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Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

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    Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

    Ich konnte heuer für das Jahr 2015 erstmals die Einkommensteuer online abgeben (Ich habe leider wieder vergessen, welches Verfahren - ob Elster online oder Elster Portal).
    Leider habe ich mir davon - naiv wie ich bin - keine Screenshots gemacht. Ich verstand den Einkommensteuerbescheid des Finanzamts noch nie, heuer kommt aber erschwerend hinzu, dass ich es versäumte mir die online eingegebenen Beträge zu speichern.
    1) Das Verfahren sieht zwar - wenn ich es richtig sehe - auch einen Vergleich der eingegebenen Zahlen mit den vom Finanzamt gewährten Zahlen vor: genau dort steht aber bei mir, dass dieser Vergleich bei mir nicht möglich sei.
    2) aus dem gleichzeitig mit dem Online-Bescheid auch erhaltenen schriftlichen Bescheid sehe ich nirgends die beantragte Übungsleiterpauschale von 2400 Euro. Die Einkünfte aus der C-Trainer-Tätigkeit von 2.229 Euro sind bei mir voll in den "Besteuerungsgrundlagen" enthalten. (All die vorherigen Jahre habe ich keine Übungsleiterpauschale beantragt, weil mein C-Trainerschein nicht verlängert war (jetzt ist er es) und ich nicht wusste, dass die Pauschale unabhängig vom C-Trainer-Schein gewährt wird.)

    Ich habe wie alljährlich Einspruch erhoben.

    Was macht ihr, damit die vor Monaten online eingegebenen Zahlen später, wenn der Bescheid kommt, noch präsent sind? Von meinen bisherigen Einkommensteuererklärungen machte ich mir immer Kopien. Macht Ihr Sctreenshots oder habe ich beim Online-eingeben eine Druckmöglichkeit übersehen?
    Danke
    Herbert
    servus, tschau, bye
    Herbert
    http://www.gavagai.de/

    #2
    AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

    Grundsätzlich sollte man sich klar sein, ob man die Steuererklärung mit einem auf dem PC gespeicherten Steuerprogramm - z. B. Elsterformular - oder alternativ dazu direkt im ElsterOnlinePortal fertigt und auch abgibt. Denn der Weg zur erfolgreichen Bescheiddatenrückübermittlung ist unterschiedlich. Er ist über folgenden Link beispielhaft dargestellt:

    http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586

    Wurde die Bescheiddatenrückübermittlung bei der urprünglichen Datenübermittlung mit einem Steuerprogramm - z. B. Elsterformular - nicht beantragt, kann dies nachträglich auch nicht mehr in die Wege geleitet werden. Wurde die Steuererklärung direkt im ElsterOnlinePortal gefertigt erfolgt die Bescheiddatenrückübermittlung automatisch.

    Grundsätzlich gilt jedoch in allen Fällen: den allein rechtsverbindlichen Steuerbescheid erhält man immer in Papierform.

    Wenn die Steuererklärung mit einem Steuerprogramm auf dem PC gefertigt wurde ist sie dort im Regelfall auch abgespeichert. Das gleiche gilt bei einer Datenübermittlung direkt aus dem ElsterOnlinePortal heraus.
    Zuletzt geändert von ; 18.11.2016, 06:27. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Grundsätzlich gilt jedoch in allen Fällen: den allein rechtsverbindlichen Steuerbescheid erhält man immer in Papierform.
      Servus Korsika und danke für die Antwort.
      Ich bekam beides: Papierform und elektronisch. Die Papierversion umfasst 10 eng bedruckte Seiten + weitere 5 eng bedruckte Seiten für 2014 (ich erhalte alle paar Monate jahrelange Rückberechnungen, ich glaube, das ist so, weil manche Finanzdienstleister ihre Jahresabrechnungen auch noch Jahre später abliefern dürfen (ganz im Gegensatz zum Bürger) und dann wegen 37 Cents Differenz (ist nur mal ein Beispielbetrag) alle Jahre erneut rückgerechnet werden).
      Beide Bescheide übersteigen meine kognitiven Fähigkeiten bei weitem. Insbesondere kann ich die dort aufgelisteten Beträge nur sehr eingeschränkt zuordnen, weil ich es versäumt habe mir die online ausgefüllten Formulare auszudrucken oder Screenshots zu machen. Ich habe aber die 10 Seiten durchgesehen und nirgends sehe ich den Betrag 2400 €, der aber, wenn die Übungsleiterpauschale (oder: Übungsleiterfreibetrag) berücksichtigt wurde, doch irgendwo auftauchen müßte.

