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Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

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    Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

    Hallo allerseits!

    Nur fuer den Fall, dass mein Beitrag jemanden nervt: ich sitze nun seit heute Mittag dadran und habe bereits stundenlang gegoogelt und auch mehrere Male die Hotline angerufen, die einer auch nicht weiterhelfen kann.

    Zu mir: ich bin Studentin, war davor Selbststaendig, weshalb ich nun immer die Steuererklaerung machen muss. Habe noch nie genug verdient, um auch nur einen Euro Steuern zu zahlen-was wahrscheinlcih auch diesmal der Fall sein wird. Mit Elster mache ich das nun zum 2ten Mal. Das erste ist aber bestimmt schon 2 Jahre her und ich habe das Gefuehl, dass so einiges anders ist, bzwz die Zeilenangaben von vor 2-3 Jahren nicht mit den heutigen uebereinstimmen, weshalb eben alte Eintraege aud Foren etc mir nicht weiter helfen.

    Hier nun meine Fragen, vielleicht koennen Sie mir bei etwas davon mit einem Rat helfen, wenn Sie mit dem Elster-Programm vertraut sind.

    1. Wo trage ich die studentische Kranken-und Pflegeversicherung ein? bestimmt bei der Anlage Vorsorgeaufwand und in meinem Fall auf der Seite 2 fuer die gesetzliche KV und PV, aber in welchen Zeilen? Oder doch auf der Seite 8 fuer den 'Weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen/übrige Versicherungen'?

    2. Bei Seite 3, Zeile 14 ' Von der Kranken- und/oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge '-muessen dort Dinge rein, die, die Krankenkasse fuer mich uebernommen hat rein? Ich kann mich gar nicht mehr richtig daran erinnern ob und wann, geschweige denn Nachweise darueber zu habe, die ich wahrscheinlcih brauche. Ist es schlimm, wenn ich es auslasse, obwohl die Krankenkassen irgendwelche Kosten fuer mich uebernommen hat?

    3. Kann soll ich irgendwo auch meine Haftpflicht- bzw Tierhalter-Haftpflicht eintragen?

    4. Bei der Anlage S fuer Selbststaendige, habe ich meine knapp 1500 euro fuer das Jahr 2015 in Zeile 4 eingetragen. Muessen diese sonst wo aufgefuehrt werden, z.B auf Seite 3, Zeile 31? Andere Einnahmen hatte ich nicht. Die Zeile fuer Einnahmen aus Nebenberuflicher Taetigkeit lasse ich dann leer, oder?
    Wo trage ich die 40,00 Euro Ausgaben fuer Unterkunft/Verpflegung ein, die ich hatte?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

    Hallo allerseits!

    Nur fuer den Fall, dass mein Beitrag jemanden nervt: ich sitze nun seit heute Mittag dadran und habe bereits stundenlang gegoogelt und auch mehrere Male die Hotline angerufen, die einer auch nicht weiterhelfen kann.

    Zu mir: ich bin Studentin, war davor Selbststaendig, weshalb ich nun immer die Steuererklaerung machen muss. Habe noch nie genug verdient, um auch nur einen Euro Steuern zu zahlen-was wahrscheinlcih auch diesmal der Fall sein wird. Mit Elster mache ich das nun zum 2ten Mal. Das erste ist aber bestimmt schon 2 Jahre her und ich habe das Gefuehl, dass so einiges anders ist, bzwz die Zeilenangaben von vor 2-3 Jahren nicht mit den heutigen uebereinstimmen, weshalb eben alte Eintraege aud Foren etc mir nicht weiter helfen.

    Hier nun meine Fragen, vielleicht koennen Sie mir bei etwas davon mit einem Rat helfen, wenn Sie mit dem Elster-Programm vertraut sind.

    1. Wo trage ich die studentische Kranken-und Pflegeversicherung ein? bestimmt bei der Anlage Vorsorgeaufwand und in meinem Fall auf der Seite 2 fuer die gesetzliche KV und PV, aber in welchen Zeilen? Oder doch auf der Seite 8 fuer den 'Weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen/übrige Versicherungen'?

    2. Bei Seite 3, Zeile 14 ' Von der Kranken- und/oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge '-muessen dort Dinge rein, die, die Krankenkasse fuer mich uebernommen hat rein? Ich kann mich gar nicht mehr richtig daran erinnern ob und wann, geschweige denn Nachweise darueber zu habe, die ich wahrscheinlcih brauche. Ist es schlimm, wenn ich es auslasse, obwohl die Krankenkassen irgendwelche Kosten fuer mich uebernommen hat?

