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Berichtigte Anmeldung Umsatzsteuer - kann ich Zusammenfassende Erklärung ignorieren?

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    Berichtigte Anmeldung Umsatzsteuer - kann ich Zusammenfassende Erklärung ignorieren?

    Hallo,
    ich habe für Juni die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und dabei ist ein Fehler unterlaufen: Netto-Umsätze aus der Schweiz habe ich wie EU Land (Ziffer 21) behandelt, woraufhin ich die Aufforderung zu einer zusammenfassenden Meldung erhielt.
    In derselben Stunde habe ich eine neue, berichtigte Anmeldung gemacht und die Netto-Umsätze als übrige nicht steuerbare Umsätze deklariert (Ziffer 45).

    Ich weiß nun nicht, wie ich mit der Aufforderung für die ZM umgehen muss, kann ich sie einfach ignorieren aufgrund meiner Korrektur? Ich kann keine 0 Euro eingeben, daraufhin erhalte ich eine Fehlermeldung.

    Würde mich über Rat freuen, vielen Dank!

    #2
    AW: Berichtigte Anmeldung Umsatzsteuer - kann ich Zusammenfassende Erklärung ignorier

    Ruf bei deinem Finanzamt an und kläre das mit denen :-)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Berichtigte Anmeldung Umsatzsteuer - kann ich Zusammenfassende Erklärung ignorier

      Habe ich als erstes gemacht, aber die Dame war auch ratlos und meinte, ich soll es beim BzST versuchen, die wüssten das besser.
      Da hatte ich hier auf mehr Kompetenz bzw. Erfahrungen gehofft...

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        #4
        AW: Berichtigte Anmeldung Umsatzsteuer - kann ich Zusammenfassende Erklärung ignorier

        Problem erledigt, für alle die es interessiert: aktuellste, dh. die berichtigte Anmeldung ist gültig, alles weitere und somit auch die Aufforderung der zusammenfassenden Meldung ist damit hinfällig.

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