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e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

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    e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

    Hallo,

    ist es korrekt, bei (Anlage EÜR/6 bzw. Gewerbesteuererklärung/Feld 8)

    "Rechtsform des Unternehmens" für "eingetragenen Kaufmann" (e.Kfm.) im Dropdown: "Sonstige natürlich Person" auszuwählen??

    Besten Dank für die Nachricht.

    Gruss

    #2
    AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

    Hallo Gillette,
    als Einzelunternehmer passt doch die sonstige natürliche Person.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

      Hallo holzgoe,

      ... hmm, "sonstige" klingt so nachdem was noch übrig ist.

      Nachdem WikiP schon vor Jahren meinte, es ist die häufigste Unternehmensform in D, dachte ich man hätte es wenigstens namentlich aufführen können. Stattdessen kommen da exotische Uformen und sogar die "Staatsbank" - und ob die mit Elster arbeitet?

      Aber o.k., akzeptiert.

      Danke Dir für die Nachricht.

      Kommentar


        #4
        AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

        Zur Auswahl stünde auch noch: Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer ...

        Das würde mir persönlich für den eingetragenen Kaufmann besser gefallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Zur Auswahl stünde auch noch: Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer ...

          Das würde mir persönlich für den eingetragenen Kaufmann besser gefallen.
          Passt abcdefghijklmnopqrstuvwxy nicht, kann nur noch z möglich sein.
          Problem ELSTER sehe ich nicht.

          http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=2037
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

            Das hat m. E durchaus etwas mit den ELSTER-Anwendungen zu tun.

            Nur hier wird die Vorauswahl angeboten und man muss dann auch eine Variante auswählen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

              ein e.K. ist aber doch ein Einzelunternehmen? Was daran falsch?

              Kommentar


                #8
                AW: e.Kfm. = "sonstige" natürliche Person ??

                Hallo Winter16,

                daran ist nichts falsch -> war auch schon abgeklärt, dass es egal ist, was nun reinkommt.

                Tschüß

                Kommentar

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