    3. Kann soll ich irgendwo auch meine Haftpflicht- bzw Tierhalter-Haftpflicht eintragen?

    4. Bei der Anlage S fuer Selbststaendige, habe ich meine knapp 1500 euro fuer das Jahr 2015 in Zeile 4 eingetragen. Muessen diese sonst wo aufgefuehrt werden, z.B auf Seite 3, Zeile 31? Andere Einnahmen hatte ich nicht. Die Zeile fuer Einnahmen aus Nebenberuflicher Taetigkeit lasse ich dann leer, oder?
    Wo trage ich die 40,00 Euro Ausgaben fuer Unterkunft/Verpflegung ein, die ich hatte?

    Vielen Dank im Voraus!

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      #3
      AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

      Das Unterforum hier ist sicher die falsche Auswahl, aber du hast ja auch im ElsterOnline-Portal die gleichen Fragen gestellt.

      Dort werden sie beantwortet.

      https://www.elster.de/anwenderforum/...361#post219361
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

        zu Frage 1: 2015 sind das die Zeilen 16 und 18 auf Seite 3. Auf Seite 2 gibst du an, ob du Zuschüsse erhältst oder nicht.

        zu Frage 2: Es geht um Beitragserstattungen, nicht um übernommene Krankheitskosten!

        zu Frage 3: Kannst du, aber nicht irgendwo, sondern auf Seite 8, Zeile 50

        zu Frage 4: In Zeile 4 trägst du deinen Gewinn ein. Den ermittelst du über die EÜR, dort kannst du dann auch deine Betriebsausgaben von den Einnahmen absetzen. Die EÜR darfst du auch formlos, z.B. mit Excel, machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

          ok, schon mal vielen Dank!
          Aber zu 1: da steht, es geht um die freiwillige Versicherung und ich bin gesetzlich studentisch versichert (wenn ich mich recht erinnere, ist die freiwillige KV die fuer 'rein Selbststaendigen, die ca 155 Euro kostet). Gehoert das also sicher in die gleiche Zeile?

          zu 2: alles klar

          zu 3: da verwirrt mich die Aussage, dass '...die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen'- ich habe eine ganz normale Haftpflicht. Oder bezieht sich das mit dem Todesfall nur auf die letztgenannte Risikoversicherung?
          Und: kann ich eine Tierhalterhaftpflicht auch irgendwo eintragen?

          4: Also nur Zeile 4 (die Ausgaben werden in der EUER bereits abgezogen) und sonst nichts?

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            #6
            AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

            Hallo,

            wenn du nicht über den Grundfreibetrag kommst (2016 -8472€-)
            kannst du dir die Eintragungen der Versicherungen sparen
            Was hast du denn verdient? (will ich nicht wissen-aber um dir das Ausfüllen zu erleichtern)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

              Was hast du denn verdient? (will ich nicht wissen-aber um dir das Ausfüllen zu erleichtern)
              Hat sie doch geschrieben! Angeblich knapp 1.500 € - 40 €.

              Muss sie natürlich nicht ausfüllen, aber dann weiß sie in Zukunft wieder nicht, wo das hingehört

              - - - Aktualisiert - - -

              Aber zu 1: da steht, es geht um die freiwillige Versicherung und ich bin gesetzlich studentisch versichert
              Die Überschrift auf Seite 3 ist doch eindeutig:

              3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

              Auf der Seite gibt es eigene Zeilen für Arbeitnehmer und eigene Zeilen für alle anderen gesetzlich versicherten Personen, wie z. B. Rentner oder z. B. freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige.
              Studenten sind nun mal keine Arbeitnehmer!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                Also, ich bin mir dessen bewusst, dass ich eh nicht ueber den Freibetrag komme, aber genau sind das 1472 - 40 Euro gewesen. Weshalb das 'knapp' es ist halt so gewesen. Natuerlich habe ich das ganze Jahr davon nicht gelebt, sondern vom Bafoeg oder einem Stipendium, welches nicht versteuert wird.

                Und auch ist es eben gut zu wissen, dass es bei mir keinen Unterschied macht, die Versicherungen einzutragen. Obwohl es auch gut ist es fur die Zukunft zu tun. Ich habe ja bei beiden Faellen geschrieben, was mich verwirrt. Es steht nun Mal verwirrend da (das mit den Todesfaellen, bei den sonstigen versicherungen). Und eine freiwillige KV ist nun Mal auch keine studentische (meines Wissens nach). Aber da es hier keine Einwaende gibt, sie dort einzutragen, werde ich das tun. Dass es bei '3 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung' hingehoert ist klar. Die Frage war halt nur wo :/

                Vielen Dank euch!