      Das alles löste bei mir die Frage aus: wie stellt Ihr sicher, dass man die eingegebenen Online-Daten (Formulare, Beträge) später parat hat? Kaum einer wird sich doch die zig- Zahlen aus dem Einkommensteuerantrag merken können!?
      Unterfrage: weiß jemand wo die 2400 € stehen müßten, wenn sie denn gewährt werden? Ich hatte sie in der Umgebung der Zeile "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" vermutet. Aber weder da noch sonst wo auf den 10 Seiten finde ich sie (wobei es sein könnte, dass ich sie irgendwo übersehen habe).
      servus, tschau, bye
      Herbert
      http://www.gavagai.de/

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        #4
        AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

        Hallo,

        warum willst du 2400 € (Übungsleiterpauschale) sehen, wenn du nur 2249€ bekommen hast?
        Du schreibst schon TROLLige Sachen, insbesondere wenn ich mir deine alten Beiträge ansehe

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

          Hallo gavagai,

          am 04.09.2016 hat der User Charlie24 dir erläutert wo die Eintragungen im Elster Onlineportal zu tätigen sind ->So würde ein zutreffender Eintrag in der Anlage S im ElsterOnline-Portal aussehen:

          Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (1. Eintrag)
          36 Tätigkeit als Dozent an öffentlichen Schulen
          36 Gesamtbetrag (Euro) 2229
          36 davon als steuerfrei behandelt (Euro) 2229
          36 Rest enthalten in Zeile(n)

          Wenn du das so beherzigt hast, dürfte in deinem Steuerbescheid auch keine Besteuerung dieser Einnahmen erfolgt sein.

          Wieso bekommst du eigentlich immerfort geänderte Bescheide -> hast du soviel Beteiligungen ?

          Tschüß

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            #6
            AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            warum willst du 2400 € (Übungsleiterpauschale) sehen, wenn du nur 2249€ bekommen hast?
            Du schreibst schon TROLLige Sachen, insbesondere wenn ich mir deine alten Beiträge ansehe

            Gruß FIGUL
            1) Es gibt Pauschalen, die bis zu dieser Höhe berücksichtigt werden, egal ob man 10 €, 2249 €, 2402 € oder 2600 € dagegen rechnet.
            2) Wenn schon nirgends die 2400 stehen, dann müßte halt irgendwo stehen (so oder so ähnlich): die 2249 € sind niedriger als die Pauschale und dasfür muss keine Steuer bezahlt werden.
            Ich sehe aber auf den 10 Seiten auch nirgends, dass 2249 € Pauschale berücksichtigt wurden. Meine Einnahmen aus C-Trainertätigkeit wurde voll versteuert (wenn ich es richtig sehe).

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo gavagai,

            am 04.09.2016 hat der User Charlie24 dir erläutert wo die Eintragungen im Elster Onlineportal zu tätigen sind ->So würde ein zutreffender Eintrag in der Anlage S im ElsterOnline-Portal aussehen:

            Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (1. Eintrag)
            36 Tätigkeit als Dozent an öffentlichen Schulen
            36 Gesamtbetrag (Euro) 2229
            36 davon als steuerfrei behandelt (Euro) 2229
            36 Rest enthalten in Zeile(n)

