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Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

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    Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

    Hallo zusammen,


    kurz das Problem: Ich habe tatsächlich noch zu viel gezahlte Steuern aus meinem Studentenjob von 2012 gefunden (fälschlicherweise Klasse 6). Tatsächlich kann ich ja noch dieses Jahr mit einer Einkommenssteuererklärung das wieder regeln, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Jetzt bin ich natürlich zwischendurch umgezogen, habe aber im JULI mittels ElsterOnline Portal eine ESt an mein altes Finanzamt geschickt und eine neue Steuernummer beantragt. Dazu habe ich eine Bestätigung der Annahme erhalten aber nie mehr wieder was gehört, bis vor ein paar Wochen mich das Portal darauf aufmerksam gemacht hat, meine Dokumente würden nun gelöscht.

    Tatsächlich - sie waren weg und ich habe immer noch nichts vom FA gehört. Also habe ich dort angerufen, man könne mir dazu aber keine Auskunft geben. Etwas verwirrt habe ich mich dann an mein jetziges FA gewandt, und bekam die Info das alte FA wäre zuständig. Aha also doch. Dann habe ich das ganze eben nochmal gemacht - vor 5 Wochen. Wieder eine Bestätigung der Annahme - aber wieder bisher keine Rückmeldung.

    Habe ich das prinzipiell etwas falsch gemacht? Einkommenssteuererklärung mit Anlage N, neue Steuernummer (ich habe noch keine da ich nicht verpflichtet bin) beantragt.
    Alles ausgefüllt, geprüft, abgeschickt und Bestätigung bekommen.

    An wen könnte ich mich denn da wenden? Es scheint keinen Support für ElsterOnline zu geben.

    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße

    taprok

    #2
    AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

    Hallo taprok,

    wenn du aus dem EOP übermittelt hast, ist das automatisch eine authentifizierte Übermittlung, die man nachvollziehen kann.
    Momentan werden gespeicherte Dokumente im EOP nach 90 Tagen noch gelöscht.
    Deshalb empfiehlt es sich-> diese Dokumente aus dem EOP raus in einen Ordner zu speichern, wenn du vor fünf Wochen noch einmal übermittelt hast, dann hast du doch das Sendedatum und ein Transferticket mit einem langen Zahlencode.
    Wende dich an dein Finanzamt und übermittle per Mail eine Kopie davon, da kann man nachforschen, wo deine Steuererklärung steckt ->wende dich mal an den im Finanzamt zuständigen Elsteransprechpartner.

    Tschüß

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      #3
      AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

      Jetzt bin ich natürlich zwischendurch umgezogen, habe aber im JULI mittels ElsterOnline Portal eine ESt an mein altes Finanzamt geschickt und eine neue Steuernummer beantragt.
      Wenn man im EOP eine neue Steuernummer beantragt, geht doch die Erklärung auch an das aktuell zuständige Finanzamt oder übersehe ich da etwas?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

        Hallo Charlie24,

        genauso sollte es sein und funktioniert auch so meines Wissens in der Praxis.

        Tschüß

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          #5
          AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

          Hallo,

          vielen Dank für die Antworten. Das heißt also die Erklärung ist sicher irgendwo eingegangen, aber tatsächlich noch nicht bearbeitet und ich habe sie jetzt zweimal gestellt? Hoffe das erzeugt jetzt kein Problem.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn man im EOP eine neue Steuernummer beantragt, geht doch die Erklärung auch an das aktuell zuständige Finanzamt oder übersehe ich da etwas?
          Verstehe ich das richtig, wenn ich im Formular das "alte" Finanzamt angegeben habe und eine neue Steuernummer beantragt habe, geht die Erklärung an das alte und das neue (nach Wohnsitz?). Und ... wer bearbeitet das dann? Machen die das intern untereinander aus?
          Steht so etwas irgendwo zum Nachlesen?

          Danke übrigens für den Hinweis dem Elsteransprechpartner! Wenn man gezielt danach sucht gibt es tatsächlich einen, den werde ich gleich mal kontaktieren
          Gespeichert habe ich die Dokumente natürlich, darauf wird ja sogar hingewiesen. Mir war nur nicht so wirklich klar warum ich über 4 Monate keine Rückmeldung bekommen habe und als dann noch die Dokumente gelöscht wurden kam mir das dann irgendwie seltsam vor. Da stand auch nicht drin dass die Löschung der Dokumente keinen Einfluss auf die Bearbeitung macht oder sowas ähnliches - das machte irgendwie den Eindruck als wäre das Themad dann damit erledigt. Ich wollte mich mal versichern, dass ich nicht einen offensichtlichen Fehler gemacht habe

          Vielen Dank nochmal und viele Grüße

          taprok

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            #6
            AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

            Warum soll das alte Finanzamt zuständig sein? Trotzdem: wenn Du die Erklärung an ein nicht zuständiges Finanzamt schickst dann müsste sie von dort weitergeleitet werden. Ein Ausdruck des Übertragungsprotokolls bzw. die Datei schadet natürlich nie wenn man mal nachfragen möchte.

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              #7
              AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              ......Trotzdem: wenn Du die Erklärung an ein nicht zuständiges Finanzamt schickst dann müsste sie von dort weitergeleitet werden. Ein Ausdruck des Übertragungsprotokolls bzw. die Datei schadet natürlich nie wenn man mal nachfragen möchte.
              Hallo taprok,

              und das kann natürlich etwas dauern und erklärt vielleicht die bald vier Monate Wartezeit.

              Tschüß

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                #8
                AW: Bestätigung der Annahme ESt unbeschränkt - dann funkstille? An wen wenden?

                Verstehe ich das richtig, wenn ich im Formular das "alte" Finanzamt angegeben habe und eine neue Steuernummer beantragt habe, geht die Erklärung an das alte und das neue (nach Wohnsitz?). Und ... wer bearbeitet das dann? Machen die das intern untereinander aus? Steht so etwas irgendwo zum Nachlesen?
                Nachlesen kannst du die Zuständigkeit und den Wechsel der Zuständigkeit hier:

                https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html
                https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__26.html

                Wenn du im ElsterOnline-Portal unter Angabe deines jetzt zuständigen Finanzamts eine neue Steuernummer beantragt und das alte Finanzamt in Zeile 5 des Hauptvordrucks angegeben hast,
                geht die Erklärung an das aktuell zuständige Finanzamt und nicht an beide Finanzämter.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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