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Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

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    Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

    Hallo zusammen,

    mein Einspruch zur Glaubhaftmachung der Kilometerpauschale wurde mit einem Anwortschreiben per Post durch das Finanzamt abgelehnt. Davor habe ich den Einsproch per ElsterOnline gestellt. Wie kann ich nun auf dieses Antwortschreiben antworten, nochmal über das Formular zum Einspruch gehen?

    Vielen Dank

    Gruß Stefan

    #2
    AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

    Per E-Mail, Fax oder per Post.
    Ggfs auch telefonisch.

    Per Elster geht das (noch ?) nicht.
    Mfg

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      #3
      AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

      Zitat von larsklars Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      mein Einspruch zur Glaubhaftmachung der Kilometerpauschale wurde mit einem Anwortschreiben per Post durch das Finanzamt abgelehnt. Davor habe ich den Einsproch per ElsterOnline gestellt. Wie kann ich nun auf dieses Antwortschreiben antworten, nochmal über das Formular zum Einspruch gehen?

      Vielen Dank

      Gruß Stefan
      Hallo,

      im Ablehnungsbescheid ist ein weiteres Vorgehen erläutert.
      Das alles hat aber nichts mit EOP zu tun.
      Hilfe gibt es beim Steuerberater

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        im Ablehnungsbescheid ist ein weiteres Vorgehen erläutert.
        Das alles hat aber nichts mit EOP zu tun.
        Hilfe gibt es beim Steuerberater

        Gruß FIGUL
        Er hat vermutlich nur die Begrifflichkeiten verwechselt.

        Nach Einlegung eines Einspruchs ist kein Ablehnungsbescheid zulässig. Da ist nur eine Einspruchsentscheidung zulässig.

        Da müsste er dann eine Klage einreichen (beim Finanzgericht : siehe Rechtsbehelfsbelehrung).

        Vermutlich hat er aber nur die Aufforderung zur Rücknahme des Einspruchs erhalten.
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.07.2016, 18:24.
        Mfg

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          #5
          AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

          Zitat von larsklars Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          mein Einspruch zur Glaubhaftmachung der Kilometerpauschale wurde mit einem Anwortschreiben per Post durch das Finanzamt abgelehnt.
          Gruß Stefan
          Heisst das Antwortschreiben: Einspruchsentscheidung?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

            Hallo, das Dokument heißt wahrscheinlich Rücknahmeerklärung? Zumindest steht da "Anlage: 2 Rücknahmeerklärungen"

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              #7
              AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

              Zitat von larsklars Beitrag anzeigen
              Hallo, das Dokument heißt wahrscheinlich Rücknahmeerklärung? Zumindest steht da "Anlage: 2 Rücknahmeerklärungen"
              Somit war Elster-Tester auf dem richtigen Weg.

              Ich kann nur sagen: Fülle diese Anlage 2 aus, auch mit Hilfe steuerberatender Berufe. Mit einer elektronischen Steuererklärung haben wirs nich mehr zu tun.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Somit war Elster-Tester auf dem richtigen Weg.

                Ich kann nur sagen: Fülle diese Anlage 2 aus, auch mit Hilfe steuerberatender Berufe. Mit einer elektronischen Steuererklärung haben wirs nich mehr zu tun.
                Hallo
                kann man die Rücknahme eines Einspruchs über Elster schicken?
                Ich habe per Brief die Aufforderung erhalten, den Einspruch zurückzunehmen, habe aber keine Anlage dazu erhalten.

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                  #9
                  AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

                  Es gibt die Möglichkeit einer sonstigen Nachricht, die man aus seinem Benutzerkonto bei Mein ELSTER elektronisch fertigen und versenden kann. Die Formulierung der Rücknahme ist formfrei.
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von ; 15.01.2019, 20:01.

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                    #10
                    AW: Einspruch abgeleht - Antwort über neues Einspruch-Forumlar

                    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                    Es gibt die Möglichkeit einer sonstigen Nachricht, die man aus seinem Benutzerkonto bei Mein ELSTER elektronisch fertigen und versenden kann. Die Formulierung der Rücknahme ist formfrei.
                    Vielen Dank!!!

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