            Wenn du das so beherzigt hast, dürfte in deinem Steuerbescheid auch keine Besteuerung dieser Einnahmen erfolgt sein.
            Ich nehme an, genau so habe ich es gemacht.
            Ich wiederhole zum 3.Mal: leider habe ich es versäumt mir davon Screenshots zu machen. Deshalb kann ich jetzt nicht beschwören, dass ich es so wie von Charlie24 beschrieben und von dir wiederholt, gemacht habe. Deshalb meine Frage: wie machen andere das, dass sie die zahllosen Online-Eingaben dann, wenn der Bescheid kommt, wieder präsent haben? Bis letztes Jahr schaute ich meine Kopien sämtlicher eingereichten Blätte durch und verglich (soweit ich den Bescheid überhaupt verstand). Jetzt habe ich leider keine Kopien mehr.
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Wieso bekommst du eigentlich immerfort geänderte Bescheide -> hast du soviel Beteiligungen ?
            Da braucht es nur 3-4 Beteiligungen an Hotel Adlon Berlin, 5-Türme in München am Ostbahnhof, ... Irgendwo muss ich das Geld ja anlegen, künftig sogar noch dringender, wenn man Strafzins zahlen muss, wenn das Geld "so" auf dem Konto liegt.
            servus, tschau, bye
            Herbert
            http://www.gavagai.de/

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              #7
              AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

              1) Man sollte schon den Unterscheid zwischen Pauschalen und Freigrenzen kennen. Bei § 3 Nr. 26 EStG handelt es sich um eine Freigrenze.

              2) die per ELSTER(Formular oder Onlineportal) eingereichten Steuererklärungen speichert man sich auf dem Rechner um diese später mit dem Bescheid vergleichen zu können.

              3) wenn dein Gewinn aus der Trainertätigkeit vollständig im Einkommensteuerbescheid steht, dann wurde § 3 Nr. 26 EStG nicht berücksichtigt. Ursachen: das FA hat es nicht berücksichtigt (müsste in den Erläuterungen stehen) oder du hast es nicht beantragt
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                1) Man sollte schon den Unterscheid zwischen Pauschalen und Freigrenzen kennen. Bei § 3 Nr. 26 EStG handelt es sich um eine Freigrenze.
                Wohl freudscher Versprecher, es ist ein FreiBETRAG, siehe auch R 3.26 Abs. 8 LStR. Der Betrag wird auch angesetzt, wenn die Einnahmen höher sind als 2.400 €. Allerdings nur höchstens in Höhe der Einnahmen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  1) Man sollte schon den Unterscheid zwischen Pauschalen und Freigrenzen kennen. Bei § 3 Nr. 26 EStG handelt es sich um eine Freigrenze.

                  2) die per ELSTER(Formular oder Onlineportal) eingereichten Steuererklärungen speichert man sich auf dem Rechner um diese später mit dem Bescheid vergleichen zu können.

                  3) wenn dein Gewinn aus der Trainertätigkeit vollständig im Einkommensteuerbescheid steht, dann wurde § 3 Nr. 26 EStG nicht berücksichtigt. Ursachen: das FA hat es nicht berücksichtigt (müsste in den Erläuterungen stehen) oder du hast es nicht beantragt
                  Zu 1) OK, ich korrigiere alles was ich zur Übungsleiterpauschale gesagt habe und ersetze "Übungsleiterpauschale" durch "Übungsleiterfreigrenze". Wenn das "Übungsleiter" auch nicht stimmt, dann bitte das richtige Wort einsetzen.
                  Seit meiner Übungsleiterausbildung (jetzt: C-Trainerausbildung) 1980 war der Begriff Übungsleiterpauschale geläufig.
                  https://de.wikipedia.org/wiki/Übungsleiterpauschale
                  http://www.ehrenamt-deutschland.org/...pauschale.html
                  http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/
                  Ich bitte um Entschuldigung für meine falsche Wortwahl.
                  Zu 2) Genau das habe ich anscheinend versäumt, da ich von einem Online-System ausgegangen bin. An welchem Schritt innerhalb des ELSTER-Vorgangs hätte ich diese Speicherung veranlassen können?
                  Zu 3) Richtig und deshalb habe Einspruch eingelegt.
                  servus, tschau, bye
                  Herbert
                  http://www.gavagai.de/

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