Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V, Erfassen von Erhaltungsaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V, Erfassen von Erhaltungsaufwendungen

    Guten Abend zusammen!
    Ich kann die Erhaltungsaufwendungen für mein Haus nur zu 40% geltend machen. Dafür ist in den Zeilen 39 und 40 der Anlage V entsprechend differenziert. Fülle ich also die Zeile 40 aus (teilweise absetzbare Aufwendungen), gebe ich den vollen Betrag in € und Cent an, gebe den Prozentsatz an und werde dann aufgefordert, den Betrag nochmal, allerdings nur in vollen Euro anzugeben. Die Summierung am Ende aller Eingaben ist korrekt. Beim Übertrag in die Zeile 22 kommt aber dann eine Zahl heraus, die doppelt so hoch ausfällt (ja, die enthält auch noch andere Posten, aber die kenne ich). Was mache ich falsch. Kann mir jemand einen Hinweis zum korrekten ausfüllen geben?

    #2
    AW: Anlage V, Erfassen von Erhaltungsaufwendungen

    Zitat von GuGKa Beitrag anzeigen
    gebe ich den vollen Betrag in € und Cent an
    Nein, die Spalte ist eindeutig überschrieben mit EUR. Es ist auch nicht möglich dort ein Komma einzugeben. Wenn Du 1000,99 eintippst dann steht 100.099 drin.

    Oder arbeitest Du gar nicht mit ElsterFormular, sondern mit ElsterOnline oder einer anderen Software?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V, Erfassen von Erhaltungsaufwendungen

      Liest sich nach ElsterOnline

      ... gebe ich den vollen Betrag in € und Cent an, gebe den Prozentsatz an und werde dann aufgefordert, den Betrag nochmal, allerdings nur in vollen Euro anzugeben.
      Da liest du die Hinweise zur Zeile 40 falsch! Du gibst oben z. B. 1000.00 € ein, darunter dann die 60% (nicht abzugsfähiger Anteil) und in die letzte Zeile dann die vollen 400 € Das sind nämlich die abzugsfähigen Werbungskosten.

      Die musst du außerhalb von ElsterOnline selbst berechnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V, Erfassen von Erhaltungsaufwendungen

        Ja, ich meine Elster Online. Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich zumindest bin mit der Beschreibung nicht klar gekommen, zumal andere Steuerprogramme solche Werte dann selbst ermitteln. Vielleicht kann hier eindeutiger darauf hingewiesen werden, dass in der letzten Zeile das ergebnis dieser Rechenoperation stehen soll. Nochmals vielen Dank!

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V, Erfassen von Erhaltungsaufwendungen

          ... zumal andere Steuerprogramme solche Werte dann selbst ermitteln.
          Da hast du sicher recht. Zum Thema Berechnen besteht bei den Formularen im ElsterOnline-Portal noch erheblicher Nachholbedarf.
          Es wird aber daran gearbeitet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X