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Kirchensteuer in der Berechnung

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    Kirchensteuer in der Berechnung

    Schönen guten Abend. Ic

    h bin absoluter Elster Neuling und benötige Eure Hilfe !!

    Nun sitze ich hier schon eine ganze Weile und bekomme das einfach nicht hin. Folgende Situation:

    1) Ich wil bis 2012 die Steuer nachreichen. Bin auch im Online Portal richtig angemeldet. Bisher hat auch alles gut funktioniert.
    Ich bin seit ganz langer Zeit bereits nicht mehr in der Kirche. Habe auch keine Angabe zu einer Kirchenzugehörigkeit gemacht.
    Dennoch wird, wenn ich mir die Steuer berechnen lasse, die Kirchensteuer für das ganze Jahr angezeigt und berechnet.

    2) Bis April diesen Jahres habe ich noch an einem anderen Wohnort gewohnt. Muss ich bei der Anschrift die alte Adresse angeben ?
    Die neue Anschrift liegt ja bereits dem Finanzamt vor.



    Ach wäre ich froh, wenn mir jemand helfen kann. Ich muss auch die Steuer für meine Partnerin machen und habe da das gleiche Problem, aber zum
    Glück muss ich nur 2 Jahre nachreichen :-(

    Einen schönen Abend und vielen Dank für eine eventuelle Hilfe


    Gruß Gunnar

    #2
    AW: Kirchensteuer in der Berechnung

    Zitat von begana6 Beitrag anzeigen
    Habe auch keine Angabe zu einer Kirchenzugehörigkeit gemacht
    Die Angabe zur Kirchenzugehörigkeit ist immer erforderlich. Ohne geht es nicht!

    Zitat von begana6 Beitrag anzeigen
    Muss ich bei der Anschrift die alte Adresse angeben ?
    Nein. Deine aktuelle Anschrift, an die auch der Bescheid gesendet wird.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer in der Berechnung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Angabe zur Kirchenzugehörigkeit ist immer erforderlich. Ohne geht es nicht!



      Nein. Deine aktuelle Anschrift, an die auch der Bescheid gesendet wird.

      Vielen Dank für Deine Antwort. Aber warum berechnet er denn die Kirchensteuer ? Das sollte doch nicht sein, oder ?

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer in der Berechnung

        Weil die vorne bei den Adresseingaben, wo auch nach der Religion gefragt wird, eine Religion ausgewählt haben wirst.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kirchensteuer in der Berechnung

          Du musst einfach Verschiedene bei der Religion auswählen, nicht Keine Angabe

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            #6
            AW: Kirchensteuer in der Berechnung

            Zur Auswahl steht auch: nicht kirchensteuerpflichtig
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kirchensteuer in der Berechnung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Zur Auswahl steht auch: nicht kirchensteuerpflichtig
              Hi Charlie24. Es ging tatsächlich mit der Angabe sonstige. Im Online Portal kann ich den Eintrag nicht kirchensteuerpflichtig nicht finden.

              Nochmals danke für die Hilfe !!


              Gruß Gunnar

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Du musst einfach Verschiedene bei der Religion auswählen, nicht Keine Angabe
              Das war die Lösung !!! Vielen Dank für die schnelle Antwort !!

              Gruß Gunnar

              Kommentar


                #8
                AW: Kirchensteuer in der Berechnung

                Im Online Portal kann ich den Eintrag nicht kirchensteuerpflichtig nicht finden.
                Das ist die 4. Zeile von unten!
                Angehängte Dateien
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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