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Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

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    Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

    Guten Tag,

    ich war in 2015 als Tutorin an der Uni von der Stadt angestellt. Dies stellte eine Nebenjob dar. Der Arbeitgeber hat in der Entgeltabrechnung mich in Steuerklasse 6 eingestuft (aufgrund einer weiteren Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber), wofür die Lohnsteuer auch abgezogen wurde, anstatt das Entgelt steuerfrei aufgrund der Übungsleiterpauschale einzurichten. Wie kann ich in der Steuererklärung die Steuern erstatten lassen? In Anlage N Zeile 26 kann ich nur das eintragen, was ich steuerfrei erhalten habe.

    Vielen Dank im Voraus! Eine Antwort würde mir wirklich sehr weiterhelfen!

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

    ich war in 2015 als Tutorin an der Uni von der Stadt angestellt.
    Wenn der Arbeitgeber den Freibetrag in der Lohnsteuerbescheinigung nicht bereits berücksichtigt hat, musst du den bescheinigten Bruttoarbeitslohn um 2.400,00 € gekürzt eintragen.

    Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, aus dem die Art der Tätigkeit eindeutig hervorgeht, legst du diesen dem Finanzamt als Beleg vor, ansonsten brauchst du eine Bescheinigung des AG über die Art der Tätigkeit.

    https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post213188
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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