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Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

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    Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

    Hallo.

    Ich bin im Moment noch Student, schließe mein Studium aber nächstes Frühjahr ab. Da ich jetzt noch die Zeit dafür habe und ich rückwirkende Beträge nicht verschenken möchte, habe ich nun angefangen mich mit der Thematik Steruerklärung zu beschäftigen und meine ersten Steuererklärungen zu erstellen.


    Die Anmeldung bei Elster-Online ist abgeschlossen und aber nun stehe ich erstmal ratlos da.
    Welches Formular muss ich nehmen, welche Anlage ist nötig, welche optional, muss ich Belege gleich mit einreichen, welche Belege überhaupt oder meldet sich das Finanzamt schon, wenn was fehlt? Also Fragen über Fragen. Ich hab niemanden der mir dabei helfen könnte, im Internet finde ich sowas wie ein "How to do" nicht, sondern nur Seiten auf denen geworben mit "Schnell und einfach hier ihre erste Steuerklärung machen".


    Von euch erwarte ich jetzt keine Beschreibung bis ins letzte Detail (geht wohl auch garnicht, da jede Steuererklärung ziemlich individuel sein dürfte), aber ein grober Leitfaden wäre mir eine große Hilfe.

    Anfangen wollte ich mit dem Jahr 2012 (Beginn meines Studiums, davor habe ich eine Ausbildung gemacht) und dann Jahr für Jahr bis 2015.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Grüße

    #2
    AW: Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

    Zitat von Callidus89 Beitrag anzeigen
    Welches Formular muss ich nehmen
    Einkommensteuererklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

      Die Einkommensteuererklärung mit Anlage N und ggf. Anlage Vorsorgeaufwand sollte reichen.

      In den Hauptvordruck kommen Name, Anschrift, Bankverbindung etc.

      Auf Seite 2 der Anlage N trägst du deine Fortbildungskosten (= Studium nach vorangegangener Erstausbildung) ein.

      Und das Ganze für jedes Jahr einzeln.

      Belege würde ich erstmal weglassen. Du musst halt darlegen, dass du schonmal eine Ausbildung hattest.

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

        Ahh ok. Das ist ja schonmal ein guter Anfang

        Wenn ich weitere Fragen hab meld ich mich wieder. Danke

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

          Ich habe nun tatsächlich noch eine Frage, nämlich zur Werbungskostenpauschale.

          Die höhe davon beträgt ja 1000€. Verstehe ich es richtig, dass diese Pauschale automatisch vom Finanzamt angewendet wird?

          Beispiel:
          Ich habe im Jahr 2015 500€ Steuern gezahlt. Ich gebe nun eine Steuererklärung für 2015 ab. Darin habe ich nichts angegeben, was ich absetzen könnte.
          Trotzdem wendet das Finanzamt die Werbungskostenpauschale an und ich bekomme einen Betrag X zurück.

          Sehe ich das so richtig?
          Wie gesagt, ist nur ein Beispiel um das Prinzip zu erklären.

          Werden die Werbungkosten bis 1000€ eigentlich voll abgesetzt oder nur teilweise?

          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

            Die Pauschale gibt es nur, wenn du Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit von über 1.000,00 € erzielt, also Arbeitslohn bekommen hast! Die Pauschale wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, dort allerdings auf das ganze Jahr verteilt.

            Wenn du als Vollzeitstudent nicht nebenbei berufstätig warst, musst du deine Ausbildungskosten einzeln darlegen, um sie als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.

            Wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte im jeweiligen Jahr nicht negativ ist, kannst du höchstens die einbehaltene Lohnsteuer + Soli zurück erhalten, einen vortragsfähigen Verlust gibt es dann nicht.

            Du kannst dir im EOP nach Ausfüllen und Prüfen der Erklärung eine Steuerberechnung erstellen lassen. Da siehst du dann, wie das mit den Werbungskosten ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Pauschale gibt es nur, wenn du Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit von über 1.000,00 € erzielt, also Arbeitslohn bekommen hast!
              Check

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Pauschale wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, dort allerdings auf das ganze Jahr verteilt.
              Genau darauf zielt meine Frage bzw mein frei erfundenes Beispiel ab.

              Aber den Satz verstehe ich nicht. Wie kann die Pauschale bereits während des Jahres über das Jahr verteilt berücksichtigt werden, wenn vor Ende des Jahres garnicht feststeht, wievie Lohnsteuer ich letztendlich gezahlt habe? Ich arbeite auf Stundenbasis und das auch noch nichtmal das ganze Jahr.


              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte im jeweiligen Jahr nicht negativ ist,...
              oder laienhaft gesagt, wenn man keine Schulden gemacht hat?
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              ...kannst du höchstens die einbehaltene Lohnsteuer + Soli zurück erhalten, einen vortragsfähigen Verlust gibt es dann nicht.
              Mehr als Lohnsteuer und Soli ist es tatsächlich auch nicht.

              Kommentar


                #8
                AW: Erste Steuererklärung, was ist zu tun?

                Die Lohnsteuertabellen sind grundsätzlich so aufgebaut, als würde jemand das ganze Jahr kontinuierlich mit einem immer gleich hohen Lohn arbeiten.

                Das meinte ich mit dem Satz: Die Pauschale wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, dort allerdings auf das ganze Jahr verteilt.

                Wenn jemand nur sporadisch beschäftigt ist, wird deshalb zu viel Lohnsteuer einbehalten, die dann bei der Einkommensteuerfestsetzung erstattet wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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