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Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

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    Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

    Hallo,

    in unserem Steuerbescheid steht, dass ich in Zukunft meine Bilanzen, bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung in Zukunft nur noch elektronisch übermitteln soll.
    Nun habe ich aber aus meiner freiberuflichen Tätigket nur geringe Einnahmen und auch die Ausgaben erstrecken sich nur über wenige Positionen. Bisher hat es gereicht, wenn ich den Gewinn in Anlage "S" eingetragen und eine kurze Aufstellung den Steuerunterlagen beigefügt habe.

    Von der elektronschen Übermittlung o.g. Daten habe ich leider überhaupt keine Ahnung. Wie funktioniert das? Kann man das mit elster-Formular machen?
    Oder kann man vielleicht auch auf Antrag von der elektronischen Übermittlung "freigestellt" werden?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

    #2
    AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

    Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
    meine Bilanzen, bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung
    Und um was gehts jetzt? Bilanzierst Du? Oder machst Du die Gewinn- und Verlustrechnung?

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      #3
      AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Und um was gehts jetzt? Bilanzierst Du? Oder machst Du die Gewinn- und Verlustrechnung?
      Die Gewinn - und Verlustrechnung (GuV) ist doch ein Teil der Bilanz!
      Dein "oder" ist daher fehl am Platz.

      Nicht zu verwechseln mit der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) !
      Mfg

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        #4
        AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Die Gewinn - und Verlustrechnung (GuV) ist doch ein Teil der Bilanz!
        Dein _oder_ ist daher fehl am Platz.
        Oh, hab noch keine Bilanz gemacht. Danke für den Hinweis!

        Konnte mir allerdings auch nicht vorstellen, dass jemand der

        Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
        aus [der] freiberuflichen Tätigket nur geringe Einnahmen
        hat eine Bilanz erstellt

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          #5
          AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

          Vielen Dank erst einmal für die Antworten!
          "Bilanz" war vielleicht der falsche Begriff. Aber es geht um meine Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Aber das Zitat aus dem Steuerbescheid ist tatsächlich "Bilanzen, bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung".

          Zurück zu meinen Fragen:

          Kann mir vielleicht dazu jemand etwas sagen?
          Von der elektronschen Übermittlung o.g. Daten habe ich leider überhaupt keine Ahnung. Wie funktioniert das? Kann man das mit elster-Formular machen?
          Oder kann man vielleicht auch auf Antrag von der elektronischen Übermittlung "freigestellt" werden?

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            #6
            AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

            ... und eine kurze Aufstellung den Steuerunterlagen beigefügt habe.
            Wenn du mit dieser Aufstellung eine Zusammenstellung deiner Einnahmen und Betriebsausgaben meinst, gilt folgendes:

            Liegen die jährlichen Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle des amtlichen Formulars EÜR der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

            Liegen die Betriebseinnahmen über der genannten Grenze, muss das amtliche Formular verwendet und auch elektronisch übermittelt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

              Danke Charlie24!
              Das wundert mich ja gerade, denn so ist es bisher auch immer gelaufen, zumal ich aufgrund des gringen Umsatzes mit meiner freiberuflichen Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit bin. Aber das müsste das Finanzamt doch auch wissen. Trotzdem schreiben sie das...

              LG
              Pasta

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                #8
                AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                Bei solchen Textbausteinen zu einem Steuerbescheid kann natürlich auch mal ein Fehler unterlaufen.

                Ich würde einfach beim Finanzamt anrufen und das klären!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                  Mal ne ganz blöde Frage, nicht böse sein: Ich habe schon Schreiben gesehen, wo Jemand Gewinn- und Verlustrechnung draufschrieb und das so komisch - unkenntnishaft- eingereicht hat, dass nicht zu erkennen war, ob das jetzt die GuV einer Bilanz oder tatsächlich eine EÜR sein sollte, so dass der Bearbeiter dann einen Gewinn nach Bilanz geschätzt hat. DANN würde er natürlich -weiterhin- Bilanzen haben wollen.

                  Daher nur wirklich die Frage, ob das sein könnte. Wenn nicht, sorry für die frage, nichts für ungut.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                    Ergänzend zu Picard :
                    Denn eine Bilanz inkl. GuV ist immer elektronisch einzureichen. Egal, wie hoch die Umsätze sind.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                      Hallo Picard777,

                      vielen lieben Dank für den Hinweis! Das kann es tatsächlich gewesen sein Werde mich da am Montag sofort drum kümmern.

