Nach dem Tod des Erblassers entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft von 4 Personen. Todestag war der 6. November. Ich mache zunächst die Einkommenssteuererklärung für den Erblasser für das Todesjahr. Danach die Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft.
Nun meine Fragen:
1. Wird sich das FA auf einen Stichtag 31.12. für die Feststellungserklärung einlassen? Würde die Zuordnung von Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erleichtern.
2. Die Erbengemeinschaft wird sich nach Unterzeichnung des Erbauseinandersetzungsvertrages noch in diesem Jahr wieder auflösen. Kann die Feststellungserklärung auch einmalig vom Todestag bzw. 31.12. bis zum Datum des Erbvertrages abgegeben werden?
Nun meine Fragen:
1. Wird sich das FA auf einen Stichtag 31.12. für die Feststellungserklärung einlassen? Würde die Zuordnung von Kapitalerträgen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erleichtern.
2. Die Erbengemeinschaft wird sich nach Unterzeichnung des Erbauseinandersetzungsvertrages noch in diesem Jahr wieder auflösen. Kann die Feststellungserklärung auch einmalig vom Todestag bzw. 31.12. bis zum Datum des Erbvertrages abgegeben werden?
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