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                  #9
                  AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                  Jetzte fuelle ich die Anlage EÜR aus. Wenn ich mir also als Studentin auf selbstständiger Basis mit Sprachmittlung etwas dazuverdiene, was ist das dann für eine Art und Rechtsform des Betriebes? Ich hätte Freiberufler, oder EInzelunternehmer gedacht, oder einfach nur freiberuflich selbstständig bzw einfach nur 'selbstständig', aber nichts davon ist in der auswahl aufgefuehrt.

                  Und wo soll ich was jetzt auf seite 4 eintragen? ich habe ja eig schon alles aufgefuehrt. ich verstehe jedenfalls nichts mehr davon, was da steht, aber ich sitze mittlerweile seit 11.00 mittags daran und hab nich einmal was richtiges gegessen. ich hoffe, dass ich das morgen freuh fertig machen kann, ergaendende formulare kopiere, sie zum finanzamt fahre und diese bloede steuersache endlich wieder aus meinem leben ist.
                  Zuletzt geändert von Izabela; 18.11.2016, 01:29.

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                    #10
                    AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                    Zitat von Izabela Beitrag anzeigen
                    Jetzte fuelle ich die Anlage EÜR aus. Wenn ich mir also als Studentin auf selbstständiger Basis mit Sprachmittlung etwas dazuverdiene, was ist das dann für eine Art und Rechtsform des Betriebes? Ich hätte Freiberufler, oder EInzelunternehmer gedacht, oder einfach nur freiberuflich selbstständig bzw einfach nur 'selbstständig', aber nichts davon ist in der auswahl aufgefuehrt.......
                    Hallo Izabela,
                    mach es dir nicht zu schwer, Art des Betriebes ist dein Tätigkeitsschwerpunkt also Übersetzungen oder Sprachmittlung oder Dolmetschertätigkeit und bei Rechtsform käme doch natürliche Person in Frage.
                    Und wie schon erwähnt, du kannst die EÜR auch formlos machen, einfach eine Excel-Tabelle.

                    Tschüß

                    P.S. Ich habe deinen Beitrag aus dem Unterforum für Arbeitgeber hier mit dazugetan, damit andere nicht durcheinanderkommen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                      Ok, und bei der Art des Betriebes schreibe ich einfach das rein, was ich mace, richtig? Also Honorardozentin/Sprachmittlerin?

                      Muss ich bei der Mandantennummer etwas reinschreiben?
                      ich will lieber diese EÜR machen, da dort wenigsten schon alles erwähnt ist, was gebraucht ist und man muss sich 'nur' entlanghangeln. Wenn ich jetzt anfange danach zu googeln, wie ich sone excel-tabelle richtig mache gehen da wahrscheinlich die nächsten stunden drauf und ich hab da keinen Nervenmantel mehr für ;/

                      und bei der letzten seite (4) der EÜR, habe ich die summen von davor direkt übernommen und sie stehen dann in zeile 80 verrechnet dar. kommen die zeilen 81-85 für mich auch noch in frage?

                      und letzte sache: muss ich bei der anlage S nun noch etwas in die zeile 31 auf seite 3 schreiben?

                      Vielen Dank! Ihr habt mir eh schon viel geholfen (und ich notier mir das auch alles fürs nächste mal mit). es is auch eig tatsächlich nicht soo schwierig, aber wenn man sich bei soo vielen sachen unsicher ist, frage ich lieber nach.

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                        #12
                        AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                        Hallo Izabela,

                        Art des Betriebes ist ok.
                        Mandantennummer bleibt leer.
                        EÜR die Zeilen 81 bis 85 brauchst du nicht ausfüllen.
                        Zeile 31 auf Seite 3 in der Anlage S bleibt leer.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                          Super! Vielen lieben Dank!
                          Nun is mir nur noch eine alleretzte Sache eingefallen. Wo trege ich Wohngeld ein, wenn ich welches erhalte? Oder trägt man das nicht ein? Soll ich den Bescheid dann einfach mit dem Nachweis über das Stipendium ans Finanzamt abgeben? Es wird ja beides nicht versteuert, oder (also, bei dem Stipendium weiss ich das).

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                            #14
                            AW: Studentin und ab und an Dazuverdienst als Selbststaendige// KV und Anlage S

                            Hallo Izabela,

                            du musst weder das Wohngeld noch das Stipendium angeben, also musst du auch nichts einreichen.

                            Tschüß

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