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Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

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    Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

    Hallo,
    ich brauche eure Hilfe.

    Ich habe die Pensionskassenversorgung nach §3 Nr.63 EStG auch Betriebsrente genannt, wegen Sinnlosigkeit v. 6,76EUR monatlich,
    oder einmalig zu 2090,-EUR zur Auszahlung gekündigt.
    Um nicht völlig Schiffbruch oder einen Reinfall zu erleben, müsste ich die Fünftelregelung oder vielleicht eine einmalige
    Steuerermäßigung zur Anwendung bringen.
    Die Fünftelregelung ist nach einem Urteil v. 19.05.15, 5k 1792/12 auch bei einer einmaligen Pensionskassenauszahlung
    gemäß § 22 Nr.5 Abs. 1EStG anwendbar.

    Zu meinem Problem:
    Wo ? und in welchem ? Formular kann die einmalige Auszahlung u. Einnahme v. 2090EUR eingetragen werden.

    Zu den Gründen:
    Ich beziehe eine Rente. Nach dem Abzug des steuerfreien Anteils, einschließlich der Sonderausgaben,
    verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 8050,-EUR .

    Wo in dem Formular wird die Fünftelregelung eingetragen/angegeben um gerade noch unterhalb der Steuerfreigrenze
    zu verbleiben. ?
    Das Ziel und die Lösung soll sein, dass ich noch Steuerfrei bleibe.

    Wenn ich noch etwas übersehen haben sollte, so bin ich für jeden Vorschlag dankbar.

    Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.

    Gruss v. alfa7
    Zuletzt geändert von ; 16.09.2016, 16:50.

    #2
    AW: Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

    Das ist ein Urteil eines Finanzgerichts, gegen das Revision eingelegt wurde (X R 23/15) und über das der Bundesfinanzhof erst abschließend entscheiden muss. Da die Finanzverwaltung das nach wie vor anders sieht als das Finanzgericht, sehen konsequenterweise die Vordrucke dafür auch nichts vor. Du musst es also ganz normal eintragen und gegen den Bescheid, wenn die Steuer mehr als 0 € beträgt, Einspruch einlegen unter Bezugnahme auf das Revisionsverfahren, damit der Fall offen bleibt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Das ist ein Urteil eines Finanzgerichts, gegen das Revision eingelegt wurde (X R 23/15) und über das der Bundesfinanzhof erst abschließend entscheiden muss. Da die Finanzverwaltung das nach wie vor anders sieht als das Finanzgericht, sehen konsequenterweise die Vordrucke dafür auch nichts vor. Du musst es also ganz normal eintragen und gegen den Bescheid, wenn die Steuer mehr als 0 € beträgt, Einspruch einlegen unter Bezugnahme auf das Revisionsverfahren, damit der Fall offen bleibt.
      Kann man auf diesen Fall die "einmalige Steuerermäßigung" anwenden ?

      Wenn ja, wie könnte hier unter der Berücksichtigung obiger Zahlen das Ergebnis aussehen ?

      Danke im Voraus

      Gruss
      alfa7

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        #4
        AW: Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

        Zitat von alfa7 Beitrag anzeigen
        Kann man auf diesen Fall die "einmalige Steuerermäßigung" anwenden ?

        Wenn ja, wie könnte hier unter der Berücksichtigung obiger Zahlen das Ergebnis aussehen ?

        Danke im Voraus

        Gruss
        alfa7
        Er hat doch geschrieben, dass die Finanzverwaltung sagt: Nein.

        Und wenn du das anders siehst, dann geht das ausschließlich über einen Einspruch.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Er hat doch geschrieben, dass die Finanzverwaltung sagt: Nein.

          Und wenn du das anders siehst, dann geht das ausschließlich über einen Einspruch.

          Das habe ich schon verstanden.

          Meine ergänzende Frage bezieht sich auf den Fall "Steuerermäßigung" einmalig
          Wo kann diese eingetragen werden ?

          Eigentlich müsste es ein erlaubtes Formular und Zeile geben, wo die "Fünftelregelung"
          eingetragen werden kann.
          (Für den Fall einer erlaubten Anwendung > z.B. Abfindung )
          In welchem Bogen/Blatt und Zeile wird es durchgeführt ?

          Danke im Voraus

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            #6
            AW: Wo Pensionskasse, einmalige Auszahlung nach d. Fünftelregelung eintragen

            Für diesen Fall gibt es keine Möglichkeit das einzutragen.
            Das hat doch auch Picard schon so geschrieben.

            Du musst es so eintragen, als ob es normal versteuert wird.

            Die Fünftelregelung muss im Rahmen des Einspruchs beantragt werden unter Angabe des laufenden BFH -Verfahrens.
            Mfg

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