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    unerledigte Aufgabe -> Bearbeitung

    Wie wird aus meiner ausgefüllten kompletten EkSt-Erklärung mit Anlagen (also eine unerledigte Aufgabe) ein »Auftrag in Bearbeitung« ? Was muss ich tun ?

    #2
    AW: unerledigte Aufgabe -> Bearbeitung

    Ein Auftrag in Bearbeitung wird deine Erklärung, wenn überhaupt, erst nach dem Absenden!

    Absenden kannst du deine Erklärung nach dem Prüfen des gesamten Formulars, vorausgesetzt, sie ist frei von formalen Fehlern.
    Vor dem Absenden solltest du unbedingt die Steuerberechnung nutzen, um eventuelle inhaltliche Fehler zu finden!

    Der Bereich Auftrag in Bearbeitung ist nur ein Zwischenschritt und hat kaum praktische Bedeutung, wie die Beschreibung auch zeigt:

    Bitte beachten Sie: Ihr Auftrag ist erst dann bei der Finanzverwaltung eingegangen, wenn die Bestätigung in Ihr Postfach eingestellt wurde.
    Dies kann unter Umständen einige Stunden in Anspruch nehmen. Solange sich Ihr Auftrag im Bereich "Aufträge in Bearbeitung" befindet, ist dieser noch nicht bei der Finanzverwaltung eingegangen.

    Es dauert aber in der Praxis zumeist nur wenige Sekunden und nicht einige Stunden, bis die Bestätigung über die Annahme in das Postfach eingestellt wird und dann wird kein Auftrag in Bearbeitung mehr angezeigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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