Zitat von NinFin
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hast du mal geschaut was bei der Kz 41 steht->innergemeinschaftliche Lieferungen, da gehört es auf keinen Fall hin.Du erbringst doch eine sonstige Leistung.
Deine Vorsteuer kommt in die Kz 66 auf Seite 2 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Umsatzsteuer ist ein sehr komplexes und nicht einfaches Terrain, deshalb auch der Hinweis von stiller -> dafür gibt es die steuerberatenden Berufe.
Das kann und darf dieses Forum hier nicht leisten.
Tschüß
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