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Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

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    Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

    Bisher haben uns zusammen veranlagt, da wir 2015 günstiger mit Einzelveranlagung kommen, habe ich meinen Mann mit der bisherigen Registrierung eingeben.
    Das Programm sagt, dass wir getrennte Erklärungen abgeben müssen.
    Im Hauptvordruck habe ich in Zeile 92 den Haken gesetzt, wonach unter anderem die Vorsorgeaufwendungen beider Partner halbiert zugerechnet werden. Jedoch kann ich meine Vorsorgeaufwendungen nicht eingeben, dann kommt wieder ein Fehler wegen Zusammenveranlagung.
    Bei der Rechnung werden so die Vorsorgeaufwendungen meines Mannes halbiert ohne das meine dazu gerechnet werden, dem zufolge kommt eine völlig falsche Summe raus.
    Kann man die Erklärungen irgendwo verknüpfen? Oder muss ich noch irgendwo einen Haken setzen?

    Ausserdem wollte ich fragen ob jemand weiß, ob ich mich extra registrieren muss, oder ob ich mich der Zertifikatsdatei meines Mannes erklären kann. Ich müsste dann wohl eine neue Steuernummer beantragen, oder?

    Vielen Dank für eure Hilfe (ich hoffe ihr könnt mir helfen).

    #2
    AW: Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

    Es gibt die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung.

    Diese Anlage muss man bei Einzelveranlagung für jeden Ehegatten ausfüllen, wenn die Steuerberechnung richtig sein soll. Anders geht das im EOP und bei ElsterFormular nicht!

    Ausserdem wollte ich fragen ob jemand weiß, ob ich mich extra registrieren muss, oder ob ich mich der Zertifikatsdatei meines Mannes erklären kann.
    Ein Konto, also ein Zertifikat genügt! Du kannst darüber Steuererklärungen für jedes Familienmitglied und theoretisch auch für andere Personen übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

      Das verstehe ich nicht ganz. Die Anlage kann doch in einer Erklärung nur einmal ausgefüllt werden.
      Ich mache dann ja eine zweite Steuererklärung, aber gerechnet wird das ja nicht zusammen.

      Ich glaube ich habe die Antwort gefunden, es gibt bei den Anlagen die "Zusatzangaben für die Steuerberechnung im ElsterOnline-Portal" darin kann man die fehlenden Aufwendungen eingeben. Ich schau mir das mal an.

      Vielen Dank nochmal.

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

        Zitat von SandyS Beitrag anzeigen
        Ich glaube ich habe die Antwort gefunden, es gibt bei den Anlagen die _Zusatzangaben für die Steuerberechnung im ElsterOnline-Portal_
        Genau. Das ist ja auch der Grund dass Charlie gesagt hat:

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es gibt die Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung

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          #5
          AW: Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

          Sorry, hab ich überlesen... und ich hatte einfach schon zuviel gelesen...

          Das wird ja nicht mit ans Finanzamt übermittelt, ist also nur für die Berechnung.
          Das Finanzamt fügt dann aber meine Vorsorgeaufwendungen bei meinem Mann mit ein und umgekehrt, oder?
          Der Hinweis darauf erfolgt wahrscheinlich mit dem Haken in Zeile 92.

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            #6
            AW: Einzelveranlagung von Ehegatten - falsche Berechnung

            Das Finanzamt fügt dann aber meine Vorsorgeaufwendungen bei meinem Mann mit ein und umgekehrt, oder?
            Der Hinweis darauf erfolgt wahrscheinlich mit dem Haken in Zeile 92.
            Genauso ist das!

            Damit du zu richtigen Einträgen in Zeile 11 dieses Zusatzformulars kommst, solltest du die Steuerberechnung für jeden von euch zunächst ohne den Haken in Zeile 92 des Hauptvordrucks laufen lassen.
            Falls das bei einer Einzelveranlagung nicht fehlerfrei möglich sein sollte, kannst du die einzelnen Erklärungen ja zunächst so anlegen, als ob ihr gar nicht verheiratet seid.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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