Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Ich habe die Pensionskassenversorgung nach §3 Nr.63 EStG auch Betriebsrente genannt, wegen Sinnlosigkeit v. 6,76EUR monatlich,
oder einmalig zu 2090,-EUR zur Auszahlung gekündigt.
Um nicht völlig Schiffbruch oder einen Reinfall zu erleben, müsste ich die Fünftelregelung oder vielleicht eine einmalige
Steuerermäßigung zur Anwendung bringen.
Die Fünftelregelung ist nach einem Urteil v. 19.05.15, 5k 1792/12 auch bei einer einmaligen Pensionskassenauszahlung
gemäß § 22 Nr.5 Abs. 1EStG anwendbar.
Zu meinem Problem:
Wo ? und in welchem ? Formular kann die einmalige Auszahlung u. Einnahme v. 2090EUR eingetragen werden.
Zu den Gründen:
Ich beziehe eine Rente. Nach dem Abzug des steuerfreien Anteils, einschließlich der Sonderausgaben,
verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 8050,-EUR .
Wo in dem Formular wird die Fünftelregelung eingetragen/angegeben um gerade noch unterhalb der Steuerfreigrenze
zu verbleiben. ?
Das Ziel und die Lösung soll sein, dass ich noch Steuerfrei bleibe.
Wenn ich noch etwas übersehen haben sollte, so bin ich für jeden Vorschlag dankbar.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
Gruss v. alfa7
ich brauche eure Hilfe.
Ich habe die Pensionskassenversorgung nach §3 Nr.63 EStG auch Betriebsrente genannt, wegen Sinnlosigkeit v. 6,76EUR monatlich,
oder einmalig zu 2090,-EUR zur Auszahlung gekündigt.
Um nicht völlig Schiffbruch oder einen Reinfall zu erleben, müsste ich die Fünftelregelung oder vielleicht eine einmalige
Steuerermäßigung zur Anwendung bringen.
Die Fünftelregelung ist nach einem Urteil v. 19.05.15, 5k 1792/12 auch bei einer einmaligen Pensionskassenauszahlung
gemäß § 22 Nr.5 Abs. 1EStG anwendbar.
Zu meinem Problem:
Wo ? und in welchem ? Formular kann die einmalige Auszahlung u. Einnahme v. 2090EUR eingetragen werden.
Zu den Gründen:
Ich beziehe eine Rente. Nach dem Abzug des steuerfreien Anteils, einschließlich der Sonderausgaben,
verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 8050,-EUR .
Wo in dem Formular wird die Fünftelregelung eingetragen/angegeben um gerade noch unterhalb der Steuerfreigrenze
zu verbleiben. ?
Das Ziel und die Lösung soll sein, dass ich noch Steuerfrei bleibe.
Wenn ich noch etwas übersehen haben sollte, so bin ich für jeden Vorschlag dankbar.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
Gruss v. alfa7
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