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Belege für Ehefrau abrufen

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    Belege für Ehefrau abrufen

    Ich habe eine Berechtigung erhalten, für meine Frau bei der Steuererklärung Belege abzurufen.
    Die Konten sind bereits eröffnet und von meiner Frau den Freischaltcode erhalten.
    Beim Abrufen der Belege nach meinem Login bekomme ich nur die Variante mit meiner Steuer-Identnr.
    Wie rufe ich die Belege meiner Frau ab?

    #2
    AW: Belege für Ehefrau abrufen

    Warum hast Du Dich denn für dieses Unterforum entschieden?

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

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      #3
      AW: Belege für Ehefrau abrufen

      Die Konten sind bereits eröffnet und von meiner Frau den Freischaltcode erhalten.
      Man braucht nur ein Konto und ich hoffe, du hast den Belegabruf für deine Frau in deinem Konto beantragt.

      Um Belege deiner Frau abrufen zu können, gibst du einmalig den Freischaltcode unter Dienste unter Punkt Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) und dort dann unter Berechtigungen für den Belegabruf bei den offenen Anträgen ein.
      Diesen Schritt hast du vielleicht auch schon hinter dir.

      Dann musst du einige Tage warten, bis die Belege deiner Frau auf dem Abrufserver gesammelt sind. Erst dann kannst du sie mit Ihrer ID auch abrufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Belege für Ehefrau abrufen

        Ich habe auch den Code meiner Frau erhalten. Meine Belege konnte ich dann abrufen, nicht aber die von meiner Frau. Ich hatte auch keine Möglichkeit den Abrufcode meiner Frau überhaupt einzugeben. Weder in meinem Konto, noch im Konto meiner Frau.

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          #5
          AW: Belege für Ehefrau abrufen

          Ein Abrufcode ist kein Freischaltcode! Der Abrufcode deiner Frau gilt nur für ihr Konto, dein Abrufcode nur für dein Konto.

          Eine Zusammenveranlagung unter Nutzung des Belegabrufs für beide Ehegatten funktioniert auf diese Weise nicht!

          Man muss den Belegabruf für den Ehegatten im dem Konto beantragen, in dem die Steuererklärung erstellt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Belege für Ehefrau abrufen

            Die Sache ist geklärt. Ich übersah, dass nach dem Freischalten die Unterlagen erst bereitgestellt werden müssen.
            Danke für die beratung!
            Mundi

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