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Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

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    Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

    Hallo,
    mache zum ersten mal eine EÜR und AVEÜR mit Elster-Online.
    Bin soweit fertig. Wie kann ich die Dokumente drucken ohne zu versenden?
    Habe bisher die EÜR für ein anderes Unternehmen mit Elster-Formular gemacht, da ist das kein Problem!
    Allerdings gibt es in Elster-Formular kein AVEÜR!

    #2
    AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

    Allerdings gibt es in Elster-Formular kein AVEÜR!
    Wie kommst du darauf?

    Drucken vor dem Versand ist im ElsterOnline-Portal zumeist ziemlich umständlich und geht möglicherweise auch nicht für alle Formulare!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

      Hallo Charlie 24,
      danke für deine Antworten, auch im Thread Elster-Formular.
      Ich habe mir jetzt mal das WISO - Steuerprogramm zugelegt.
      Dort sollte ich alles machen können und vorher auch zur Kontrolle ausdrucken können.
      Bin halt' noch ein "Analog"- User, der sich die Sachen gerne auf Papier anschaut bevor er diese versendet.

      Nochmal Besten Dank.

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        #4
        AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

        Mit der richtigen Version des WISO-Programms können m. W. auch Feststellungserklärungen erstellt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

          Hab's bereits, Installation läuft. Ich informiere dich. (auch wenn OT)

          Kommentar


            #6
            AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Mit der richtigen Version des WISO-Programms können m. W. auch Feststellungserklärungen erstellt werden.
            Hallo Charlie24,
            also mit WISO Steuer 2016 geht alles einfach, verständlich und schnell.
            Habe das Programm am Mo installiert und bereits gestern alle Erklärungen online versendet.

            Steuern zahlen macht keinen Spaß, aber das Erstellen der Erklärungen mit dem WISO Programm erleichtert es und mir hat es sogar Spaß gemacht. (auch wenn wir etwas nachzahlen müssen)

            Elster und Elster-online ist für mich jetzt gestorben.

            Nichts desto trotz werde ich mich hier im Forum weiterhin aufhalten, kann man immer noch dazulernen.
            Zuletzt geändert von hw_aus_s; 22.06.2016, 12:53.

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              #7
              AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

              Hallo hw_aus_s,

              das sollte man ja auch von einem kostenpflichtigen Programm erwarten -> für gutes Geld auch gute Ware.
              Elsterformular und Elster Onlineportal sind kostenlos zur Verfügung gestellt und damit darf man außer Eingabehilfe auch nicht zu viel erwarten.

              Tschüß

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                #8
                AW: Drucken von EÜR und AVEÜR vor dem versenden zur Eigenkontrolle

                ... mir hat es sogar Spaß gemacht.
                Das ist alles nur eine Sache der Einstellung. Ein wenig Ahnung vom Steuerrecht sollte man aber auch bei kommerziellen Programmen haben.

                Wer die kostenlosen Angebote der Steuerverwaltung über längere Zeit, sprich mehrere Jahre, nutzt, der kommt natürlich auch damit klar.
                Der Einstieg ist dort aber zugegebenermaßen schwieriger, das gilt speziell für die Erklärungen im ElsterOnline-Portal.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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