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Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

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    Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

    Hallo ich habe eine Frage bezüglich der richtigen Abschreibung von Ausgaben.

    Das Haus, in dem sich die gekaufte Wohnung befindet, wurde 1952 erbaut, woraus sich nach meinem Verständnis ein Abschreibungssatz von 2% ergibt.

    Wie sieht es aber bei den anderen Ausgaben aus (Maklergebühren, Notar, Grundbuch, etc)? Werden diese auch mit 2% abgeschrieben oder mit 2,5%?

    Notar- und Grundbuchgebühren sind ja immer vollständig Werbungskosten. Daher habe die Kosten abgeschrieben (z.B. Notarkosten * 2%) und unter die zweite Option von den folgenden beiden eingetragen:

    Zeile 37: Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind. Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden.

    Zeile 37: Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.

    Ich finde es aber komisch, dass man dann nicht angeben kann, dass man das durch eine verhältnismäßige Zuordnung in Prozent berechnet hat, so wie es bei der ersten Option möglich wäre.

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

    Zitat von JekaPeka Beitrag anzeigen
    Notar- und Grundbuchgebühren sind ja immer vollständig Werbungskosten. Daher habe die Kosten abgeschrieben (z.B. Notarkosten * 2%)
    Du kannst nicht nur weil ein paar Steckdosen etwas neuer sind diese extra abschreiben. Du schreibst eine Wohnung ab und nicht deren Einzelteile. Für solche Fragen solltest Du unbedingt einen Steuerberater aufsuchen!

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      #3
      AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

      Ich rede aber auch nicht von Steckdosen, wo habe ich in meiner Nachricht denn Einzelteile erwähnt? Sondern ich rede von der Grundbuchgebühr und Notarkosten, die bei jedem Wohnungskauf anfallen und doch irgendwie reglementiert sein sollen. Diese werden auf jeden Fall abgeschrieben, das einzige wonach ich frage ist der Abschreibungssatz und ich sehe nicht, wieso ich für eine solche Frage extra einen Steuerberater bräuchte.

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        #4
        AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

        Ich habe mich jetzt an einen Freund gewendet, der Steuerberater ist. Hier die Antwort, falls jemand anders eine ähnliche Frage hat: Abschreibung ist bei normalen Wohnbauten 2%, 2,5% gilt nur für die gewerblichen Gebäude. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf der Wohnung stehen (Notar, Grunderwerbssteuer, usw) müssen zu den Anschaffungskosten dazugerechnet werden und werden dann mit 2% abgeschrieben.

        So einfach ist das.

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          #5
          AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

          Ganz so einfach ist es nicht! Denn sowohl die Anschaffungskosten wie auch diese Nebenkosten müssen auf die Gebäudewerte und die Grundstückswerte aufgeteilt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

            Aber wenn ich doch nur eine Wohnung ohne Garten habe, dann habe ich doch kein Grundstückswert, oder doch?

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              #7
              AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

              Lies deinen Kaufvertrag durch und du wirst bemerken, dass du einen, wenn auch kleinen Anteil an dem Grundstück erworben hast.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

                Als Grundstück wird nicht nur der Teil gerechnet, auf dem das Gebäude steht, sondern auch alle Außenanlagen (Gärten, Vorgärten, Höfe u. A., möglicherweise auch Straßenanteil). Je nach Umfang der Außenanlagen muss das nicht unbedingt nur ein keiner Teil sein. Mir sind 25% der Anschaffungskosten als nicht abschreibungsfähig bekannt.

                Bolletax

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                  #9
                  AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

                  Auf der Internetseite des BMF gibt's eine Excel -Tabelle für die Kaufpreisaufteilung.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

                    Auf den Seiten des BMF allerdings nicht ganz einfach zu finden!

                    http://www.bundesfinanzministerium.d...kaufpreis.html

                    Trotz Anleitung ist die Selbstberechnung nicht ganz trivial, man muss nämlich über bestimmte Informationen verfügen, die der Käufer einer einzelnen Wohnung nicht unbedingt verfügbar hat.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

                      Das einzige, was der Käufer nicht weiß, ist der Bodenrichtwert.
                      Und den gibt's entweder im Internet, beim Gutachter-Ausschuss (des Landkreises) oder in der Bewertungsstelle des Finanzamts.
                      Kommt auf das Bundesland drauf an.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Abschreibung von Ausgaben bei Wohnungskauf

                        Ich habe ja nicht behauptet, dass die Informationen nicht beschaffbar sind, sondern nur, dass sie der Käufer einer Eigentumswohnung nicht unbedingt verfügbar hat.

                        Das betrifft m. E. nicht nur den Bodenrichtwert, das kann auch Umfang und Zeitpunkt größerer Modernisierungen/Renovierungen betreffen.

                        Bei einem Baujahr 1952 wird man nicht davon ausgehen können, dass das Objekt keine größeren Modernisierungen erfahren hat.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Bei einer eigengenutzten Wohnung sind die steuerlichen Möglichkeiten auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten beschränkt.

                          Das beginnt in der Regel erst mit der Begründung des eigenen Haushalts in dieser Wohnung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Das sollte Dir ein Steuerberater erklären können.

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