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Kircheneintritt zum 01.06.2013

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    Kircheneintritt zum 01.06.2013

    Ich habe schwierigkeiten mit einem Kirchenaustritt bei der Steuererklärung 2013 mit ElsterOnline:

    Ich bin zum 1.6.2013 ausgetreten und habe das auch im Hauptvordruck so eingetragen ('keine Angabe' in Feld 20, entsprechende Angaben in den Feldern 107). Dennoch berechnet mir ElsterOnline in der Steuerrechnung die vollen 9% von der festgesetzten Einkommensteuer und nicht davon anteilige 7/12. Muss man noch irgendwas anderes eingeben?
    Zuletzt geändert von Ablinne; 14.12.2016, 10:03.

    #2
    AW: Kirchensteuer erst ab 08.2013

    Sorry, aber das führt doch nur zur Verwirrung: Der Thread dreht sich um Elsterformular, und Du kommst nun mit Deinem Problem unter Elsteronline. Ich versuche mal die Postings zu extrahieren und zu verschieben. *grummel*

    - - - Aktualisiert - - -

    Sorry, bei der Überschriftsetzung habe ich einen Fehler gemacht, es muss natürlich AUStritt heißen. Kann das aber nicht ohne große Verrenkungen korrigieren.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kircheneintritt zum 01.06.2013

      Vielen Dank für deine Mühe. Jetzt wo die Nachricht im richtigen Forum steht, weiß hoffentlich jemand Rat. Vielleicht klemmt es ja auch nur in der Steuerrechnung und ich kann die Steuererklärung trotzdem abschicken...

      Kommentar


        #4
        AW: Kircheneintritt zum 01.06.2013

        Hallo Ablinne,

        wichtig ist dass die Prüfung der Steuererklärung Fehler anzeigt, dann kannst du versenden.
        Die Steuerberechnung ist ein zusätzlicher Service.
        Ich denke, dass es dein Finanzamt richtig stellt, wenn irgendwo noch ein Eintrag fehlt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Kircheneintritt zum 01.06.2013

          wichtig ist dass die Prüfung der Steuererklärung Fehler anzeigt, dann kannst du versenden.
          Berichtigt:
          wichtig ist dass die Prüfung der Steuererklärung keine Fehler anzeigt, dann kannst du versenden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kircheneintritt zum 01.06.2013

            Hallo Charlie24,

            genauso das wollte ich natürlich schreiben -> Danke fürs Mitdenken.

            Tschüß

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