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Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

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    Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

    Hi Leute,

    ich verliere langsam die Nerven: das Absenden des Gesamtformulars (genannter Hauptvordruck) scheitert daran, dass meine Eingabe in Zeile 4 bei "Bezeichnung der Gesellschaft oder Gemeinschaft" als Fehler bezeichnet wird. Immer.
    Genauer Fehlertext: Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung müssen Angaben zu mindestens 2 Beteiligten vorliegen.

    Ich habe in Zeile 4 jedoch den Namen der GbR dort eingetragen, was soll da denn sonst hin?
    Auf die Fehlermeldung hin habe ich auch mal versucht "zwei Beteiligte" (natürlich deren Namen, ist klar! :-) ) einzugeben, wird genauso als Fehler gemeldet...

    Wir sind eine Band und unser Name ist recht lang, dachte es läge daran, aber ich hab jetzt alles mögliche durch, es wird einfach nix akzeptiert- hat einer ´ne ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt den Kniff?

    Beste Grüße und Danke im Voraus!

    #2
    AW: Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

    Ohne jetzt nachzugucken würd ich spontan sagen: für jeden Beteiligten ist eine Anlage FB anzuhängen.

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      #3
      AW: Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

      Hi L.E.Fant,

      die Anlage FB habe ich bereits mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben...Oder muss ich den ganzen Kram (wir sind 9 Leute) da jetzt nochmal ausfüllen?! O.O

      Beste Grüße

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        #4
        AW: Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

        Ja, die Anlagen FB sind der Steuererklärung beizufügen. Theoretisch könnte sich die Zusammensetzung einer GbR ja auch immer ändern.

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          #5
          AW: Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

          Ach du Schande!
          Da hab ich ja noch was vor mir...

          Danke für die Antworten, hoffe damit ist der Eintrag in Zeile 4 dann möglich!

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            #6
            AW: Ges. und einh.Feststellung ESt 1B Z. 4 Fehlermeldung

            Da hab ich ja noch was vor mir...
            Kleiner Trost: Nächstes Jahr kannst du dann die Datenübernahme nutzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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