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Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

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    Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

    Hallo zusammen,
    ich bin gerade dabei in Elter-online unsere Steuererklärung aus zu füllen. Dabei stolperte ich über folgendes Problem:
    Unsere studierende Tochter ist 26 Jahre und wohnte in 2015 an drei verschiedenen Wohnorten:
    2 Monate am Studienort
    8 Monate bei uns zu Hause
    2 Monate am Praktikumsort, wo sie jetzt ihre Masterarbeit schreibt.
    Da sie kein eigenes Einkommen hat, haben wir sie vollumfänglich unterstützt. Leider ist mir jetzt unklar, wie dies alles im Formular "Unterhalt" berücksichtigt werden kann. Muss ich da drei verschiedene "Unterhalts-Formulare" ausfüllen, für jeden Wohnort eines?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
    MfG
    Susanne

    #2
    AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

    Es ist ausreichend wenn du als Wohnort eurer Tochter nur eure Adresse angebt. Eine vorübergehende auswärtige Unterbringung zu Ausbildungszwecken ändert nichts an der Haushaltszugehörigkeit.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

      Vorfrage, da Kinder ja bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beim Kindergeld und Kinderfreibetrag berücksichtigt werden und es verschiedene Verlängerungsregelungen gibt: Ist sie JETZT 26 oder war sie im ganzen Jahr 2015 schon 26 oder ist sie irgendwann in 2015 26 geworden ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

        @Picard777

        Das 25. Lebensjahr wird mit dem 25. Geburtstag vollendet. Daher ist es egal ob die Tochter vor oder nach dem 01.01.15 den 26. Geburtstag gefeiert hat. Beim Kindergeld/Kinderfreibetrag dürfte sie normalerweise so oder so draußen sein. Interessant wäre es nur wenn sie erst in 2016 den 26. gefeiert hat, da dann § 33 a EStG nur zeitanteilig zu berücksichtigen wäre.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 17.06.2016, 11:20.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

          Woraus schließt Du, dass sie in 2014 oder früher das 25. Lebensjahr vollendet hat ? Der TE sagt das nicht, sondern nur, dass die Tochter (wann ?) 26 Jahre ist. Wenn Sie das HEUTE ist, dann war sie es in 2015 höchstens teilweise mit der Folge, dass für diese Monate davor sich die Frage der Anlage Unterhalt nicht stellt. Das ist doch genau mein Problem.

          Ergänzung: Mein Text bezog sich auf die ursprüngliche Fassung des Beitrags von Beamtenschweiß, den dieser nun geändert hat.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

            Hallo,
            lieben Dank für die schnellen Antworten.
            Zusatz-Info: Unsere Tochter wurde schon im November 2014 25 Jahre alt und viel aus der Kindergeld-Zahlung heraus. Also haben wir sie das ganze Jahr unterstützt. Sie hat jetzt im Kalenderjahr 2015 immer mal wieder für einzelne Tage bis max. 4 Wochen Gelegenheitsjobs gemacht (Verdienst ca. Brutto 1200€). Ich schätze mal, dass das FA dieses Geld von unserer Unterstützung abziehen wird. Sehe ich das richtig?
            MfG
            Susanne

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              #7
              AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

              Gut, das wäre geklärt

              Im Prinzip tatsächlich drei Anlagen Unterhalt, da pro unterstützten Haushalt eine Anlage gefordert wird. Passe dann bei den Zeiträumen auf, dass das richtig eingetragen wird.

              Die Einkünfte aus den Gelegenheitsjobs sind NICHT abzuziehen, sondern ab Zeile 45 als Einkünfte und Bezüge einzutragen, da sie nach Abzug von Freibeträgen angerechnet werden, soweit sie 924 € übersteigen. Wenn die Jobs auf Steuerklasse gegangen sind, wird nichts zum Anrechnen übrig bleiben bei einem Arbeitslohn von 1.200 €, da der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € vom Finanzamt abgezogen wird und die verbleibenden 200 € unter den 924 € bleiben. Bei Pauschalversteuerung bliebe ein kleiner Anrechnungsbetrag übrig, da nur 180 € abgezogen würden und der Rest die 924 € übersteigt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

                DANKE!
                Oje, also doch drei Anlagen.
                Mal sehen, ob ich das so hinbringe:-(

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                  #9
                  AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

                  @Picard777

                  kannst du mir bitte mal eine Rechtsgrundlage für deine Ausführungen nennen?

                  Nach meiner Erfahrung aus der Praxis und dem mir vorliegenden ESTG 2015 sieht das nämlich etwas anders aus:

                  1) es ist nur eine Anlage Unterhalt notwendig für den unterstützen Haushalt bzw. die unterstützte Person (siehe auch mein erster Beitrag zum Thema)
                  2) der anrechnungsfreie Betrag beläuft sich gem. § 33 a Absatz 1 Satz 5 EStG auf 624 €
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #10
                    AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

                    Ich meine auch, dass im konkret geschilderten Fall eine Anlage Unterhalt ausreichen sollte, nachdem eine nur vorübergehende auswärtige Unterbringung wegen des Studiums die Haushaltszugehörigkeit bekanntlich nicht aufhebt.

                    Selbst bei einer Berufsausbildung im Ausland können Kinder weiter zum Haushalt der Eltern gehören.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

                      1.) Sorry, hatte mich verlesen, 624 € stimmt natürlich

                      2.) Die Frage ist, was ein Haushalt ist. M.E. 3 Orte = 3 Haushalte.

                      Praktikabel mag das auf der einen Seite sein mit einer Anlage. Andererseits wird das dann ggf. etwas aufwändig mit den Unterhaltsleistungen, da nach R 33a Abs. 1 Satz 5 EStR ja, dann, wenn die Unterstützte zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, der Unterhaltshöchstbetrag angesetzt werden kann, hier natürlich anteilig. Wenn Ihr eine Idee habt das sinnvoll einzutragen in EINE Anlage, so dass das Finanzamt das noch versteht, bin ich für alle Vorschläge offen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

                        Vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge.

                        Über einen Vorschlag für die "übersichtliche" Lösung im Formular "Unterhalt" wäre ich auch sehr dankbar. Aber ob es die gibt?

                        Habe heute Mittag noch in unserem FA den Elster-Beauftragten angerufen und erhielt folgende Auskunft:

                        "So ein Fall ist mir noch nicht untergekommen. Da weiß ich auch nicht weiter! Schreiben sie doch einfach ins Formular, dass eine weitere Ausführung per Post folgt! Aber ich kann nicht garantieren, dass die Kollegin das auch bemerkt und richtig einarbeitet!"

                        Soviel zu unseren Koryphäen in den FA´s!!!!!

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                          #13
                          AW: Unterhalt für Kind, 26, an drei versch. Orten in 2015 gelebt, wie eintragen?

                          Jetzt noch mal zum Sachverhalt nachgefragt:

                          1)habt ihr den Unterhalt in Naturalien geleistet oder per Überweisung.
                          Sofern Überweisung ist es völlig egal, was ihr als Adresse eurer Tochter angebt, da der geleistete Unterhalt sowieso nachweisbar ist.

                          2) war eure Tochter das ganze Jahr bei euch gemeldet oder hatte sie sich beim Einwohnermeldeamt extra ab-/umgemeldet (Hauptwohnsitz)
                          Ohne Abmeldung des Hauptwohnsitzes würde ich nur eure Adresse angeben und fertig.


                          Die Aussage der Bearbeiterin beweist nur, dass sich andere Steuerpflichtige den Aufwand nicht machen und einfach nur eine Adresse angeben und fertig.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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