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Körperschaftssteuer

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    Körperschaftssteuer

    Hallo,
    ich habe beim ausfüllen des Körperschaftssteuerformulares ständige die Fehlermedung 15a
    kann mir jemand helfen.
    Der Betrieb ist eine gewerbliche GmbH, letztes Jahr funktionierte mit dem Formular 1A
    alles problemlos.
    Herzliche Grüße
    Kati

    #2
    AW: Körperschaftssteuer

    Hallo kitali,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit Elsterformular arbeitest -> in der Software wird die Körperschaftssteuer nicht angeboten.

    Bist du im Elster Onlineportal unterwegs oder verwendest du kommerzielle Software ?

    Lies mal hier, vielleicht hilft dir das weiter ->https://www.elster.de/anwenderforum/...uer-2015/page4

    Tschüß

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      #3
      AW: Körperschaftssteuer

      Vielen Dank für die Anwort,
      ich versuche das Kö-Steuerformular online auszufüllen, obwohl es eine gewerbliche GmbH ist, sagt er mir immer die Daten sind nicht richtig, weil steuerbefreit!!!! (15a) ausfüllen.
      Seit 15 Jahre fülle ich unteranderem auch immer alle Erklärungen aus, aber diese Jahr funktioniert irgendetwas nicht richtig. Habe schon mehrmals das Formular neu angefangen
      es kommt immer wieder das gleiche.
      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Körperschaftssteuer

        Hallo kitali,

        hast du den KSt 1F oder KSt 1Fa ausgefüllt ?

        Im von mir im vorigen Beitrag angegebenen Link hat der Admin brauer doch folgendes geschrieben ->
        Der Fehlertext wird zum besseren Verständnis ab 17.08. folgendermaßen lauten:
        "Laut den aktuell getroffenen Angaben auf dem Vordruck KSt1A ist die Körperschaft nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit (das Feld "Die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftssteuer befreit" wurde nicht erklärt). Bei einer nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft muss entweder der Vordruck KSt 1 F oder der Vordruck KSt 1 Fa angegeben werden, damit das Finanzamt anhand des dort berechneten steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG) die eventuelle Steuerfreiheit von Ausschüttungen der Körperschaft an ihre Anteilseigner (und ähnliche Vorgänge) ermitteln kann. Bitte prüfen Sie ihre Angaben hinsichtlich der vollumfänglichen Steuerbefreiung der Körperschaft von der Körperschaftsteuer beziehungsweise der Abgabe des Vordrucks KSt 1 F oder des Vordrucks KSt 1 Fa."

        Kurze rechtliche Würdigung:
        Nach § 27 Abs. 2 Satz 4 KStG haben Kapitalgesellschaften eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Einlagekontos und weiterer Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27-29 KStG abzugeben. Diese Verpflichtung gilt über § 27 Abs. 7 KStG für alle Körperschaften, die Leistungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 oder 10 EStG erbringen können.

        Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Einlagekontos und weiterer Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27-29 KStG ist im Papiervordruck und in ELSTER mit den Vordrucken KSt 1 F, KSt 1 Fa (und KSt 1 F 38) abgebildet worden. Einer der Vordrucke KSt 1 F und KSt 1 Fa ist somit immer abzugeben. Lediglich in den Fällen, in denen die Körperschaft vollumfänglich steuerbefreit ist, kann auf die Abgabe der Vordrucke KSt 1 F und KSt 1 Fa verzichtet werden, da im steuerbefreiten Bereich einer Körperschaft eine Trennung zwischen Einlagen und thesaurierten Gewinn nicht notwendig ist.


        Tschüß

        P.S. Ich verschieb dich mal ins passende Unterforum

        Kommentar


          #5
          AW: Körperschaftssteuer

          Ganz herzlichen Dank, ihr habt mir sehr geholfen.
          Grüße kitali

          Kommentar


            #6
            AW: Körperschaftssteuer

            Der Hinweis geht doch völlig fehl. Natürlich kann man das in Papier machen.

            Die Finanzverwaltung verlangt aber die elektronische Abgabe.

            Insoweit geht es doch hier nur darum, wie mit Elster online die elektronische Abgabe der Körperschaftsteuererklärung zu bewirken ist.

            Das Problem ist nach wie vor nicht gelöst.

            Bei mir erscheint die Fehlermeldung:

            Fehlermeldung:

            Laut den aktuell getroffenen Angaben auf dem Vordruck KSt1A ist die Körperschaft nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit (das Feld 'Die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit.' wurde nicht erklärt). Bei einer nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft muss entweder der Vordruck KSt 1 F oder der Vordruck KSt 1 Fa angegeben werden, damit das Finanzamt anhand des dort berechneten steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG) die eventuelle Steuerfreiheit von Ausschüttungen der Körperschaft an ihre Anteilseigner (und ähnliche Vorgänge) ermitteln kann. Bitte prüfen Sie ihre Angaben hinsichtlich der vollumfänglichen Steuerbefreiung der Körperschaft von der Körperschaftsteuer beziehungsweise der Abgabe des Vordrucks KSt 1 F oder des Vordrucks KSt 1 Fa.
            KSt 1 A: Körperschaftsteuererklärung
            1 - Allgemeine Angaben

            Das Formular KST 1F oder KST 1 Fa wird aber durch Elster nicht bereitgestellt.

            Kommentar


              #7
              AW: Körperschaftssteuer

              Hallo Cadillac,

              wie kommst du darauf, dass dies Formular nicht angeboten wird.
              Hast du schon mal den Button Anlagen hinzufügen verwendet ?

              Siehe Bild !
              Angehängte Dateien

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                #8
                AW: Körperschaftssteuer

                Vielen Dank für den Hinweis, holzgoe hat mich gerettet !

                Man muss auf Anlagen hinzufügen klicken und die Anlage KS 1fa ausfüllen. Dann geht es.
                Zuletzt geändert von Cadillac; 30.11.2016, 20:41.

                Kommentar

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