollen ab 2017 in Kraft treten und bis 2022 in die Praxis umgesetzt sein. Für die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens braucht man also noch einen langen Atem.
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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