                      LG
                      Pasta

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                        #12
                        AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                        Hallo,

                        heute kam der Ablehnungsbescheid auf meinen Antrag, auf die elektronische Übermittlung der Einnahme-Überschussrechnung zu verzichten und sie in Papierform einzurechen.

                        Es heißt wörtlich:
                        "Ab dem Veranlagungszeiraum 2011 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einnahme-/Überschussrechnung, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden und diese Einkünfte im Veranlagungszeitraum über 410 Euro bzw. 820 Euro bei Zusammenveranlagung liegen. Aktuell kann Ihr Finanzamt die Einnahme-/Überschssrechnung in Papierform nur anerkennen, wenn eine begründeter Härtefal vorliegt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter elster.de.

                        Ein begründeter Härtefall liegt meine Erachtens in Ihrem Fall nicht vor. Ihr Antrag ist demnach abzulehnen.

                        Sollten Sie Ihre Einnahme-/Überschussrechnung zukünftig dennoch in Papierfrm abgeben, so wird in den Erläuterungen ein Erläuterungstext auftauchen, der dem oben genannten Text ähnelt. Zudem wird ab dem Veranlagungszeutraum 2016 bei Abgabe in Papierform unter Umständen ein Verspätungszuschalg festgesetzt."


                        Scheinbar gilt es nicht mehr, dass bei Einnahmen unter 17.500 Euro jährlich nicht beanstandet wird, wenn anstelle des Formulars EÜR der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigelegt wird

                        Pasta

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                          #13
                          AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                          Da hat das Finanzamt ein paar Textbausteine durcheinander gewürfelt.

                          - die Einkommensteuer -Erklärung ist auf jeden Fall elektronisch per Elster einzureichen, wenn die Einnahmen der selbständigen Tätigkeit 410 Euro übersteigen.
                          - Für die Gewinnermittlung gilt die Vereinfachung jedoch noch. Bei unter 17.500 Euro Umsatz kann die Gewinnermittlung formlos eingereicht werden. Wenn du aber trotzdem eine amtliche Anlage EÜR abgeben willst, dann muss diese elektronisch übermittelt werden.

                          So oder so, musst du also mindestens die Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                            Ich glaube nicht, dass das Finanzamt bei Bruttoeinnahmen unter 17.500 € bereits für 2015 die elektronische Übermittlung der EÜR verlangen kann.

                            Da ist aufgrund des Textes der amtlichen Formulare das Ermessen in eine bestimmte Richtung ausgeübt. Was 2016 sein wird, ist ein anderes Thema.
                            Angehängte Dateien
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch übermitteln

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich glaube nicht, dass das Finanzamt bei Bruttoeinnahmen unter 17.500 € bereits für 2015 die elektronische Übermittlung der EÜR verlangen kann.

                              Da ist aufgrund des Textes der amtlichen Formulare das Ermessen in eine bestimmte Richtung ausgeübt. Was 2016 sein wird, ist ein anderes Thema.
                              Das mit den 17.500 ist grundsätzlich eine Nichtbeanstandungsgrenze.
                              Ein rechtlicher Anspruch besteht somit grundsätzlich nicht.

                              Laut Anweisung des BMF (BMF-Schreiben) kann die Gewinnermittlung aber formlos eingereicht werden, wenn Einnahmen unter 17.500.
                              Die Finanzämter sollten sich an entsprechende Schreiben des BMF auch halten. Ansonsten hilft es, wenn das entsprechende BMF -Schreiben zitiert wird.

                              Wenn die amtliche Anlage EÜR eingereicht wird, dann ist sie aber immer elektronisch einzureichen, egal wie hoch die Einnahmen sind.

                              Ausnahme : Es wurde ein Antrag auf Härtefall gestellt. Beispiel : Bei einem 70-jährigen Rentner ohne PC-Kenntnisse mit Nebengewerbe wird so ein begründeter Antrag vom Finanzamt gewährt.

                              Siehe :
                              https://dejure.org/gesetze/EStDV/60.html
                              http://openjur.de/u/593692.html
                              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 27.07.2016, 20:50.
                              Mfg

                              Kommentar

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