Sorry, kann den Thread nicht löschen - habe die Erklärung zum Ausdrucken im Postfach (Bestätigung der Annahme) gefunden.
Ich lasse es also so stehen, vielleicht sucht jemand noch diese Antwort ohne die Bestätigung vorher zu lesen.
Hallo,
der Titel fragt es schon.
Wenn ich meine Erklärung versandt habe, kriege ich ja nur eine Versandbestätigung. Hätte ich mir im Schritt zuvor die (gequetschte) Übersicht ausdrucken müssen oder kann ich mir nachträglich die abgegebene Erklärung auch noch ausdrucken?
Aktuell gehts bei mir um KSt (1A, 1F, WA) und die Gewerbesteuer-Erklärung.
Ich lasse es also so stehen, vielleicht sucht jemand noch diese Antwort ohne die Bestätigung vorher zu lesen.
Hallo,
der Titel fragt es schon.
Wenn ich meine Erklärung versandt habe, kriege ich ja nur eine Versandbestätigung. Hätte ich mir im Schritt zuvor die (gequetschte) Übersicht ausdrucken müssen oder kann ich mir nachträglich die abgegebene Erklärung auch noch ausdrucken?
Aktuell gehts bei mir um KSt (1A, 1F, WA) und die Gewerbesteuer-Erklärung.